… 40 Firmenbuchgesetz gelöschten GmbH, c/o Finanzamt Wien 1/23, 1030 Wien, Marxergasse 4, über die Beschwerde vom 20.04.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 19.03.2015, zugestellt am 23.03.2015, betreffend Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2010 - 2012 und…
…1010 Wien, als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der P-GmbH, Anschrift, über die Beschwerde vom 29.4.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 24.3.2016 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch…
…(Obmann) sowie J.K. (Geschäftsführer) auf. Die bei diesem Verein durchgeführten Außenprüfungen des zuständigen Finanzamtes Wien 1/23 haben zur Feststellung geführt, dass dieser nie eine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausgeübt hat, sondern ausschließlich für Zwecke des Steuerbetruges zur Ausstellung von Scheinrechnungen und zu Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuerbeträge…
…2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach dem § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereiche des Finanzamtes Wien 1/23, bei Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. X-KG, vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25.1.2017 wurde der Bf. schuldig erkannt, im Bereiche des Finanzamtes Wien 1/23, vorsätzlich a) durch die Abgabe inhaltlich unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatz- und Einkommensteuer für 2007 - 2009…
…15.7.2015 beim Finanzamt Wien 1/23 dieser Antrag auf Differenzzahlung eingebracht wurde, lässt sich den von der steuerlichen Vertretung vorgelegten Unterlagen nicht entnehmen. E 401 Ein Formular E 401, wonach die beiden Kinder beim Antragsteller leben (im Feld 6.1 des Formular scheint…
…A-1, vertreten durch TRUST Treuhand- und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 28.7.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 2.7.2014, Steuernummer N-1, betreffend Haftung für Abgabenschulden der G-1 zu…
…über die Beschwerden vom 12. August 2012 sowie vom 21. Jänner 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Wien 1/23 vom 13. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2008, 2009 sowie 2011 und vom 12. Dezember 2012 betreffend der Einkommensteuer für das…
…Bahnhofplatz 11, 2000 Stockerau, über die Beschwerde vom 21.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 09.02.2018, betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass…
…beinhalte somit keine Forderungen die nach der Insolvenzeröffnung des Primärschuldners fällig geworden seien. Angebliche gerichtsanhängige Beschwerde (Vorlage) beim Bundesfinanzgericht: Beim Finanzamt Wien 1/23 sei kein Antrag auf Vorlage beim Bundesfinanzgericht aktenkundig. Angeblich nicht nachvollziehbare Abgabenzusammenstellung: Zum Zeitpunkt der Erlassung des angeführten Bescheides über die…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 23.07.2015 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer N.N. (in der Folge kurz Bf. genannt) als Haftungspflichtiger gemäß …
…Rückerstattung/Gutschrift der Grunderwerbsteuer in Höhe von € 89.040,00 auf dem Abgabenkonto der ***Ges***, StNr. ***BF1StNr1*** sowie die Überrechnung dieses Betrages auf deren Abgabenkonto beim Finanzamt Wien 1/23, StNr. ***4***. Am 10.6.2020 erging der verfahrensgegenständlicheBescheid der belangten Behörde betreffend die…
…Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache X, y1 vom 8. Oktober 2010, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. August 2010, betreffend Wiederaufnahme Körperschaftsteuer 2005, Körperschaftsteuer 2005, Feststellung Gruppenmitglied 2006…
…jedes Finanzamt mit Sitz in Wien, ausgenommen für das Finanzamt Wien 1/23; 2. die Organe des Finanzamts Lilienfeld St. Pölten für jedes Finanzamt mit Sitz in Niederösterreich, ausgenommen für die Finanzämter Neunkirchen Wr. Neustadt und Bruck Eisenstadt Oberwart; 3. die Organe des Finanzamts Bruck…
…Albert Salzmann in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerden vom 22.12.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 13.12.2016 betreffend Einkommensteuer für 2012 und 2013 zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…sei jedoch von beiden Beschuldigten dem zuständigen Finanzamt Wien 1/23 gegenüber nicht deklariert und auch nicht abgeführt worden. Stattdessen hätten die beiden Beschuldigten den Wert der beiden Liegenschaften mit jeweils € 750.000,00 angesetzt und aus diesem Grund keine Kapitalertragsteuer deklariert und abgeführt…
…Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. November 2005, SpS III, wurde Bf. (in weiterer Folge: Beschuldigter) für schuldig erkannt, im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 fahrlässig 1…
…R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. August 2020 gegen den Vollstreckungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. Juli 2020, Steuernummer 09-***BF1StNr1*** in der Sitzung am 25. Februar 2021 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß …
…1 lit. a FinStrG mit € 500,00 bestimmt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat beim Finanzamt Wien 1/23 hat als Organ des Finanzamtes Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde…
…zu Nichte machen und dem Abgabenschuldner die Existenzgrundlagen entziehen würde. Auch hier würden sonst keine detaillierten Angaben gemacht oder gar Nachweise erbracht. Gemäß den Angaben in beiden Schriftstücken scheine wohl die öffentliche Hand, namentlich das Finanzamt Wien 1/23, momentan der einzige Gläubiger zu sein…