…daher im Sinne des § 880a (zweiter Fall) ABGB für die Einhaltung sämtlicher Pflichten des Pächters aus dem Hotelpachtvertrag garantiert, ein nicht mehr auslegungsbedürftiger gebührenfreier Garantievertrag. Nach Ansicht des Finanzamtes liegt in dem Vertragswortlaut, wonach die Garantin vollumfänglich haftet und daher im Sinne des § 880a (zweiter…
…Diese Aufwendungen wurden von der Betriebsprüfung nicht anerkannt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei Grundlage für diese Aufwendungen ein mit einer GmbH abgeschlossener Service-, Leistungs- und Garantievertrag. Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH mit einem 24 %igen Anteil sei der Ehemann der Beschwerdeführerin, die zu 76 % Gesellschafterin der…
…die auf Grundlage der Feststellungen der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide erhobene Beschwerde begründete die Beschwerdeführerin zusammengefasst damit, es habe zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann ein Service-Leistungs- und Garantievertrag vom 15.1.2014 bestanden. Die vom Vertrag umfassten Leistungen wären die laufende Betreuung und Reparaturen…
…meines Mandanten übermittle ich Ihnen, wie in Ihrem Schreiben vom 22.1.2009 angefordert, innerhalb offener Frist als Anlage die Fotokopie des Garantievertrages vom 12.2.2004, mit dem mein Mandant die Bürge- und Zahlerhaftung für einen Kontokorrentkredit der Österreichischen V. AG an die X…
…Naheverhältnis stehenden Person, dem Patron, die einen unterschiedlichen Inhalt haben können. Je nach ihrem Inhalt reichten sie von völlig unverbindlichen Erklärungen bis zum Garantievertrag (Hinweis auf OGH 18.1.2011, 4 Ob 151/10z). Der gegenständliche Letter of Comfort sei unbekannten Inhalts, und könnte daher…
…verpflichtet, dass der erste Schuldner nicht leistet. Mit dem Garantievertrag übernimmt der Garant hingegen eine gegenüber der Hauptschuld selbständige - und damit von deren Bestehen unabhängige (nicht akzessorische) - Haftung für die Leistung durch einen Dritten. In dieser Selbständigkeit des Garantieversprechens liegt der dogmatische Unterschied zur Bürgschaft…
…P. Bydlinski] = RdW 1991, 44). Bestimmende Merkmale einer Bürgschaft sind also deren Subsidiarität und Akkzessorietät. Für den Garantievertrag ist die selbständige, vom Bestehen der Hauptschuld unabhängige (nicht akzessorische) Haftung des Garanten für die Leistung eines Dritten kennzeichnend. Es liegt geradezu im Wesen der Garantiezusage…
…verpflichtet, dass der erste Schuldner nicht leistet. Mit dem Garantievertrag übernimmt der Garant hingegen eine gegenüber der Hauptschuld selbständige - und damit von deren Bestehen unabhängige (nicht akzessorische) - Haftung für die Leistung durch einen Dritten. In dieser Selbständigkeit des Garantieversprechens liegt der dogmatische Unterschied zur Bürgschaft…
…dem Patron, sei, die einen unterschiedlichen Inhalt haben können und je nach ihrem Inhalt von völlig unverbindlichen Erklärungen bis zum Garantievertrag reichen würden. Hinsichtlich der Ermittlung des rechtlichen Gehaltes einer solchen Patronatserklärung, deren objektiver Aussagewert zweifelhaft ist, verwies der OGH in diesen Urteilen auf die…
…1957- gesondert zu beurteilendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Diesem konnte die Gebührenbefreiung iSd § 20 Z 5 GebG nicht zuerkannt werden, weil das zugrunde liegende Hauptgeschäft weder ein Darlehens-oder Kreditvertrag noch ein Haftungs-oder Garantievertrag ist, und somit die, für die Gebührenbefreiung in § 20 Z 5 GebG…
…1957- gesondert zu beurteilendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Diesem konnte die Gebührenbefreiung iSd § 20 Z 5 GebG nicht zuerkannt werden, weil das zugrunde liegende Hauptgeschäft weder ein Darlehens-oder Kreditvertrag noch ein Haftungs-oder Garantievertrag ist, und somit die, für die Gebührenbefreiung in § 20 Z 5 GebG…
…EStG, 2011 § 2 Rz 105). Für die Beurteilung der Steuerpflicht der Haftungsprovision auf Grund des oa. Garantievertrages sei deshalb Folgendes festzuhalten: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) seien Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen werde und sich als Beteiligung am allgemeinen…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Prof. Dr. Franz Weiler - Mag. Dr. Harald Weiler Partnerschaft Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Kärntner…