…Fruchtgenussrechtes) fest. Dagegen richtet sich die Beschwerde mit sinngemäß folgender Begründung: Die Behörde stütze sich beim angefochtenen Bescheid auf § 5 GrEStG, der genaue Tatbestand sei allerdings nicht bezeichnet. Außerdem widerspreche die Ansicht der Behörde dem Wortlaut des § 5 GrEStG, wonach ein Fruchtgenussrecht zu einer Gegenleistung…
…Fruchtgenussrechtes) fest. Dagegen richtet sich die Beschwerde mit sinngemäß folgender Begründung: Die Behörde stütze sich beim angefochtenen Bescheid auf § 5 GrEStG, der genaue Tatbestand sei allerdings nicht bezeichnet. Außerdem widerspreche die Ansicht der Behörde dem Wortlaut des § 5 GrEStG, wonach ein Fruchtgenussrecht zu einer Gegenleistung…
…resultierenden Ausschüttungen, sodass lediglich die im Durchschnitt der Jahre aus Sicht des Bewertungsstichtages voraussichtlichen Ausschüttungen bei der Bewertung des Fruchtgenussrechtes ins Kalkül gezogen werden können. Bei Kapitalanteilen hat der Fruchtnießer einen Anspruch auf die nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter ausschüttungsfähige Gewinnquote bzw Dividende, dh auf…
…Einräumung des Fruchtgenussrechts geschenkt worden seien. Schon aus dem Vertrag selbst werde deutlich, dass der geschenkte Geldbetrag in Anrechnung auf Erb- und Pflichtteil der Schenkungsnehmerin erfolge (Punkt III.), wofür aber bei tatsächlicher Umsetzung eines Fruchtgenussrechtes kein Platz wäre, weil dann wegen der Gegenleistung keine anrechnungswirksame…
…ansetzen dürfen, sondern hätte zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage den tatsächlichen Wert des Fruchtgenussrechtes ermitteln müssen und diesen sodann anzusetzen gehabt. Das Finanzamt hätte in diesem Zusammenhang den Bf. zur Bekanntgabe der heranzuziehenden Bemessungsgrundlage auffordern müssen. Eine betragsmäßige Bewertung des Fruchtgenussrechtes sei vom Bf. und dessen…
…Gebühren und die Kosten der ordentlichen Instandhaltung und Instandsetzung. Diese Aufwendungen dienen der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsmäßigen Gebrauches und stellen daher eine Gegenleistung dar, um in den Genuss der Fruchtgenussrechte zu kommen (siehe dazu VwGH 30.03.2000, 99/16/0372 betreffend die Versicherungspflicht…
…des Fruchtgenussrechtsvertrags) ein entgeltliches Fruchtgenussrecht eingeräumt, für die Einräumung muss der Verkäufer, der dann in dieser verkauften Liegenschaft weiterhin wohnt, monatlich einen marktüblichen Betrag bezahlen. In der konkreten Fallkonstellation liegt bei dieser Liegenschaftsanschaffung iVm einer Fruchtgenussrechtseinräumung, weil diese entgeltlich erfolgt, keine eine der Gegenleistung im…
…von der Gebührenpflicht ausgenommen seien, insoweit für die Einräumung des Fruchtgenußrechtes jedoch Entgeltlichkeit vorliege, Gebührenpflicht gegeben sei. Soweit darüber hinaus noch ein Restwert des kapitalisierten Fruchtgenussrechtes verbleibe, stelle dieser Wert eine Gegenleistung für den Liegenschaftserwerb dar und falle unter das GrEStG. Die belangte Behörde führte…
…eine allfällige Gegenleistung unbeachtlich. Bemessungsgrundlage der Gebühr nach § 33 TP 9 GebG ist der Wert des bedungenen Entgelts. Aufwendungen, die der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsgemäßen Gebrauches dienen und die der Fruchtgenussberechtigte auf Grund vertraglicher Verpflichtungen zu tragen hat, um in den Genuss des Fruchtgenussrechtes…
…Fruchtgenussrechtes die Gegenleistung für die Übertragung des Grundstückes dar. Da im beschwerdegegenständlichen Fall - der Schenkungsvertrag wurde am ***8*** abgeschlossen - die Steuer gem. § 4 Abs. 2 GrEStG idF BGBl I Nr. 36/2014 vom Dreifachen Einheitswert zu berechnen ist, ist - wie in der Beschwerde vorgebracht - eine…
…Fruchtgenussrechtes € 26.213,09 ( siehe dazu das beiliegende Berechnungsblatt, www.bmf.gv.at, Berechnungsprogramme, Berechnungsprogramm betr. Bewertung von Renten (§ 16 BewG)). Auf Grund des Obgesagten wird daher dem Beschwerdebegehren, den Wert des eingeräumten Fruchtgenussrechtes mit monatlich € 150 anzusetzen, entsprochen und von einer Gegenleistung…
…Fruchtgenussrechtes) fest. Dagegen richtet sich die Beschwerde mit sinngemäß folgender Begründung: Die Behörde stütze sich beim angefochtenen Bescheid auf § 5 GrEStG, der genaue Tatbestand sei allerdings nicht bezeichnet. Außerdem widerspreche die Ansicht der Behörde dem Wortlaut des § 5 GrEStG, wonach ein Fruchtgenussrecht zu einer Gegenleistung…
…In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: „Die Zahlung der Substanzabgeltung für AfA sowie die Übernahme anderer Verbindlichkeiten stellt eine Gegenleistung für die Einräumung des Fruchtgenussrechtes dar.“ In der Beschwerde vom 7.3.2018 – innerhalb der verlängerten Beschwerdefrist – brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen…
…sei im Bereich des § 33 TP 9 GebG ohne Bedeutung. Unter Hinweis auf Fellner, Die Stempel- und Rechtsgebühren, 9. Auflage, § 33 TP 9 unterliege ein überwiegend unentgeltliches Rechtsgeschäft (so auch die vorlegende Vereinbarung über die Einräumung eines Fruchtgenussrechts) keiner Gebühr nach § 33 TP 9 GebG…
…einer sittlichen Verpflichtung erfolgt. Die Einräumung im Hinblick auf die Teilfinanzierung des Fruchtgenussberechtigten stelle keine entgeltliche Einräumung des Fruchtgenussrechtes dar, es fehle der synallagmatische Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Bewertung sei lediglich für Grundbuchszwecke erfolgt, keinesfalls sei die Bewertung zum Zwecke der Bemessung einer…
…814 F/1953). Soweit aber der Verkäufer für das Fruchtgenussrecht an Teilen der erworbenen Liegenschaften ein Entgelt zu leisten hat - und hierüber also ein vom Kaufgeschäft unabhängiges selbständiges Rechtsgeschäft geschlossen hat (vgl auch § 33 TP 9 GebG 1957) -, liegt eine der Gegenleistung iSd § 5 GrEStG…
…auch die Zahlung der Bewirtschaftungskosten an den Bf. eine Gegenleistung seines Vertragspartners für die Einräumung der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses. Dem Umstand, dass es sich bei den AfA Kosten ertragssteuerrechtlich um einen Durchläufer handelt kommt gebührenrechtlich keine Bedeutung zu. Das Gebührenrecht knüpft primär an die zivilrechtliche…
…auch die Zahlung der Bewirtschaftungskosten an den Bf. eine Gegenleistung seines Vertragspartners für die Einräumung der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses. Dem Umstand, dass es sich bei den AfA Kosten ertragssteuerrechtlich um einen Durchläufer handelt kommt gebührenrechtlich keine Bedeutung zu. Das Gebührenrecht knüpft primär an die zivilrechtliche…
…auch die Zahlung der Bewirtschaftungskosten an den Bf. eine Gegenleistung seines Vertragspartners für die Einräumung der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses. Dem Umstand, dass es sich bei den AfA Kosten ertragssteuerrechtlich um einen Durchläufer handelt kommt gebührenrechtlich keine Bedeutung zu. Das Gebührenrecht knüpft primär an die zivilrechtliche…
…auch die Zahlung der Bewirtschaftungskosten an den Bf. eine Gegenleistung seines Vertragspartners für die Einräumung der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses. Dem Umstand, dass es sich bei den AfA Kosten ertragssteuerrechtlich um einen Durchläufer handelt kommt gebührenrechtlich keine Bedeutung zu. Das Gebührenrecht knüpft primär an die zivilrechtliche…