…9 BewG (für Zwecke der Grundsteuer für ein Gebäude im Zustand der Bebauung) festgestellt wurde. Der besondere Einheitswert für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 53 Abs. 9 BewG wurde in Höhe von 800 Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhte Einheitswert in Höhe von…
…noch im Zustand der Bebauung befunden habe, könne der maßgebliche Teilwert, der bei Liegenschaften Gebäude sowie Grund und Boden aufgrund der einheitlichen Betrachtung umfasse, erst nach Vollendung durch ein entsprechendes Gutachten festgestellt werden und sei deswegen vorerst ungeprüft geblieben. Das FA folgte den Feststellungen der…
…Gebäudes zeitnah im Folgejahr nach der Anschaffung und erweist sich auch als wirtschaftlich vertretbar. Bei einer Gesamtinvestition von ca € 364.000,00 und jährlichen Mieteinnahmen von ca. € 16.000,00 ergibt sich ein Bruttomietertrag von 4,39%. Diese Bruttorendite liegt jedenfalls innerhalb der…
…von der bebauten Fläche abhängige Kürzung der Werte gemäß Abs. 1 bis 7 vor und Abs. 9 regelt die Bewertung von Grundstücken, die sich im Zustand der Bebauung befinden. § 53 Abs. 10 leg. cit. lautet: "Bei bebauten Grundstücken, deren gemeiner Wert geringer ist als der…
…Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, an Hand geeigneter Kriterien (z. B. Lage, Bebauung) abweichende Aufteilungsverhältnisse von Grund und Boden und Gebäude im Verordnungswege festzulegen. Gemäß § 1 der dazu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung des Grundanteils bei vermieteten Gebäuden im Sinne…
…Artänderung auch vor, wenn bei einem Grundstück im Zustand der Bebauung die Bebauung abgeschlossen ist. Artänderungen liegen weiters vor, wenn ein Grundstück oder ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zum Betriebsgrundstück (bzw umgekehrt) wird (zB Ritz, ÖStZ 1983, 290). Artfortschreibungen sind ungeachtet der Wertgrenzen des § 21…
…Abs. 1 BewG zwei Komponenten maßgebend; so ist bei der Bewertung von bebauten Grundstücken (Grundstücke, deren Bebauung abgeschlossen ist und Grundstücke, die sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden), •zum einen vom Bodenwert (Abs. 2 leg.cit.) und •zum anderen vom Gebäudewert (Abs. 3…
…noch in Bau befinden. Beweiswürdigung Die Beweiswürdigung erfolgte aufgrund der vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Aktenteile sowie des Vorbringens des Bf. Ergänzend wurde vom Bundesfinanzgericht ein Orthofoto ausgedruckt, aus dem ersichtlich ist, dass sich die in diesem Verfahren strittigen Grundstückfläche bereits im Zustand der Bebauung befinden…
…Abs. 1 BewG zwei Komponenten maßgebend; so ist bei der Bewertung von bebauten Grundstücken (Grundstücke, deren Bebauung abgeschlossen ist und Grundstücke, die sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden), •zum einen vom Bodenwert (Abs. 2 leg.cit.) und •zum anderen vom Gebäudewert (Abs. 3…
…zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden), vom Bodenwert (Abs. 2) und vom Gebäudewert (Abs. 3 bis 6) auszugehen. Gemäß § 53 Abs. 3 BewG ist der Gebäudewert …. aus dem Neuherstellungswert abzuleiten, der sich je nach der Bauweise und Ausstattung der Gebäude oder der Gebäudeteile…
…100 gefährdete Flächen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als Bauland ausgewiesen werden" dürften. Als weitere Gründe für die angestrebte Wiederaufnahme des Verfahrens wurden im Antrag Einheitswertbescheide von Nachbarliegenschaften mit weit niedrigeren Bodenwerten und der desolate Zustand des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes ins Treffen…
…so ist der Gesamtwert gemäß Abs. 1 in vollem Umfang dem Berechtigten zuzurechnen." § 53 BewG 1955 lautet auszugsweise: „ Bewertung von bebauten Grundstücken . (1) Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken (Grundstücke, deren Bebauung abgeschlossen ist, und Grundstücke, die sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden…
…so ist der Gesamtwert gemäß Abs. 1 in vollem Umfang dem Berechtigten zuzurechnen." § 53 BewG 1955 lautet auszugsweise: „ Bewertung von bebauten Grundstücken . (1) Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken (Grundstücke, deren Bebauung abgeschlossen ist, und Grundstücke, die sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden…
…Sicht nicht der Rohbau, sondern das Gebäude im Zustand nach Erfüllung des Werkvertrages durch ***6*** ***5***. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer…
…Sicht nicht der Rohbau, sondern das Gebäude im Zustand nach Erfüllung des Werkvertrages durch ***6*** ***5***. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer…
…deren Bebauung abgeschlossen ist und Grundstücke, die sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden), vom Bodenwert (Abs. 2) und vom Gebäudewert (Abs. 3 bis 6) auszugehen. Gemäß § 53 Abs. 2 BewG ist als Bodenwert der Wert Maßgebend, mit dem der Grund und Boden allein…
…errichteten Gebäudes für Wohnzwecke im derzeitigen Zustand ist nicht möglich, wohl aber z.B. für Lagerzwecke. Es wurde weder vorgebracht noch mit einem Gutachten nachgewiesen, dass das Gebäude völlig abbruchreif ("Ruine", gar nicht mehr verwendbar) ist und nur dann wäre es wie in der Beschwerde…
…Menschen gestattet, mit dem Grund und Boden fest verbunden und von einiger Beständigkeit ist. Bei unterkellerten Gebäuden muss somit die Kellerdecke, bei nicht unterkellerten Gebäuden die erste Geschoßdecke fertig gestellt sein, damit ein Grundstück im Zustand der Bebauung vorliegt. Wird bloß ein Fundament errichtet, liegt…
…deren Bebauung abgeschlossen und Grundstücke, die sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden), vom Bodenwert (Abs. 2) und vom Gebäudewert (Abs. 3 bis 6) auszugehen. Als Bodenwert ist gem. Abs. 2 leg. cit. der Wert maßgebend, mit dem der Grund und Boden allein als…
…sind der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrundezulegen." "§ 53. Bewertung von bebauten Grundstücken. (1) Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken (Grundstücke, deren Bebauung abgeschlossen ist, und Grundstücke, die sich zum Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden…