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BFG RV/7104957/2014Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs 1 BAO bei Übernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.09.2021

…am 03.06.2014 erfolgt ist, ist Herr ***A*** als Inhaber der "***B*** e.U. Gesamtrechtsnachfolger der "***B*** KG, womit gemäß § 19 Abs 1 BAO die sich aus Abgaben-vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten der "***B*** KG auf ihn übergingen und rechtswirksame Bescheide ab diesem…

BFG RV/7102936/2013Gesamtrechtsnachfolge kann zu inländischem (beweglichen) Vermögen auch nach ausländischem Erbrecht eintreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2020

…Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche anzuwenden." Nationales Recht: Gemäß § 19 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 209a…

BFG RV/7200020/2018Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.11.2018

…armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch…

BFG RV/5100644/2016Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.06.2017

…zahlen. § 142 UGB: Abs 1: Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Abs 2: Der ausscheidende Gesellschafter ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 137 und 138 abzufinden. D. Rechtliche Erwägungen zum festgestellten…

BFG RV/1100371/2013Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich Mindestkörperschaftsteuer bei Verschmelzung einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2016

…der aus der b Holding GmbH resultierenden Mindestkörperschaftsteuerbeträge kommen könne. Ein Verschmelzungsvorgang möge unternehmensrechtlich stattgefunden haben, steuerrechtlich sei dieser jedenfalls unwidersprochen nicht anerkannt worden. Somit käme aber im vorliegenden Fall auch die abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nach § 19 BAO nicht zum Zuge. Die Relevanz betreffend Mantelkaufbestimmungen der §…

BFG RV/7100401/2024Einstellung des Verfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.02.2024

…abzugeben. Mit Bescheid vom 28.04.2023 wurde der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 zurückgewiesen, da eine Einantwortung unterblieben sei und somit keine Gesamtrechtsnachfolger vorliege. Auf die Möglichkeit der Bestellung eines Verlassenschaftskurators durch das Gericht wurde hingewiesen. Der Bescheid wurde an…

BFG RV/7103976/2009Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.01.2019

…Erst durch Einantwortung tritt Gesamtrechtsnachfolge der Erben ein (vgl. BFG vom 16.11.2017, RV/7100405/2014 unter Verweis auf Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des…

BFG RV/6100914/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge (Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2019

…armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch…

BFG RV/7100405/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.11.2017

…die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch die Möglichkeit…

BFG RV/7103771/2016Keine Beschwerdelegitimation für den Gesamtrechtsnachfolger einer KG, wenn der Einkünftefeststellungsbescheid für ein bestimmtes Jahr nicht an ihn ergangen ist und nicht gegen ihn wirkt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.05.2021

… 191 Abs. 2 BAO) und sie konnte ab dem 22.12.2010 nicht mehr (materieller) Bescheidadressat sein. ***Bf2*** war ab dem 22.12.2010 zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolger der KG. Speziell für die abgabenverfahrensrechtliche Situation bei Personengesellschaften normiert § 19 Abs. 2 Satz 1 BAO: "Mit der Beendigung…

BFG RV/7103069/2022Antrag der eingeantworteten Erbin und Gesamtrechtsnachfolgerin auf Einsichtnahme in das Kontenregister gemäß § 4 Abs. 4 KontRegG des Erblassers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2022

…dass bisher unentdecktes Vermögen des Erblassers existiere, welches der Bf. als Gesamtrechtsnachfolgerin zustehe. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH, wonach der Anspruch auf Bekanntgabe des Vermögens auch auf den Erben als Rechtsnachfolger übergehe (RS 0034958), ohne dass diesem das Bankgeheimnis entgegengehalten werden könne (RS…

BFG RV/7102635/2023Antragslegitimation bei einer Verlassenschaft (mangels Einantwortung gibt es keine Gesamtrechtsnachfolge).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2024

…das Finanzamt darauf hin, dass der Übergang von Rechten und Pflichten im Abgabenrecht gemäß § 19 Abs. 1 BAO ausschließlich im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge stattfinde. Dies beziehe sich auf sämtliche verfahrensrechtliche Positionen, wie etwa das Einbringen einer Abgabenerklärung. Mit Eingabe vom 09. März 2023 stellt der…

BFG RV/7100169/2023Antragslegitimation bei einer Verlassenschaft (mangels Einantwortung gibt es keine Gesamtrechtsnachfolge).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2023

…hat eine Arbeitnehmerveranlagung zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von fünf Jahren einen diesbezüglichen Antrag stellt. Einen solchen Antrag kann somit nur der Steuerpflichtige selbst, ein in der BAO vorgesehener Vertreter oder der Gesamtrechtsnachfolger stellen. Gemäß § 153 Abs. 1 AußStrG unterbleibt die Abhandlung, wenn - wie…

BFG RV/3300009/2022Aufhebung des Erkenntnisses gegen einen belangten Verband sowie Einstellung des Finanzstrafverfahrens, wenn es ansonsten infolge Gesamtrechtsnachfolge zu einer Doppelbestrafung derselben natürlichen Person gekommen wäre
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.06.2025

…geändert, sondern die Kapitalgesellschaft durch Übertragung des Unternehmens im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Gesellschafterin umgewandelt wurde. So wird in der Auflösung der Gesellschaft und ihrer Löschung allerdings ein einem Strafaufhebungsgrund entsprechender Grund der Aufhebung der Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für Finanzvergehen zu erblicken sein…

BFG RV/7101645/2016Die für einen Nachtrag gemäß § 21 GebG erforderliche Parteienidentität liegt in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2019

…§ 21 Rz 14 und die dort zitierte Judikatur). Bei einer Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger über. Das Wesen der Gesamtrechtsnachfolge besteht also darin, dass der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers tritt und zwar in materiell-und in verfahrensrechtlicher…

BFG RV/7101882/2017Haftung gemäß §12 BAO, behauptete Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.05.2017

…die bereits im Firmenbuch gelöscht wurde, nicht mehr gegeben ist, ist die Haftungsinanspruchnahme gesetzeskonform.“ **** In der dagegen mit Eingabe vom 6.4.2016 eingebrachten Bescheidbeschwerde wurde zur Begründung ausgeführt: „Die bezeichnete Gesellschaft hat ihr Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 142 UGB auf den letzten…

BFG RV/5101672/2014Kein Ausschluss der Optionsmöglichkeit gem. § 6 Abs. 2 iVm § 28 Abs. 38 UStG 1994 bei Verschmelzung der mietenden Gesellschaft (auf deren Gesamtrechtsnachfolger) nach dem 31.8.2012
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2018

…UStG 1994 vorliegt. Fraglich ist somit, ob auf die Fortsetzung des ursprünglichen Mietverhältnisses durch den Gesamtrechtsnachfolger des bisherigen Mieters (die aufnehmende Gesellschaft) oder auf die Unternehmeridentität des Mieters vor bzw. nach der Verschmelzung für die Beurteilung des Vorliegens eines neuen Mietverhältnisses iSd 1. StabG 2012…

BFG RV/7100792/20101. Kein Vorliegen der Bemessungsverjährung 2. Festsetzung der Erbschaftssteuer gegenüber des Gesamtrechtsnachfolgers des Vermächtnisnehmers erfolgte zu Recht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2015

…durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches (§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich auf Abgabenvorschriften sich ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen…

BFG RV/7104668/2015Hälftesteuersatz bei Betriebsaufgabe, wenn einer von zwei Gesellschaftern einer OG stirbt und das Gesellschaftsvermögen durch Anwachsung auf den verbleibenden Gesellschafter übergeht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2018

…wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern aus der OG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über; das bisherige Gesamthandeigentum an…

BFG RV/6100256/2006Bescheidadressat bei Personengesellschaften nach deren Vollbeendigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.09.2014

…erfolgt ist, auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält. Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die OEG beendet wird und ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (vgl. VwGH…