Der Ablauf bei Frau [...] habe so funktioniert, dass er in der Früh um 04:30 Uhr gekommen sei, das habe ihm Frau ***5*** gesagt. Dann habe er seine Waren geschlichtet und dann sei er Zustellen gefahren. Seine Ware hätte er so erkannt, dass alles, was…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 27. März 2012 gegen den Bescheid des ***FA*** bzw. Finanzamt Österreich vom 2. März 2012 betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Steuernummer…
…Beschwerdeführerin (in der Folge: Bf.) mit Schriftsatz vom 22. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde ein und beantragte die ersatzlose Aufhebung. Die Bf. stützte die Beschwerde im Wesentlichen auf den Eintritt der Festsetzungsverjährung bzw. auf den Umstand, dass eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung nicht vorliege und eine Verlängerungshandlung iSd. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Marktplatz 2, 4650 Lambach, über die Beschwerde vom 3. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 29. Mai 2015 betreffend Kapitalertragsteuer…
…Aufgrund dieser im Jahr 2018 gesetzten Verlängerungshandlungen verlängerte sich die Verjährungsfrist für den Einkommensteuerbescheid 2012 bis 31.12.2019. Der streitgegenständliche Einkommensteuerbescheid 2012 vom 13.05.2019 wurde daher noch vor Eintritt der Festsetzungsverjährung erlassen. 2. Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2012 und 2013 Gemäß …
…Mai 2015 - der 25. Mai 2015 fiel auf einen Feiertag - abgelaufen. Der angefochtene Bescheid war daher wegen Festsetzungsverjährung ersatzlos aufzuheben. Die Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer aus anderen Gründen innerhalb der Dreijahresfrist führt nicht zur Verschiebung des Beginns des Fristenlaufs. Da der angefochtene Bescheid bereits wegen Verjährung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 16. Mai 2008, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO iVm § 82 EStG 1988 für das Jahr 1999 samt Säumniszuschlägen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, N, vertreten durch Kastler Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Schulrat-Stöckler-Straße 19, 4320 Perg, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 12. Jänner 2009, betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache zu Steuernummer ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hopmeier Wagner Kirnbauer Rechtsanwälte OG, Rathausstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 13. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf, Adresse , vertreten durch Vertreter, als Sachwalterin gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabeilung 6 Rechnungs- und Abgabenwesen vom 11. September 2013 betreffend Vorschreibung von Parkometerabgaben für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1*** als Erben n. ***Ehefrau***, ***Erbe1***, ***Erbe2*** und ***Erbe3***, vertreten durch ***Vertr1*** Steuerberatung GmbH, ***Vertr-Adr1*** über die Beschwerde vom 20. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im anhängigen Verfahren ist zu klären, ob bei Ergehen der Einkommensteuer (ESt)-Bescheide 2014 - 2017 vom 10.Sept 2024 bereits Festsetzungsverjährung (§ 207 BAO) eingetreten war (Position des FAÖ) oder nicht (Position des Bf). Im Februar 2024 erging…
…insoweit" zulässig, als die Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung) dem nicht entgegenstehe. Mit Schreiben vom 22.10.2025 (OZ 6) stellte der Beschwerdeführer sowohl für die Beschwerde gegen den (hier entscheidungsgegenständlichen) Bescheid als auch für die Beschwerde gegen den (hier nicht entscheidungsgegenständlichem) Bescheid den Vorlageantrag, wobei er ergänzend…
…worden seien. Mangels Feststellungen liege auch keine Geltendmachung eines Abgabenanspruches vor, weshalb der Bericht keine Verlängerung der Verjährungsfrist bewirken könne. Die Festsetzungsverjährung sei am 31. Dezember 2019 abgelaufen; eine Änderung des Einkommensteuerbescheides 2012 sei daher nicht mehr möglich gewesen. Dem Vorlageantrag lagen u.a. Kopien…
…Abgabe. Da die hinsichtlich der den angefochtenen Bescheiden zu Grunde liegenden Kapitalertragsteuern laut dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 15. Juli 2021, RV/5101493/2015 die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, ergibt sich schon unmittelbar aus dem Gesetz, dass die Festsetzung der daraus abgeleiteten Anspruchszinsen nicht zulässig war…
…BAO zum Tragen komme. Darüber hinaus wurde - unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - auf die, die Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer der Beteiligten unmittelbar verlängernde Wirkung der in den Jahren 2005 bis 2006, respektive 2009 bis 2010 initiierten Prüfungshandlungen betreffend die (Nicht)Feststellung gemäß …
…am 17. August 2012. Die betreffende Zollschuld ist aber bereits am 16. August 2009 entstanden. In diesen beiden Fällen war die Abgabenvorschreibung daher wegen bereits eingetretener Festsetzungsverjährung unzulässig. Der vom Zollamt (etwa in der Berufungsvorentscheidung vom 5.12.2012, Zl. 320000/XX45) vertretenen Ansicht, die…
…Die streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide 1998 und 1999, datiert vom 15. Dezember 2006, wurden daher noch vor Eintritt der Festsetzungsverjährung erlassen. Selbst bei Außerachtlassung der Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 18 BAO wäre durch Anwendung des § 209 Abs.1 BAO idF des AbgÄG 2004 (unter Beachtung der Judikatur…
…Der streitgegenständliche Einkommensteuerbescheid 1997, datiert vom 5. Dezember 2006, wurde daher noch vor Eintritt der Festsetzungsverjährung erlassen. Selbst bei Außerachtlassung der Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 18 BAO wäre durch Anwendung des § 209 Abs.1 BAO idF des AbgÄG 2004 (unter Beachtung der Judikatur des VwGH…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse, über die Beschwerde vom 27. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes 1 vom 09. Februar 2012…