…Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. (2) Das elektronische Aufzeichnungssystem (Abs. 1 Z 1) ist durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Dabei ist die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen durch kryptographische Signatur bzw. durch…
…Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. (2) Das elektronische Aufzeichnungssystem (Abs. 1 Z 1) ist durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Dabei ist die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen durch kryptographische Signatur bzw. durch…
…sind die vom Bf. anlässlich diverser Gratulationen verschenkten Sachgeschenke (Gutscheinkarte für Parteimitglied, Geschenkmünzen, Geschenk, Dehner Gutschein in der Höhe von insgesamt 305,29 Euro) sowie Blumen in der Höhe von 66,30 Euro entsprechend der Judikatur als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen zu qualifizieren (siehe dazu Kofler…
…Sparschwein wolle für ……………. *** gefüttert werden. ……………..Der Bf bringt vor, der Jubilarin Geschenkmünzen im Wert von 100 € geschenkt ……………..zu haben. Wäre dem tatsächlich so gewesen, so würde es sich um…
…elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. Gemäß § 131b Abs. 2 BAO ist das elektronische Aufzeichnungssystem (Abs. 1 Z 1) durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Dabei ist…