…sich aus dem Kaufpreis und den übernommenen Passiva (soweit sie auf das unbew. Vermögen entfallen) inkl. AK und Kosten der Führung des Treuhandkontos zusammen. Gegenstand der Bemessung ist die Abtretung des Übereignungsanspruches für die Gebäude auf fremdem Grund." Das Schreiben des steuerlichen Vertreters des Beschwerdeführers…
…einzelnen Vermögenswerte zustehen, sondern diese nur bewertet. Das Gutachten wurde für beide Verlassenschaftsverfahren erstellt. Die Grunderwerbsteuer errechnet sich daher folgendermaßen: Aktiven: | Aktiven: | | Gebäude | beweglich | Summe Aktiven | 1) Reithalle, Pferdeställe, Stüble errichtet auf EZ ***7***, GB ***8*** ***9***; Wert gemäß…
…Bauten auf fremden Grund, S. 279, in UFS 29.04.2003, RV/1896-L/02). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.4.1989, Zl. 88/15/0097) ist unbestritten, dass steuerlich und damit auch bewertungsrechtlich ein Gebäude auch einem anderen als dem bürgerlich-rechtlichen…
…folgenden Argumente gegen ein Gebäude auf fremdem Boden im Sinne des § 2 Abs. 2 GrEStG : Die im Übergabsvertrag angeführten Verwertungsbefugnisse der KG sind nicht schriftlich, eindeutig und bindend festgelegt. Es existieren weder ein Dienstbarkeitsvertrag, Bestandvertrag oder Belastungs- oder Veräußerungsverbote hinsichtlich des Grund und Bodens noch…
…€ fest. Begründet wurde der verfahrensgegenständliche Bescheid damit, dass der Erwerb des Kleingartenhauses (Superädifikat) der Grunderwerbsteuer unterliege, da Gebäude auf fremden Boden gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG den Grundstücken gleichstehen. Dagegen erhob die Bf am 7. Februar 2013 Berufung. Darin bringt sie vor…
…der Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 GrEStG 1987 maßgeblich wäre. Auch hinsichtlich des Bauwerkes selbst wäre kein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand verwirklicht worden. Es sei vom Bauberechtigten in Ausübung seines Rechts iSd § 1 Abs 1 BauRG errichtet worden und stelle kein Gebäude auf fremdem Boden gemäß § 2 Abs 2…
…die Grunderwerbsteuer fest. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten (nunmehr als Beschwerde zu wertenden) Berufung vom 20. Dezember 2013 wendet die Bf. ein, es sei entscheidend, ob die Bf. über das Kleingartenhaus verfügen könne. Es müsse dem Vertragspartner bei Verträgen über sonstige Gebäude auf fremden…
…1987 stehen Gebäude auf fremdem Boden Grundstücken gleich. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 sind Erwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, bis zum 15. des auf den Kalendermonat…
…ersichtlich. Vielmehr gilt, ein bloßer Gebäudeteil wie etwa ein ausgebautes Dachgeschoß kann nicht als selbständiges Gebäude und damit nicht als Gebäude auf fremdem Grund und Boden angesehen werden (vgl Fellner, GrEStG, Rz 54 zu § 2 unter Hinweis auf VwGH 24.6.1991, 90/15/0112…
…mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim kann auch im Eigentum zweier oder mehrerer Personen stehen. Das Eigenheim kann auch ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden sein. Eine Eigentumswohnung muss mindestens zu zwei…
…kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 8 Abs 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 2 Abs 2 GrEStG 1987 stehen den Grundstücken gleich 1. Baurechte und 2. Gebäude auf fremdem Boden.…
…kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Gemäß § 8 Abs 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 2 Abs 2 GrEStG 1987 stehen den Grundstücken gleich 1. Baurechte und 2. Gebäude auf fremdem Boden.…
…oder als Bestandteile des Grundstückes (§ 279 ABGB) behandelt (vgl. VwGH 12.12.1985, 85/16/0064, verstärkter Senat). § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG ist aber im Zusammenhang mit § 1 Abs. 2 GrEStG zu lesen. Voraussetzung für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist…
…1987, 85/15/0356). Gebäude auf fremdem Grund und Boden sind bei der Einheitsbewertung im Allgemeinen demjenigen zuzurechnen, der sie errichtet hat und dem sie wirtschaftlich gehören. Die Regeln des bürgerlichen Rechts sind im Hinblick auf § 51 Abs 3 BewG für die Zurechnung nicht ausschlaggebend…
…8.1.2013 ein Grunderwerbsteuerbescheid der belangten Behörde gem. § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 in Höhe von 3,5 % der Gegenleistung, 1.000,20 € mit der Begründung, dass der Erwerb eines Kleingartenhauses (Superädifikat) der Grunderwerbsteuer unterliege, da Gebäude auf fremden Boden gem…
…aufscheine und man sich daher, wolle man das Grundstück kaufen, an diesen wenden müsse, hielten die steuerlichen Vertreter entgegen, dass eine Gebäudeerrichtung auf fremdem Grund und Boden vorliege, d.h. bei einem Verkauf müsse die Stiftung das Gebäude abgelöst bekommen, das ergebe sich aus dem…
…Wiederherstellung des früheren Zustandes oder einen entschädigungslosen Übergang der Gebäude in das Eigentum der Bestandgeber vor. Aufgrund dieser Vereinbarungen ist die Bestandnehmerin nicht berechtigt wie ein Eigentümer über die Gebäude zu verfügen. Eine Bewertung als Gebäude auf fremden Grund und Boden kann daher nicht erfolgen.“…
…dort angeführten Literaturstellen). Daraus ergibt sich, dass für das Abgabenrecht die Regeln des bürgerlichen Rechts nicht ausschlaggebend sind, vielmehr muss nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden, wem ein derartiges Gebäude auf fremden Grund zuzurechnen ist. In diesem Zusammenhang ist § 24 Abs. 1 lit. d BAO zu…
…mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim kann auch im Eigentum zweier oder mehrerer Personen stehen. Das Eigenheim kann auch ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden sein. Eine Eigentumswohnung muss mindestens zu zwei…
…Außerdem hat die Richterin Einsicht in das Grundbuch und das Firmenbuch genommen. In der mündlichen Verhandlung wurde die Sachlage ausführlich erörtert, doch konnte ***GF-2*** die Richterin letztlich nicht davon überzeugen, dass das schon ältere Gebäude auf fremdem Grund ohne Bestandrechte an einen beliebigen Dritten…