…an VfGH Wien, wegen ***Zl LVwG***") handelt es sich jedenfalls um eine Beschwerdeschrift, welche auch der VfGH als solche behandelt hat. Nach der Bestimmung des § 17a VfGG ist für beim VfGH eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von derzeit…
…eine Beschwerdevorentscheidung und wies die Beschwerde des Bf ab. Begründet wurde dies damit, dass bislang kein Nachweis der Bezahlung der Gebührenschuld der belangten Behörde vorliege und gem. § 17a VfGG für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Anträge bei deren Einbringung die Verpflichtung zur Entrichtung der dafür vorgesehenen Gebühr…
…beim VfGH eingebrachte Beschwerde gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 18.5.2022 und damit gegen einen Akt der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorgeschrieben. Nach der Bestimmung des § 17a VfGG ist für beim VfGH eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe…
…dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von € 240,00 zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen (VwGH 30.4…
…zu ErfNr.***1 für die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes RV/7102266/2015 vom 8.5.2015, eingebracht beim Verfassungsgerichtshof am 25.6.2015 zu Zl. E***2/2015 gegenüber dem Bf. jeweils - eine Gebühr gemäß § 17a VfGG in Höhe von € 240,00…
…dass der VfGH die Behandlung der Anträge mit einem Beschluss vom 14.06.2019, G 210/2018 und G 212/2018, ablehnte, lässt sich für die Bf. gleichfalls nichts gewinnen, weil nach der Bestimmung des § 17a Abs. 1 VfGG für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden im…
…17a Z 6 VfGG das Finanzamt Österreich zuständig. Im Übrigen sind gemäß § 17a Z 7 VfGG auf die Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes über Eingaben mit Ausnahme der §§ 11 Z 1 und 14 anzuwenden. Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im…
…17a VfGG ist für beim VfGH eingebrachte Anträge iSd § 15 Abs 1 VfGG spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von € 240,- zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Eingabe. Unter Überreichung ist das Einlangen der Beschwerde beim Gerichtshof…
…Aufforderung, die Mängel der gegen vorbezeichneten Verwaltungsakt eingebrachten Beschwerde zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen sei. Mit Schreiben vom 05. November 2013 forderte der VwGH den Bf erneut auf, die fehlende Gebühr binnen einer Woche zu entrichten. Am 28. Februar 2014 langte beim Finanzamt für Gebühren…
…17a Z 6 VfGG das Finanzamt Österreich zuständig. Im Übrigen sind gemäß § 17a Z 7 VfGG auf die Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes über Eingaben mit Ausnahme der §§ 11 Z 1 und 14 anzuwenden. Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im…
…Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von € 220,-- zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen (VwGH vom 30…
… 82 VfGG betreffend Beschwerdeführer MANDANT, Bescheid des BEHÖRDE vom 2. April 2012, Zahl ****, eingebracht beim Verfassungsgerichtshof 1010 Wien, Zl. B**1/12". Für die im Betreff angeführte Schrift setzte das Finanzamt 1. eine Gebühr gemäß § 17a VfGG in Höhe von € 220,00 und 2…
… 17a VfGG ist daher nicht gegeben. 3.2. Zur Frage der Gebührenschuld sowie der Heranziehung des Rechtsanwaltes als Gesamtschuldner Nach der Bestimmung des § 17a VfGG ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in Höhe von € 220.- zu entrichten…
…Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267, über Eingaben mit Ausnahme des § 11 Z 1 und des § 14 sowie die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung 1961, BGBl. Nr. 194.... " Nach dieser Bestimmung ist für beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden…
…Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267, über Eingaben mit Ausnahme des § 11 Z 1 und des § 14 sowie die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung 1961, BGBl. Nr. 194.... " Nach dieser Bestimmung ist für beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden…
…Zu Spruchpunkt I. Bescheid betreffend Gebühr nach § 17a VfGG Für Eingaben an den Verfassungsgerichtshof ist gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz eine Gebühr zu entrichten. Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von € 240,00…
…17a VfGG ist für beim VfGH eingebrachte Anträge iSd § 15 Abs 1 VfGG spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von € 240,- zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Eingabe. Unter Überreichung ist das Einlagen der Beschwerde beim Gerichtshof…
…das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zuständig. 7. Im Übrigen sind auf die Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, über Eingaben mit Ausnahme der §§ 11 Z 1 und 14 anzuwenden." Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens…
…des § 17a VfGG ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in Höhe von € 240,- zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde, worunter das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen ist (VwGH 30.4.1999, 98…
…17a Z 6 VfGG das Finanzamt Österreich zuständig. Im Übrigen sind gemäß § 17a Z 7 VfGG auf die Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes über Eingaben mit Ausnahme der §§ 11 Z 1 und 14 anzuwenden. Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im…