IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 29.11.2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…behandelte Dienstnehmerin mit dem Fahrzeug vorwiegend im betrieblichen Interesse unterwegs gewesen ist. Sie hatte als Gebietsvertreterin eines deutschen Unternehmens in Österreich mit dem Dienstwagen unter Verfassung regelmäßiger Tätigkeits- und Wochenberichte Aufträge ihres Dienstgebers auszuführen. Aufgrund der sich daraus ergebenden vorrangigen Zweckwidmung des zur Verfügung gestellten…
…behandelte Dienstnehmerin mit dem Fahrzeug vorwiegend im betrieblichen Interesse unterwegs gewesen ist. Sie hatte als Gebietsvertreterin eines deutschen Unternehmens in Österreich mit dem Dienstwagen unter Verfassung regelmäßiger Tätigkeits- und Wochenberichte Aufträge ihres Dienstgebers auszuführen. Aufgrund der sich daraus ergebenden vorrangigen Zweckwidmung des zur Verfügung gestellten…
…Dienstnehmerin mit dem Fahrzeug vorwiegend im betrieblichen Interesse unterwegs gewesen war. Sie hatte als Gebietsvertreterin eines deutschen Unternehmens in Österreich mit dem Dienstwagen unter Verfassung regelmäßiger Tätigkeits- und Wochenberichte Aufträge ihres Dienstgebers auszuführen. Aufgrund der sich daraus ergebenden vorrangigen Zweckwidmung des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Maria-Luise Wohlmayr über die Beschwerde der Bf., vom 16. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg – Land, Aigner Straße 10, 5020 Salzburg, vertreten durch Dr. Gerlinde Rieser vom 27. Februar 2017 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mayrhofer u Partner Steuerberatung, Gmundnerstraße 10, 4861 Schörfling am Attersee , über die Beschwerde vom 16.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., AdrI., vertreten durch Mag. Thomas Schöberl, Steuerberatungs GmbH, Kärntner Straße 415b, 8054 Graz gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. März 2013, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 28.11.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 31.10.2014 betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2011 und 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MGI-Graz Steuerberatung GmbH, Jakob-Redtenbacher-Gasse 10/1, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., vom 24.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. November 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 20. November 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 01.02.2013 hinsichtlich Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, über die Beschwerde vom 25.09.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtês A vom 17.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: 1. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NN, über die Beschwerde vom 31.07.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 11.07.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Juli 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Juli 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des A***B***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. November 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 29. April 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Beschwerdesache des X., über die Beschwerde vom 27.01.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2009 und 2010 (Einkommensteuerbescheide jeweils vom 22.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache AB, St.Nr. 000/0000, Adresse, über die Beschwerden vom 01.02.2016 gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2010, 2011 und 2012 der belangten Behörde Finanzamt FA vom 20…