…I 2005/100. Im Zuge dieser Änderungen wurde folgende Übergangsbestimmung des § 55 FLAG angefügt: "Die §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 2005/100, treten mit 1.1.2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl…
…wird ohnedies bereits Familienbeihilfe bezogen). In den Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005 wird also angeordnet, dass Asylverfahren, die am 31. Dezember 2005 bereits anhängig waren, noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen sind (§ 75 Abs. 1 AsylG 2005). § 55 FLAG verknüpft das…
…die Familienbeihilfe nach § 2 Abs 1 lit l gewährt wurde, ein Anspruch nach § 2 Abs 1 lit k ausgeschlossen ist, …. § 55 befindet sich im FLAG im Abschnitt der Übergangs- und Schlussbestimmungen. Sinn und Zweck der Übergangsbestimmung des § 55 Abs 19 lit b FLAG 1967…
…die Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit. l gewährt wurde, ein Anspruch nach § 2 Abs. 1 lit. k ausgeschlossen ist, …". § 55 befindet sich im FLAG im Abschnitt der Übergangs- und Schlussbestimmungen. Sinn und Zweck der Übergangsbestimmung des § 55 Abs. 19 lit. b FLAG 1967…
…auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Eine Anwendung der Übergangsbestimmung des § 55 FLAG 1967 derzufolge bei der Prüfung Familienbeihilfenansprüchen bis zum Abschluss des Asylverfahrens § 3 F LAG 1967…
…als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß § 2 Abs. 1 lit b FLAG iVm § 17 StudFG kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt werde. Nicht als Studienwechsel würden gem. § 17 Abs. 2 Z 2…
…bewirken, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt, innerhalb eines Monats zu melden. Die Verletzung dieser Meldepflicht war ursächlich dafür, dass das Finanzamt zu Unrecht von einem immer noch aus dem Jahr 2002 anhängigen Asylverfahren ausging, und daher der verfehlten Ansicht war, dass die Übergangsbestimmung des …
…die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Die vom Finanzamt sowohl im angefochtenen Bescheid als auch in der Beschwerdevorentscheidung erwähnte Übergangsbestimmung in § 55 Abs. 1 FLAG kann für…
…Kommunalsteuererklärungen abgegeben. Als Teil des Ergebnisses der Verhandlungen zum Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2013 wurde die Selbsträgerschaft, die u.a. gemeinnützige Krankenanstalten von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ausnahm, mit der Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG), BGBl. I 103/2007…
…werde, bestimme sich der Anspruch auf Familienbeihilfe nach der geltenden Rechtslage und nicht nach den Übergangsbestimmungen des § 55 FLAG. In der Beschwerde vom 15.10.2014 gegen diesen Bescheid wurde iW auf die ständige Judikatur des VwGH verwiesen, wonach § 55 FLAG dahingehend zu verstehen sei…
…Asylverfahren des den Anspruch vermittelnden Kindes nach dem AsylG 1997 zu Ende zu führen ist, richtet sich der Anspruch auf die Familienbeihilfe nach § 55 FLAG ebenfalls nach den Bestimmungen des FLAG i.d.F. des Bundesgesetzes, BGBI. I 2004/142.' § 3 FLAG 1967 aF regelt…
…der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) und des Asylgesetzes 2005 in Kraft. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist § 55 FLAG dahingehend zu verstehen, dass § 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 für Personen, denen gegenüber gemäß § 75 AsylG 2005 das Asylverfahren noch nach…
…BGBl. I 168/2006. Wenn in diesem Fall aber das Asylverfahren des den Anspruch vermittelnden Kindes nach dem AsylG 1997 zu Ende zu führen ist, richtet sich der Anspruch auf die Familienbeihilfe nach § 55 FLAG ebenfalls nach den Bestimmungen des FLAG idF des Bundesgesetzes, BGBl…
…denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde." 10 § 55 Abs. 1 FLAG lautet: "§ 55. (1) Die §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs…
…zusammenführenden Fremden geboren werden." Nach dem mit diesem Bundesgesetz dem § 55 FLAG angefügten Abs. 3 trat § 3 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 168/2006, am 1. Juli 2006 in Kraft. In den Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005 wird angeordnet…
…I 2006/168. Wenn in diesem Fall aber das Asylverfahren des den Anspruch vermittelnden Kindes nach dem AsylG 1997 zu Ende zu führen ist, richtet sich der Anspruch auf die Familienbeihilfe nach § 55 FLAG ebenfalls nach den Bestimmungen des FLAG i.d.F. des Bundesgesetzes…
…nach dem AsylG 2005 abgeführt wird, kommen nicht die Übergangsbestimmungen (§ 55 FLAG 1967) zur Anwendung. Der Anspruch auf Familienbeihilfe bestimmt sich nach der geltenden Rechtslage (vgl. das von Ihnen zitierte Erkenntnis des VwGH 24.09.2008, 2008/15/0199, in dem der Antrag auf Familienbeihilfe…
… 55 Abs. 1 FLAG 1967 mit Ende Jänner 2012 die Anwendbarkeit von § 3 Abs. 2 FLAG 1967 i.d.F. vor dem Fremdenrechtspaket 2005. Dem Bf steht daher nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 i.d.F. vor dem Fremdenrechtspaket 2005 Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) für…
…Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. Allerdings bestimmt § 55 Abs. 1 FLAG 1967, dass § 3 des Gesetzes in dieser Fassung nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen…
…vom 20.1.2010 auf Familienbeihilfe für den im September 2005 geborenen C und die im Juni 2008 geborenen D jeweils ab Mai 2009 ab und begründete dies (gleichlautend mit dem Abweisungsbescheid vom 5.5.2009) so: Nach den Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005 sind alle…