…als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz noch anhängig war, als Beschwerde iSd Art.130 Abs.1 B-VG, BGBl. Nr.1/1930 i.d.gltd.Fssg. d. BGBl.I Nr.115/2013 zu erledigen hat, hat hierüber Nachstehendes erwogen: Gem. § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde…
…während zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG der bedingte Vorsatz (dolus eventualis) ausreicht. Solcherart kommt der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (nunmehr dem Bundesfinanzgericht) in Ansehung dieser beiden Finanzvergehen keine Befugnis zur Auswechslung der "Sache" iSd § 161 Abs. 1 FinStrG zu (vgl. VwGH 26.7.2005…
…noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene auch separat Beschwerde gegen die Durchführung dieser Durchsuchungsanordnung erheben (zur damaligen Änderung der…
…noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene auch separat Beschwerde gegen die Durchführung dieser Durchsuchungsanordnung erheben (zur damaligen Änderung der…
…a 1. Satz FinStrG sind die zum 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Mit der…
…a 1. Satz FinStrG sind die zum 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Mit der…
…der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als damalige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 11. Mai 2001, RVXXX, rechtkräftig durch ihre Verkündung an diesem Tage, wurde ein Schuldspruch des Spruchsenates VII beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz bezüglich des Vorwurfes an A einer…
…noch immer als Bescheid verstanden, Beschwerde an den Vorsitzenden des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz erhoben werden konnte; zusätzlich konnte nunmehr jeder von der Durchsuchung in seinem Hausrecht Betroffene auch separat Beschwerde gegen die Durchführung dieser Durchsuchungsanordnung erheben (zur damaligen Änderung der…
…Spruchsenatsvorsitzenden vom 21. September 2011 hat die B-GmbH, nunmehr C-GmbHi.L., innerhalb offener Frist an die "zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz" Beschwerde erhoben und beantragt, diese Verfügung für unzulässig zu erklären und ersatzlos aufzuheben (erkennbar also: sie im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Berufungsentscheidung des Finanzstrafsenates Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz wurde über den Beschwerdeführer (Bf) A wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung (teilw. im Versuchsstadium) eine Geldstrafe in Höhe von € 40.000…
…a FinStrG sind die zum 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Mit Erkenntnis vom 22…
…a 1. Satz FinStrG sind die zum 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Mit der…
…eines Zahlungserleichterungsansuchens, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird insofern teilweise Folge gegeben, als dem Beschwerdeführer (Bf.) zur Entrichtung der mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Finanzstrafsenat Linz 9, als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 3. März 2009, GZ. FSRV/0007-L/06, gegen ihn iHv. €…
…Zeit der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz oder der Finanzstrafbehörde geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre. Gemäß § 265 Abs. 1s lit. a FinStrG sind die zum 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als…
…Abs. 1s lit. a FinStrG sind die zum 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Gemäß …
…beim unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Gemäß § 79 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde dem Beschuldigten und den…
…ersten) Spruchsenatserkenntnisses vom 16. November 2007 gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG betreffend die Mitbeschuldigte Mag.C (vormals D) mit Berufungsentscheidung des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als (damalige) Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 27. April 2011, FSRV/0029-L/08, Einleitung von finanzstrafbehördlichen…
…Verhalten des Beschwerdeführers sei keinesfalls ein vorsätzliches Steuervergehen. Er möchte sich gerne bei einer evtl. Hauptverhandlung ausführlich dazu erklären. Der Beschwerdeführer ist zur mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 6. Februar 2012 nicht erschienen; diese Verhandlung fand in dessen Abwesenheit…
…Bl. 29 f). Ein (erstes) Straferkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt C als Organ der Finanzstrafbehörde C vom 9. Februar 2006 (Finanzstrafakt Bl. 49 ff) wurde wegen Unzuständigkeit des einschreitenden Spruchsenates durch den Unabhängigen Finanzsenat (als damalige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz) mit Berufungsentscheidung vom 8. Februar…
…a 1. Satz FinStrG sind die zum 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz anhängigen Rechtsmittel vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen und wirken bereits gestellte Anträge auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Mit der…