IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. und die weiteren Senatsmitglieder Ri_2, Ri_3 und Ri_4 in der Beschwerdesache DI Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 14.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri_1 und die weiteren Senatsmitglieder Ri_2, Ri_3 und Ri_4 in der Beschwerdesache Dipl.-Ing. (FH) A. B., Str_1, Ort_1, über die Beschwerde vom 11.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. als Vorsitzenden, die Richterin Ri_2 sowie die weiteren Senatsmitglieder Ri_3 und Ri_4 in der Beschwerdesache Mag. A. B., Str_1, Ort_1, über die Beschwerde vom 11.10.2015 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. B. C., Adr_1, vertreten durch Dr. O. P., Adr_2, über die Beschwerde vom 19.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. B., Adr_1, vertreten durch Dr. M. N., Adr_2, über die Beschwerde vom 19.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. B., Adr_1, vertreten durch Dr. N. O., Adr_2, über die Beschwerde vom 19.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. B. C., Adr_1, vertreten durch Dr. Q. R., Adr_2, über die Beschwerde vom 19.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. B., Adr_1, vertreten durch Dr. M. N., Adr_2, über die Beschwerde vom 19.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. B. C., Adr_1, vertreten durch Dr. P. Q., Adr_3, über die Beschwerde vom 19.02.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. und die weiteren Senatsmitglieder Ri_2, Ri_3 und Ri_4 in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 14.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. C., Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr. betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Grunderwerbsteuer…
…Beschwerdeführer um die finanziellen Möglichkeiten nicht zu überschreiten und die Baukosten in einem vorgegebenen Rahmen zu halten. Die Kriterien "Fixpreisvereinbarung" und "Risikotragung" dürfen auch nicht isoliert betrachtet werden. Ein Bauwerber wird die Bauherreneigenschaft nicht schon dadurch verlieren, dass er mit dem Bauunternehmer eine Fixpreisvereinbarung eingeht…
…Beschwerdeführer um die finanziellen Möglichkeiten nicht zu überschreiten und die Baukosten in einem vorgegebenen Rahmen zu halten. Die Kriterien "Fixpreisvereinbarung" und "Risikotragung" dürfen auch nicht isoliert betrachtet werden. Ein Bauwerber wird die Bauherreneigenschaft nicht schon dadurch verlieren, dass er mit dem Bauunternehmer eine Fixpreisvereinbarung eingeht…
…aufgetreten sind. Es war ohne Belang, dass beim Grundstückserwerb eine verpflichtende Bebauung durch die Grundstücksverkäuferin vorgesehen gewesen ist. Es habe keine Fixpreisvereinbarung gegeben, sondern lediglich eine Preisobergrenze. Es liege kein Reihenhausprojekt vor, sondern habe jeder Grundstückserwerber nach seinen Vorstellungen sein Haus errichten können. Man habe…
…sodass beide Auftraggeber als Bauherren aufgetreten sind. Es war ohne Belang, dass beim Grundstückserwerb eine verpflichtende Bebauung durch die Grundstücksverkäuferin vorgesehen gewesen ist. Es habe keine Fixpreisvereinbarung gegeben, sondern lediglich eine Preisobergrenze. Es liege kein Reihenhausprojekt vor, sondern habe jeder Grundstückserwerber nach seinen Vorstellungen sein…
…gegenständliche Grundstück nur dann an die Bf. und deren Lebensgefährten verkauft, sofern die Firma GesmbH den Auftrag für die Errichtung des Gebäudes erhält. Es hätte weder eine Fixpreisvereinbarung, noch irgendwelche Bedingungen oder Absprachen in diese Richtung gegeben. Die Bf. und deren Lebensgefährte hätten die eingeholten…
…gegenständliche Grundstück nur dann an den Bf. und dessen Lebensgefährtin verkauft, sofern die Firma GesmbH den Auftrag für die Errichtung des Gebäudes erhält. Es hätte weder eine Fixpreisvereinbarung, noch irgendwelche Bedingungen oder Absprachen in diese Richtung gegeben. Der Bf. und dessen Lebensgefährtin hätten die eingeholten…
…ff angeführten wesentlichen Planungs- und Bauausführungsentscheidungen nachweislich ausgeübt. 4. Auch der weiters in der Beschwerdevorentscheidung angeführte Umstand der im Totalunternehmervertrag vom 19.07.2019 getroffenen Fixpreisvereinbarung sei nicht entscheidend. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sei die vertragliche Risikoverteilung wesentlich für die Tragung des Bau- und…