…Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. In diesem Umfeld der sachlichen Gegebenheiten und des erforderlichen Rechtsschutzes könne eine verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für…
…vom 10.02.1997 festgestellt. Frühestens erst ab diesem Zeitpunkt kann daher auch der Fristenlauf für die Einbringung des Wiederaufnahmeantrages zu laufen beginnen. Mein Antrag auf Wiederaufnahme ist (bei Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides) folglich ein - aus Rechtsschutzüberlegungen gebotener - (zusätzlicher) Rechtsbehelf, der beispielsweise dann von Bedeutung…
…4 BAO "Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen" hat unabhängig von der anzuwendenden Fassung dieser Bestimmung zu erfolgen, weil sie in unsachlicher Weise den Fristenlauf des Antragsrechtes an die Rechtskraft des abgeleiteten Bescheid knüpft und gerade nicht…
…Wiederaufnahmeanträgen gemäß Punkt 1.; 3.) Antrag auf teilweise Rückvergütung von Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag, sofern eine Wiederaufnahme nicht möglich ist, weil noch kein bescheidmäßig abgeschlossenes Verfahren durchgeführt wurde. 4.) Antrag der Frauen AA und BB auf Rückvergütung von zuviel einbehaltenen und entrichteten Lohnabgaben für…
…mit der zugleich der Fristenlauf für die Einbringung eines Vorlageantrages begann. Eine Säumigkeit betreffend die Erledigung der Beschwerde vom 14.Nov.2020 gegen den ESt-Bescheid 2017 vom 9.Okt.2020 war der Abgabenbehörde somit nicht vorzuwerfen. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…
…4 BAO "Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen" hat unabhängig von der anzuwendenden Fassung dieser Bestimmung zu erfolgen, weil sie in unsachlicher Weise den Fristenlauf des Antragsrechtes an die Rechtskraft des abgeleiteten Bescheid knüpft und gerade nicht…
…für eine Abänderung der Bescheide darstelle. Die steuerliche Vertreterin wies darauf hin, dass auch ein Antrag nach § 295 Abs. 4 BAO am 14. 2. 2013 eingebracht worden sei, den das Finanzamt am 16. 5. 2014 zurückgewiesen habe. Außerdem sei in eventu auch noch ein Wiederaufnahmeantrag…
…sei die "rechtskräftige Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für 02/2013 mit Entscheidung des BFG vom 7.7.2020, RV/3100066/2015" erfolgt und sei die Normverbrauchsabgabe am 4.8.2020 entrichtet worden, weshalb der Fristenlauf im August 2020 begonnen habe. Hinsichtlich des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer…
…zugestellt." 1.3. Zurückweisungsbescheide vom 19. Juni 2013 Das FA wies mit zwei Sammelbescheiden alle Anträge als verspätet zurück und begründete dies wie folgt: Die Anträge seien vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Frist zu stellen. Nach Eintritt der Verjährung sei eine…
…kann für Selbstberechnungsabgaben nichts anderes gelten, auch wenn sich dies - wie hier - zum Nachteil des Abgabepflichtigen auswirken sollte (vgl. auch UFS 18.9.2013, RV/0343-S/13). Der in § 201 Abs. 2 Z 2 BAO für die erstmalige Festsetzung bestimmte Fristenlauf beginnt ab Bekanntgabe…
…kann für Selbstberechnungsabgaben nichts anderes gelten, auch wenn sich dies - wie hier - zum Nachteil des Abgabepflichtigen auswirken sollte (vgl. auch UFS 18.9.2013, RV/0343-S/13). Der in § 201 Abs. 2 Z 2 BAO für die erstmalige Festsetzung bestimmte Fristenlauf beginnt ab Bekanntgabe…
…kann für Selbstberechnungsabgaben nichts anderes gelten, auch wenn sich dies - wie hier - zum Nachteil des Abgabepflichtigen auswirken sollte (vgl. auch UFS 18.9.2013, RV/0343-S/13). Der in § 201 Abs. 2 Z 2 BAO für die erstmalige Festsetzung bestimmte Fristenlauf beginnt ab Bekanntgabe…
…begehrt. Hinsichtlich der in § 304 lit. b BAO geregelten Ausnahmebestimmung sei daher der Eintritt der formellen Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für die Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages essentiell. Das Verfahren bezüglich des Einkommensteuerbescheides 2000 sei wie oben dargestellt rechtskräftig abgeschlossen (UFS 27.8.2012, RV/0288-F/12…
…zulässig zurückgewiesen, weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Abs. 1) auf Antrag der Partei (§ 78) aufzuheben. Der Antrag ist vor Ablauf der für die Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen (§ 295 Abs. 4 BAO). § 295 Abs. 4…
…genannt) einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 ein. Diesen Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 25. April 2013 mit der Begründung zurück, dass der Wiederaufnahmeantrag nicht fristgerecht gemäß § 304 BAO eingebracht worden sei. …
…kann für Selbstberechnungsabgaben nichts anderes gelten, auch wenn sich dies - wie hier - zum Nachteil des Abgabepflichtigen auswirken sollte (vgl. auch UFS 18.9.2013, RV/0343-S/13). Der in § 201 Abs. 2 Z 2 BAO für die erstmalige Festsetzung bestimmte Fristenlauf beginnt ab Bekanntgabe…
…zwingend. Im Wiederaufnahmeantrag wurde behauptet, dass den Bf. kein Verschulden am Eintritt des hindernden Ereignisses treffe, weil der Amtshandlung kein Dolmetscher beigezogen worden sei, obwohl der Einspruchswerber nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig sei, um die Folgen der Bekanntgabe einer Adresse (für die Zustellung) zu…
…nach § 188 BAO sogar so eng zu sehen, dass die Kenntnis des am Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten für Fragen der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrags hinsichtlich ihrer Einkommensteuer- bzw. Körperschafisteuerverfahren zuzurechnen ist“. Das Geschehen im Feststellungsverfahren hat somit eine unmittelbare Wirkung auf den Fristenlauf des …
…2019, G 159/2019, den letzten Satz des § 295 Abs 4 BAO idF BGBl I 2013/14 ("Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach §304 maßgeblichen Frist zu stellen.") als verfassungswidrig aufgehoben. Begründend hatte der VfGH dabei unter anderem ausgeführt, der Gesetzgeber habe…
…Abs. 4 BAO sind nach der obig zitierten Fassung des § 295 Abs. 4 BAO nicht mehr wie zuvor innerhalb der für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Frist zu stellen, sondern innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung der Beschwerde gegen das als Feststellungsbescheid intendierte Dokument…