…betreffenden Einnahmen (vgl. § 11 Abs. 1 EStG) […] lediglich der Gewinnverteilungsbeschluss vollzogen. Folglich lassen sich die Kursveränderungen, die zwischen der Forderungsentstehung und der Zahlung auftreten, den steuerfrei vereinnahmten ausländischen Einnahmen nicht zuordnen. Sie stehen mit diesen weder in einem Veranlassungszusammenhang i. S. von § 4 Abs…
…betreffenden Einnahmen (vgl. § 11 Abs. 1 EStG) […] lediglich der Gewinnverteilungsbeschluss vollzogen. Folglich lassen sich die Kursveränderungen, die zwischen der Forderungsentstehung und der Zahlung auftreten, den steuerfrei vereinnahmten ausländischen Einnahmen nicht zuordnen. Sie stehen mit diesen weder in einem Veranlassungszusammenhang i. S. von § 4 Abs…
…gegeben und wurde auch die Anzahlung aus freien Stücken geleistet. Ein Forderungsausfall kann aber nur dann als Aufwendung nach § 34 EStG 1988 Berücksichtigung finden, wenn die zur Forderungsentstehung führenden Zahlungen die Kriterien zur Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung erfüllen (VwGH 10. September 1998, 96/15/0152…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Dezember 2022 betreffend Aufhebung nach § 299 BAO (ESt 2019) und Einkommensteuerbescheid…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Harald Wagner, Hauptstraße 16, 4870 Vöcklamarkt, über die Beschwerde vom 29. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. November 2023 betreffend Körperschaftsteuer 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Beurle Oberndorfer Mitterlehner, Landstraße 9, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 08.07.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Jänner 2020 betreffend Pfändung einer Geldforderung StNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.7.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22.6.2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Helmut Hummel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2017 gegen den Bescheid - Sicherstellungsauftrag des ehemaligen Finanzamtes Wien 1/23 vom 19. April 2017, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Pölzleithner Wirtschaftstreuhand KG StbGes, Dr. Scheiberstr. 20, 4870 Vöcklamarkt über die Beschwerde vom 24. April 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2014 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 123.321/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF, ADR, vertreten durch * ***, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel 1. vom 24.04.2012 zu ErfNr***1 (Verfahren des BFG RV/5100571/2012…
Der Niederschrift der Aussage Beilage ./1 sei entgegen der Behauptung der Betriebsprüfung keinesfalls zu entnehmen, dass Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen verweigert worden wären. Einkommen und Sorgepflichten seien angegeben worden. Dass das Einkommen aus dem Unterhaltsanspruch bestanden habe, habe daran gelegen, dass - wie die Behörde…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache Bf., Adr, gegen die Bescheide des (seinerzeitigen) FA für Bezirk, vom 01.12.2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***14***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2021 gegen den Gebührenbescheid gemäß § 33 TP 18 Abs. 1 GebG des ***FA*** vom 12. Februar 2021, ***2***, ***3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf, vertreten durch V, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober 2009, ErfNr. 1) betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß. § 33 TP 19 Abs.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Franz Essl, Erzabt-Klotz-Straße 12, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 10. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nun Finanzamt Österreich…
Grundsätzlich ist der Sachverhalt wie bei der KL GmbH zu beurteilen, bei der die Buchungen allerdings schon zum Stichtag 31.12.2005 erfolgten. Es wird daher auf das Berufungsverfahren betreffend die Fa. KL GmbH verwiesen. Schulderlass P: In der Buchhaltung wurden die Verbindlichkeiten an P…