…am 03.06.2014 erfolgt ist, ist Herr ***A*** als Inhaber der "***B*** e.U. Gesamtrechtsnachfolger der "***B*** KG, womit gemäß § 19 Abs 1 BAO die sich aus Abgaben-vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten der "***B*** KG auf ihn übergingen und rechtswirksame Bescheide ab diesem…
…Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche anzuwenden." Nationales Recht: Gemäß § 19 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 209a…
…armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch…
…zahlen. § 142 UGB: Abs 1: Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Abs 2: Der ausscheidende Gesellschafter ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 137 und 138 abzufinden. D. Rechtliche Erwägungen zum festgestellten…
…der aus der b Holding GmbH resultierenden Mindestkörperschaftsteuerbeträge kommen könne. Ein Verschmelzungsvorgang möge unternehmensrechtlich stattgefunden haben, steuerrechtlich sei dieser jedenfalls unwidersprochen nicht anerkannt worden. Somit käme aber im vorliegenden Fall auch die abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nach § 19 BAO nicht zum Zuge. Die Relevanz betreffend Mantelkaufbestimmungen der §…
…abzugeben. Mit Bescheid vom 28.04.2023 wurde der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 zurückgewiesen, da eine Einantwortung unterblieben sei und somit keine Gesamtrechtsnachfolger vorliege. Auf die Möglichkeit der Bestellung eines Verlassenschaftskurators durch das Gericht wurde hingewiesen. Der Bescheid wurde an…
…Erst durch Einantwortung tritt Gesamtrechtsnachfolge der Erben ein (vgl. BFG vom 16.11.2017, RV/7100405/2014 unter Verweis auf Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des…
…armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch…
…die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch die Möglichkeit…
… 191 Abs. 2 BAO) und sie konnte ab dem 22.12.2010 nicht mehr (materieller) Bescheidadressat sein. ***Bf2*** war ab dem 22.12.2010 zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolger der KG. Speziell für die abgabenverfahrensrechtliche Situation bei Personengesellschaften normiert § 19 Abs. 2 Satz 1 BAO: "Mit der Beendigung…
…dass bisher unentdecktes Vermögen des Erblassers existiere, welches der Bf. als Gesamtrechtsnachfolgerin zustehe. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH, wonach der Anspruch auf Bekanntgabe des Vermögens auch auf den Erben als Rechtsnachfolger übergehe (RS 0034958), ohne dass diesem das Bankgeheimnis entgegengehalten werden könne (RS…
…das Finanzamt darauf hin, dass der Übergang von Rechten und Pflichten im Abgabenrecht gemäß § 19 Abs. 1 BAO ausschließlich im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge stattfinde. Dies beziehe sich auf sämtliche verfahrensrechtliche Positionen, wie etwa das Einbringen einer Abgabenerklärung. Mit Eingabe vom 09. März 2023 stellt der…
…hat eine Arbeitnehmerveranlagung zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren einen diesbezüglichen Antrag stellt. Einen solchen Antrag kann somit nur der Steuerpflichtige selbst, ein in der BAO vorgesehener Vertreter oder der Gesamtrechtsnachfolger stellen. Gemäß § 153 Abs. 1 AußStrG unterbleibt die Abhandlung, wenn - wie…
…geändert, sondern die Kapitalgesellschaft durch Übertragung des Unternehmens im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Gesellschafterin umgewandelt wurde. So wird in der Auflösung der Gesellschaft und ihrer Löschung allerdings ein einem Strafaufhebungsgrund entsprechender Grund der Aufhebung der Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für Finanzvergehen zu erblicken sein…
…§ 21 Rz 14 und die dort zitierte Judikatur). Bei einer Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger über. Das Wesen der Gesamtrechtsnachfolge besteht also darin, dass der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers tritt und zwar in materiell-und in verfahrensrechtlicher…
…die bereits im Firmenbuch gelöscht wurde, nicht mehr gegeben ist, ist die Haftungsinanspruchnahme gesetzeskonform.“ **** In der dagegen mit Eingabe vom 6.4.2016 eingebrachten Bescheidbeschwerde wurde zur Begründung ausgeführt: „Die bezeichnete Gesellschaft hat ihr Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 142 UGB auf den letzten…
…UStG 1994 vorliegt. Fraglich ist somit, ob auf die Fortsetzung des ursprünglichen Mietverhältnisses durch den Gesamtrechtsnachfolger des bisherigen Mieters (die aufnehmende Gesellschaft) oder auf die Unternehmeridentität des Mieters vor bzw. nach der Verschmelzung für die Beurteilung des Vorliegens eines neuen Mietverhältnisses iSd 1. StabG 2012…
…durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches (§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich auf Abgabenvorschriften sich ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen…
…wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern aus der OG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über; das bisherige Gesamthandeigentum an…
…erfolgt ist, auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält. Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die OEG beendet wird und ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (vgl. VwGH…