…GmbH übergehen. Im Außenverhältnis bleibt somit das dingliche Recht des Eigentümers an der ganzen Liegenschaft unverändert, im Innenverhältnis wird aber das Gebäude so behandelt, als ob es zum Gesellschaftsvermögen gehören würde. Die GmbH erwirbt ein Gebäude auf fremden Boden, welches ein (zeitlich begrenztes) Grundbenützungsrecht voraussetzt…
…wurde - in Höhe von 1.482,46 € fest. Begründet wurde der verfahrensgegenständliche Bescheid damit, dass der Erwerb des Kleingartenhauses (Superädifikat) der Grunderwerbsteuer unterliege, da Gebäude auf fremden Boden gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG den Grundstücken gleichstehen. Dagegen erhob die Bf am 7…
…seines Rechts iSd § 1 Abs 1 BauRG errichtet worden und stelle kein Gebäude auf fremdem Boden gemäß § 2 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987 dar. Der Bauberechtigte habe das Bauwerk im Verhältnis zum Liegenschaftseigentümer eben nicht auf fremdem, sondern auf eigenem „Boden“, nämlich in Form…
…2 GrEStG ist aber im Zusammenhang mit § 1 Abs. 2 GrEStG zu lesen. Voraussetzung für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist, dass der zivilrechtliche Eigentümer dem Nutzungsberechtigten gestattet, das Gebäude auf seine Rechnung zu verwerten, dh. die Verwertungsbefugnis im Sinne des § 1 Abs…
…UmgrStG anwendbar ist. Im Außenverhältnis bleibt das dingliche Recht des Eigentümers an der ganzen Liegenschaft unverändert, im Innenverhältnis wird aber das Gebäude so behandelt, als ob es zum Gesellschaftsvermögen gehören würde. Die GmbH erwirbt ein Gebäude auf fremden Boden, welches ein (zeitlich begrenztes) Grundbenützungsrecht voraussetzt…
…Z 3 GrEStG 1987 in Höhe von 3,5 % der Gegenleistung, 1.000,20 € mit der Begründung, dass der Erwerb eines Kleingartenhauses (Superädifikat) der Grunderwerbsteuer unterliege, da Gebäude auf fremden Boden gem. § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG Grundstücken gleichstehen würden. Dagegen richtet sich…
…ob die Bf. über das Kleingartenhaus verfügen könne. Es müsse dem Vertragspartner bei Verträgen über sonstige Gebäude auf fremden Boden auf andere Art und Weise eine Verwertungsmöglichkeit eingeräumt werden, die ihn im Wesentlichen einem Grundeigentümer gleichstelle. Die dem Pächter eingeräumte Rechtsmacht müsse von solcher Qualität…
…den Grundstücken gleich Z. 1. Baurechte Z. 2. Gebäude auf fremdem Boden. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach §11 Abs.5 Kleingartengesetz (KlGG) ist der Generalpächter bei Abschluss des Unterpachtvertrages berechtigt, den Ersatz einer dem…
…Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden/Superädifikate) befinden. (331) Eine GrESt-pflicht wird durch die Bestimmung des § 1 Abs. 2 GrEStG auch durch Grundstücke, die sich bloß in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht der übertragenden Gesellschaft befinden, ausgelöst. (334) Für alle Fälle, in denen auf Grund der…
…KG*** errichteten Gebäude ua in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2013, zum 31.12.2014 und zum 31.12.2015 als Anlagevermögen. Im Anhang zu diesen Jahresabschlüssen wird explizit dargelegt, dass diese Baulichkeiten von der ***A-GmbH*** auf fremdem Grund und Boden errichtet wurden. Die…
…Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Nach § 2 Abs. 2 GrEStG stehen den Grundstücken gleich: 1. Baurechte und 2. Gebäude auf fremdem Boden. Die Steuerschuld entsteht nach § 8 Abs. 1 GrEStG, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt…
…Gebäude auf fremden Boden." Die Grunderwerbsteuer knüpft damit an Änderungen der zivilrechtlichen Eigentumslage an. Besteuerungsgegenstand ist der gänzliche oder anteilsmäßige Erwerb eines Grundstückes oder grundstückgleichen Rechtes. Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist dann erfüllt, wenn der Erwerber einen Anspruch auf…
…Apothekengerechtigkeiten. (2) Den Grundstücken stehen gleich: 1. Baurechte, 2. Gebäude auf fremdem Boden. § 4 GrEStG (1) Die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. (2) Die Steuer ist vom Wert des Grundstückes zu berechnen, 1. soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln…
…den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: …. (2) Den Grundstücken stehen gleich: 1. Baurechte, 2. Gebäude auf fremden Boden. Gemäß § 3 Abs. 1 GrEStG 1987 sind von der Besteuerung ausgenommen: 1.a) der Erwerb eines Grundstückes, wenn der für die…
…Gebäude auf fremden Boden." Die Grunderwerbsteuer knüpft damit an Änderungen der zivilrechtlichen Eigentumslage an. Besteuerungsgegenstand ist der gänzliche oder anteilsmäßige Erwerb eines Grundstückes oder grundstückgleichen Rechtes. Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist dann erfüllt, wenn der Erwerber einen Anspruch auf…
…Jänner 2014 wurde gegen diesen Bescheid Beschwerde eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, es handle sich im gegenständlichen Fall nicht um ein Gebäude auf fremden Grund und Boden, da die Baulichkeit gemäß Pkt 5.3 des Unterpachtvertrages als unselbständiges Liegenschaftszubehör vom Unterpächter weder veräußert noch belastet…
…beantwortet wird. Diese Voraussetzungen treffen im Beschwerdefall nicht zu. Die Entscheidung ist im Einklang mit der angesprochenen Judikatur des VwGH sowohl zu den GrESt-rechtlichen als auch bewertungsrechtlichen Problemstellungen in Zusammenhang mit Gebäuden auf fremdem Boden erfolgt, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde…
…Mai 1999, 98/16/0304-0307). Der grunderwerbsteuerrechtliche Begriff des "Gebäudes auf fremdem Boden" erfasst einerseits Superädifikate im Sinne des § 435 ABGB (vgl VwGH vom 29. Juli 2004, 2003/16/0109), andererseits auch Gebäude, die nach dem Grundsatz "superficies solo cedit" dem Grundeigentümer gehören (VwGH…
…b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, vom 19. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 25. September 2008, betreffend Einheitswert des Betriebsgrundstückes (Gebäude auf fremden Grund und Boden) der Betriebsanlage in V, KG H, zum 1. Jänner 2008, Nachfeststellung gem. § 22 BewG…
…51 Abs. 3 BewG geht hervor, dass das Bewertungsrecht Superädifikate (Gebäude auf fremden Grund) als unbewegliche Sachen betrachtet und diese als besondere wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens den Grundstücken gleichsetzt. Die Trennung des Superädifikats vom Grund und Boden ergibt sich aus § 2 Abs.2 BewG, wonach…