…Österreich vom 6. Juni 2024 betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen, St.-Nr. ***St.-Nr***, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Aussetzungszinsen mit € 88,65 festgesetzt werden. Die Bemessungsgrundlagen und die Berechnung sind der Beilage zu entnehmen, welche einen…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***GF***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 27. Juni 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Mai 2025 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen gemäß § 212a BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…vom 2.5.2023 setzte die belangte Behörde Aussetzungszinsen in Höhe von € 171,08 fest. Gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 20.3.2023, RV/7102212/2017, wurde beim Verwaltungsgerichtshof Revision erhoben. Strittig ist, ob die Festsetzung der Aussetzungszinsen zu Recht erfolgte. Beweiswürdigung Aus…
…über die Beschwerde vom 7. Juni 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Mai 2024 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum 1.2.2022 bis 15.5.2024 zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Entrichtung von Aussetzungszinsen aus. Dass gegen den Bescheid der belangten Behörde über die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung der Aussetzungszinsen für den Zeitraum 1.2.2022 bis 15.5.2024 eine Beschwerde eingebracht wurde, ist für die erfolgte hier gegenständliche Festsetzung von Aussetzungszinsen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 03. Juli 2024 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen des Finanzamtes Österreich vom 28. Mai 2024, St.Nr. ***3***, zu Recht…
…vertreten durch ***V1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerden vom 10. April 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. März 2024 und vom 12. März 2024 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen, St-Nr. ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II…
…03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.02.2023, Steuernummer s, über die Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Österreich) vom 7. Jänner 2019, Zlen. ***1*** und ***2***, über die Festsetzung von Aussetzungszinsen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 7. Mai 2024 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 279 BAO aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Die Festsetzung der Aussetzungszinsen hatte im Zusammenhang mit der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. III. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…Juli 2019, Zahl: ***9***, betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid vom 16. April 2019, Zahl: ***1***, wird gemäß § 279 BAO hinsichtlich der Abgabenhöhe wie folgt abgeändert: € 16.526,11 (anstelle von bisher € 16.746,02) II. Der…
…nicht berücksichtigt. Bei Zugrundelegung dieser Beschwerdevorentscheidung wäre aber davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des angefochtenen Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes die Aussetzung der Einhebung aufrecht bewilligt war. Eine Festsetzung von Aussetzungszinsen durfte dann gemäß § 212a Abs.9 letzter Satz BAO nicht erfolgen. 2. Beweiswürdigung Gemäß § 167 Abs…
…weitere Aussetzungszinsen iHv EUR 22.146,12 festgesetzt. Gegen das Erkenntnis vom 2. Dezember 2021 wurde unsererseits zwischenzeitlich eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Darüber hinaus wurde am 5. Jänner 2022 gegen die eben genannten Bescheide über die Festsetzung von Aussetzungszinsen Beschwerde erhoben sowie ein…
…hierüber ergangene Bescheid des Finanzamtes für Gebühren vom 11.05.2016 über den Ablauf der Einsetzung (gemeint wohl: Aussetzung) der Einhebung wird nicht bekämpft. Ad 1.) Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen vom 11.05.2016 über EUR 60.896,04 Begründung der Beschwerde: 1…
…09/2740175 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 7. Juni 2017, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid vom 1. Juni 2016 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…in der Beschwerdesache des Bf. über die Beschwerde vom 24.6.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 19.5.2016 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die ordentliche Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig. Das Bundesfinanzgericht ist bei seiner Entscheidung betreffend die Verfügung des Ablaufes einer Aussetzung und die Festsetzung von Aussetzungszinsen der im Erkenntnis dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gefolgt und lässt sich die Rechtsfrage…
…Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 19. September 2014, Zahl: 700000/aaa/2014, betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen im Betrage von € 560,22 für den Zeitraum vom 16. August 2013 bis zum 21. August 2014 gemäß Art. 244 ZK iVm § 212a BAO…
…gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 19. November 2014, Zahl: 700000/aaa/2014, betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen im Betrage von € 260,66 für den Zeitraum vom 16. August 2013 bis zum 21. August 2014 gemäß § 212a BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 09.10.2012, Zl. 1/06/2012, betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…