…ist (vgl. VwGH 28.09.2016, Ro 2015/16/0041). Unter Überreichung iSd § 24a VwGG ist somit bei einer Revision das Einlangen beim Verwaltungsgericht zu verstehen. Die Gebührenschuld entsteht unabhängig davon, ob oder wie der Gerichtshof eine Eingabe behandelt. (vgl. z.B. UFS 24.10…
…wurde. Bezogen auf den zu beurteilenden Fall bedeuten die vorstehenden rechtlichen Ausführungen, dass-einerseits- die Gebührenschuld mit Einlangen der Revision beim VwGH entstanden und fällig geworden ist und, dass- andererseits- die Gebührenschuld für die Bf., als Person in deren Interesse diese Eingabe eingebracht worden ist…
…fest. Da im gegenständlichen Fall nicht nur die Entrichtung der Gebühr verspätet erfolgt ist – wie bereits ausgeführt ist die Gebührenschuld jedenfalls bereits im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof entstanden – sondern auch der urkundliche Nachweis über die Gebührenentrichtung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof nicht erbracht worden…
…VfGH eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von derzeit 240 € zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen (zB VwGH 30.4.1999, 98/16/0130…
…Höhe von Euro 240,00 zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht gemäß § 17a. Z 3 VfGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe. Die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. Die Gebührenschuld ist mit Einlangen der Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof entstanden. Tatsächlich wurden die Gebühren erst am…
…Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren 10, Rz 7 und 8). Conclusio: Da die Gebührenschuld bereits mit Einlangen der Sukzessivbeschwerde beim VwGH entstanden war und mit diesem Zeitpunkt fällig wurde, führte die nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Eingabegebühr als objektive Folge der Säumnis zur Gebührenerhöhung im Sinne des …
…gemäß § 2 BuLVwG-EGebV vorgelegt. Diese Gebühr war zum Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde am 11. November 2022 auch tatsächlich nicht entrichtet worden. Die belangte Behörde erstellte die gegenständlichen Bescheide unbestritten und aktenkundig mithilfe eines Textverarbeitungsprogrammes im Wege der automatisierten Datenverarbeitung. 2…
…beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von € 240,00 zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen (VwGH 30.4.1999, 98/16/0130…
…von der Entrichtung der Gebühr befreit. 4. Die Gebührenschuld entsteht im Fall der Z 1 lit. a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe, im Fall der Z 1 lit. b im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof; die Gebühr wird mit diesen Zeitpunkten fällig…
…7.1999, 99/16/0182). Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 17a VfGG erfüllt (vgl. VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). Wie der Verfassungsgerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Somit…
…7.1999, 99/16/0182). Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 17a VfGG erfüllt (vgl. VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). Wie der Verfassungsgerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Somit…
…dass die Mutter des Bf. im Zeitpunkt des Einlangens des Notrufes schon tot war. Für gegenständliche Sachverhaltsannahme spricht auch der im Einsatzprotokoll angegebene Berufungsgrund. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Die im Beschwerdefall maßgeblichen Vorschriften des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG…
…34 Abs. 2 VwGG zur Behebung der Mängel unter Setzung einer kurzen Frist zurückzustellen; die Versäumung dieser Frist gilt als Zurückziehung. Entstehung der Gebührenschuld: Unter "Überreichung" iSd § 24a Z 3 VwGG ist das Einlangen beim Einbringungsgericht zu verstehen (vgl. zB VwGH 30.9.2004, 2004…
…34 Abs. 2 VwGG zur Behebung der Mängel unter Setzung einer kurzen Frist zurückzustellen; die Versäumung dieser Frist gilt als Zurückziehung. Entstehung der Gebührenschuld: Unter "Überreichung" iSd § 24a Z 3 VwGG ist das Einlangen beim Einbringungsgericht zu verstehen (vgl. zB VwGH 30.9.2004, 2004…
…Bescheidbetreff sei insofern genügend bestimmt, als eindeutig auf die Aktenzahl der BVE Bezug genommen werde und damit die Zuordnung genau auf das Beschwerdeverfahren "GJ XX" - und nicht etwa auf Y etc. - möglich gewesen sei. Die Gebührenschuld entstehe nach § 11 Abs. 1 Z 1 GebG grundsätzlich…
… 1 Abs. 2 BuLVwG-EGebV entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde und wird in diesem Zeitpunkt auch fällig. Die Pauschalgebühr iHv € 30,00 wurde somit im Zeitpunkt des Einlangens beim BFA als jener Stelle, bei der sie nach den Verfahrensvorschriften einzubringen…
…der Bf. ausführte, er habe "heute", sofort nach Einlangen des Bescheides die zu Recht bestehende Gebühr nach dem Gebührengesetz von € 124,20 zur Überweisung gebracht. Da die gegenständliche Berufung am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat anhängig war, ist die Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß §…
…von der Entrichtung der Gebühr befreit. 4. Die Gebührenschuld entsteht im Fall der Z 1 lit. a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe, im Fall der Z 1 lit. b im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof; die Gebühr wird mit diesen Zeitpunkten fällig…
…2 BuLVwG-EGebV die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung. Wenn der AS die Ansicht vertritt, die Gebührenschuld sei erst bei Einlangen der Beschwerde bei Gericht entstanden, ist ihm entgegen zu halten, dass gemäß der BuLVwG-EGebV die Gebührenschuld unmittelbar mit der Einbringung der Beschwerde entsteht…
…festen Gebühr von € 13,20. § 11 Abs.1 GebG 1957 in der ab 01.07.2009 geltenden Fassung (BudBG BGBl. I 2009/52) lautet wie folgt: „Die Gebührenschuld entsteht 1. Bei Ansuchen um Erteilung und Ausfolgung eines Aufenthaltstitels (§ 14 Tarifpost 8 Abs.5) mit…