…Lt. Kapitalmarktprospekt (vgl. Punkt 1.1.2. der Genussrechtsbedingungen) liegt ein nachrangiges, unbesichertes sowie unverbrieftes Genussrecht vor. Der Genussrechtsvereinbarung zufolge, besteht für Investoren kein Mitspracherecht bzw. keine dezidierten Kontrollrechte im Zusammenhang mit der Unternehmensführung der ***2a***. Aufgrund der, wie auch dem Kapitalmarktprospekt zu entnehmen, eindeutig…
…Die jährliche Verzinsung beträgt 10% des jeweils in Anspruch genommenen Darlehensbetrages. Besondere Sicherheiten für dieses Darlehen bestehen nicht. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine Genussrechtsvereinbarung mit der abc in Höhe von 500.000,00 abgeschlossen. Hinsichtlich der Laufzeit besteht für die Genussberechtigte nach 5 Jahren die…
…Die jährliche Verzinsung beträgt 10% des jeweils in Anspruch genommenen Darlehensbetrages. Besondere Sicherheiten für dieses Darlehen bestehen nicht. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine Genussrechtsvereinbarung mit der abc in Höhe von 500.000,00 abgeschlossen. Hinsichtlich der Laufzeit besteht für die Genussberechtigte nach 5 Jahren die…
…Gesellschaft in drei Tranchen sozietäre Genussscheine ausgegeben worden. Der Inhalt der Rechtsbeziehungen sei in den „Genussrechtsbedingungen“ getroffen worden. Nach den Genussrechtsvereinbarungen hätten sich die Zeichner zur Leistung einer Kapitaleinlage in die Gesellschaft verpflichtet, mit der die Gesellschaft den Erwerb von Aktien der HAAG finanzieren sollte…
…der Emittentin noch eine weitere Genussrechtsinhaberin mit einem Genussrechtskapital iHv. 1.500.000,- Euro, wobei auch diese Genussrechtsvereinbarung zeitgleich vorzeitig einvernehmlich beendet und deren Genussrechtskapital zeitgleich an diese zurückgezahlt wurde. Folglich ist bei der Bf. nur das von ihr geleistete Genussrechtskapital in Höhe von 2…
…zuzurechnen. Für die Abschichtung sei überdies ein Gesellschafterbeschluss erforderlich gewesen. Die einzelnen Genussrechtsinhaber hätten daher nicht selbst über den Zeitpunkt der Abschichtung entscheiden können. Nach der Genussrechtsvereinbarung sei das Genussrechtskapital nach Veräußerung der Aktien grundsätzlich zurückzuzahlen gewesen, frühestens jedoch ein Jahr nach Ausgabe der Genussrechte…
"Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den von der Bf. begebenen Genussrechten nicht um ein Darlehen, sondern um eine ‚unternehmerische' Beteiligung. Die Rechte aus den Genussscheinen der Bf. sind als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG zu qualifizieren, da die 6% (+2…
Die BCCS war ein SPV (special purpose vehicle), der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf.+Adr.**** , vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien gegen den Bescheid vom 23. August 2007 des Finanzamtes für Gebühren…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Die Bestellung des Fruchtgenusses sollte für eine gewisse Dauer erfolgen, wobei die Dauer des Fruchtgenussrechts ein im Rahmen des Gesamtbildes der Verhältnisse zu berücksichtigender Umstand ist (VwGH 21.10.2025, Ro 2024/15/0013). Im gegenständlichen Fall lässt sich aufgrund der Rückdatierung eine bestimmte Dauer…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch Mag. Wolfgang Burger-Scheidlin, Praterstraße 17/1/3, 1020 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamts Wien 4/5/10 vom 02.05.2013, betreffend Einkommensteuer 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 23.08.2011 hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2010, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertreter gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Insbesondere vor dem Hintergrund der klaren Bestimmung des Art. 3 lit. d der Richtlinie 2008/7/EG und der zitierten Rechtsprechung wirft damit die vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Erkenntnis gewonnene Auslegung des Begriffs Genussrechte und der Subsumtion der in den Genussscheinen verbriefte Rechte unter das…
Der EuGH hat in dem - vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Erkenntnis zitierten und zur Auslegung der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12. Februar 2008 herangezogenen - Urteil vom 17. Oktober 2002, C-138/00 - Solida und Tech, zur gleichlautenden Bestimmung des Art. 4 Abs. 1…
4.645,32 | 4.645,32 | AfA lt. BFG | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | Differenz | 4.360,24 | 4.360,24 | 4.360,24 | 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF als RNF der GESELLSCHAFT, ADR, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- u Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 26.08.2010 gegen den Bescheid der belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 08.05.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20.04.2017, betreffend Einkommensteuer 2016 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…