…Teil der erworbenen Häuser sei das Baurisiko auf ein bauausführendes Unternehmen begrenzt gewesen. Vor allem aber die im gegenständlichen Fall gegebene Pauschal-Festpreisvereinbarung sei als ein wesentliches Indiz für das Nichtvorliegen der Bauherrenstellung anzusehen. Da die für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien überdies kumulativ vorliegen müssten…
…Risiko der planmäßigen Ausführung überwälzt, dann spricht das gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers (VwGH 31.03.1999, 96/16/0213, 0214). Die im Streitfall vorliegende Festpreisvereinbarung stellt sich als Ergebnis der Verhandlungen dar, die der Bf. mit der NNGesmbH geführt hat. Gerade in der Baubranche…
…ausgenommen Erdarbeiten), sodass das Baurisiko auf ein bauausführendes Unternehmen begrenzt war. Vor allem aber die im gegenständlichen Fall gegebene Pauschal-Festpreisvereinbarung ist als ein wesentliches Indiz für das Nichtvorliegen der Bauherrenstellung anzusehen. Da die für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien überdies KUMULATIV vorliegen müssen, ist es…
…ausgenommen Erdarbeiten), sodass das Baurisiko auf ein bauausführendes Unternehmen begrenzt war. Vor allem aber die im gegenständlichen Fall gegebene Pauschal-Festpreisvereinbarung ist als ein wesentliches Indiz für das Nichtvorliegen der Bauherrenstellung anzusehen. Da die für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien überdies KUMULATIV vorliegen müssen, ist es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5.12.2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
4. der Mieter den Mietgegenstand mit oder ohne Beistellung von Einrichtungsgegenständen ganz weitergegeben hat und ihn offenbar in naher Zeit nicht für sich oder die eintrittsberechtigten Personen (§ 14 Abs. 3) dringend benötigt oder, wenngleich auch nur teilweise, durch Überlassung an einen Dritten gegen eine im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch den Obmann ***V*** und durch das Steuerbüro Mag. R. Vejvar-J. Haunschmid KG, Manzenreith 37, 4240 Lasberg, über die Beschwerde vom 7. August 2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch RAe. Dr. Hitzenberger, Dr. Urban, Mag. Meissner, Mag. Laherstorfer, Feldgasse 1, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, als Rechtsnachfolgerin der XY-Steuerberatung-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse, über die Beschwerde vom 12.9.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 11.8.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hufnagl, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 2, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 20. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name, Adresse, vertreten durch Name, Adresse, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 08.05.2018, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch i-tax Steuerberatungs GmbH, Triesterstraße 14, 2351 Wiener Neudorf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 5. Juli 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch PKF Corti & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neubaugasse 55 /1, 8020 Graz, vertreten durch Dr. Kotschnigg Michael Wirtschaftstreuhänder / Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name, Adresse, vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde A vom 12.12.2017, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 29. September 2021 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, über die Beschwerde vom 27. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vom 30. Jänner 2023, Steuernummer N-1, Erfassungsnummer N-2, betreffend Bestandvertragsgebühr gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache KM, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des GVG vom 28.11.2012, ErfNr, betreffend Vergleichsgebühr zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch TPA Regio Steuerberatung GmbH, Bahnstraße 90, 3550 Langenlois, über die Beschwerde vom 22. Juni 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Harisch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Otto-Holzbauer-Straße 1, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 24. Juli 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
Auf ein an den Verteiler IIIb, alle Gemeinden, das Landespolizeikommando des BL 1, alle Bezirkspolizeikommandos des BL 1, das Stadtpolizeikommando der Stadt 1 und der Stadt 2, an die Abteilung xx - Kompetenzzentrum Straßen - Brücken, sowie an die Bf. gerichtetes Schreiben des verkehrstechnischen Amtssachverständigen des Amtes…