…am 03.06.2014 erfolgt ist, ist Herr ***A*** als Inhaber der "***B*** e.U. Gesamtrechtsnachfolger der "***B*** KG, womit gemäß § 19 Abs 1 BAO die sich aus Abgaben-vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten der "***B*** KG auf ihn übergingen und rechtswirksame Bescheide ab diesem…
…N.-GmbH als letzte Gesellschafterin verblieben war, sind die KG1 KG, KG2 KG und KG3 KG gemäß § 142 UGB ohne Liquidation erloschen und ging deren Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die N.N.-GmbH über [s. BFG-Akt OZ 110, Antrag Vermögensübernahme § 142 UGB]. …
…(1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. (2) Der ausscheidende Gesellschafter ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 137 und 138 abzufinden. Eine solche Vereinbarung ist Voraussetzung für das Fortbestehen der oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der XX123GmbH, Anschrift, vertreten durch Y-Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2017 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
…gewinnen. Gem. § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsverrnögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Herrn BF über. Dies schreibt der Bf selbst in seiner Beschwerde und auch das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Gegenleistung werden keine Ausführungen gemacht, nur…
…nicht befugt, im Vorfeld durch Veranlagungsanträge ein noch nicht bestehendes Guthaben hervorzubringen. Dabei handelt es sich um ein Recht, das nur der Partei des Abgabenverfahrens, deren Gesamtrechtsnachfolger sowie deren Vertreter zusteht. § 153 Abs 2 AußStrG sieht demgegenüber die Möglichkeit vor, einzelrechtsnachfolgenden Anspruchsberechtigten Vermögenteile inkl. dazu…
… 142 Abs. 1 UGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge - erfolgt dabei im Hinblick auf die dargelegten zivil- und gesellschaftsrechtlichen Grundsätze - entgegen dem Vorbringen der Revisionswerberin, die in den mit dem HaRÄG eingeführten Neuregelungen keine wesentliche Änderung zur bis dahin geltenden Rechtslage erblickt - allerdings nicht vom zuletzt ausgeschiedenen Gesellschafter…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerden der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Mag. Rainer Hochstöger, MBA, Rechtsanwalt, 4020 Linz…
… 19 Abs. 1 BAO auf die Bf. als Gesamtrechtsnachfolgerin übergegangen und es ist die Bf. an die Stelle der Rechtsvorgängerin als Steuerschuldnerin getreten. Das Entstehen der Gebührenschuld ist ebenso unbestritten wie die Höhe der Gebühr. Strittig ist, wem von den Vertragsparteien gegenüber die Gebühr festzusetzen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 01.08.2008 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Vn.Nn. in der Beschwerdesache A.Nn.1 als Rechtsnachfolger nach A.N..Nn1, vertreten durch Dr. Vn.L., Öffentlicher Notar, Ort, Str. ***2***, über die Beschwerde vom 10. März 2021 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28.05.2010 gegen den Bescheid des…
…erfolgt ist, auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält. Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die OEG beendet wird und ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (vgl. VwGH…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Mag. Rainer Hochstöger, MBA, Rechtsanwalt, 4020 Linz…
…GmbH zu einer Vereinigung aller Anteile beim letzten Gesellschafter und in der Folge ex lege zu einer Anwachsung des Vermögens der KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bei der GmbH. Der Einheitswert der Liegenschaft beträgt € 187.641,26 (zweifacher Einheitswert somit € 375.282,52)…
Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Rin der Beschwerdesache des Bf, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse3, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 20. Februar 2012, Zahl: 230000/xxxxx/2011/035, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung…
Die Heranziehung zur Haftung ist eine Ermessensentscheidung, die im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung des berechtigten Interesses des Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***11*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Mai 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 20. April 2015 betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 20. Februar 2012, Zahl: 230000/xxxxx/2011/031, betreffend die nachträgliche buchmäßige…