…die reine Fahrzeit zwischen dem Bahnhof am Wohnort und jenem am Studienort abgestellt wird. Auf den Umstand, ob Studierende sehr weit weg vom Gemeindezentrum bzw. der Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels (Bahnhof) wohnen, wird dabei nicht Bedacht genommen, da Wegzeiten zwischen dem elterlichen Wohnsitz und der…
…Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist nach dem Wortlaut dieser Bestimmung keinesfalls mehr zumutbar. Nach der Judikatur des VwGH ist das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche…
…die Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte abstellt, ohne auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen. § 2 Abs. 1 der Verordnung verweist auf § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, welche Bestimmung normiert, dass eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im vorliegenden Fall entscheidungswesentlich die in freier Beweiswürdigung vorgenommene Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes war (hier: Entfernung und Fahrzeit zwischen Wohnort und Studienort), liegen…
…sowie die Wartezeit bis zur Rückfahrt eingerechnet hat. Laut den oben gemachten Ausführungen kommt es jedoch nur auf die Fahrzeit zwischen Heimatort und Studienort, demnach zwischen Burghausen und Altötting an. Wenn der Beschwerdeführer daher behauptet, dass es seiner Tochter K1 bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels…
…dass die tägliche Fahrt zwischen Wohnort und Studienort innerhalb einer Grenze von 80 km dann nicht zumutbar sei, wenn unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel die Fahrzeit mehr als je eine Stunde betrage. Gemäß dem Routenplaner „Google Maps“ setze sich die Fahrt wie folgt zusammen…
…Finanzamt ermittelte durch Verkehrsauskünfte beim Steirischen Verkehrsverbund, dass regelmäßige Busverbindungen sowohl für die Hinfahrt also auch für die Rückfahrt zwischen dem Wohnort K und dem Studienort X bestehen, wobei die Fahrzeit zwischen 44 und 59 Minuten betragen würde. Auf diesen Umstand wurde im Vorlagebericht des…
…Entfernung von 80 km zum Wohnort (Mattersburg) gelegen ist. Die Beschwerdeführerin (Bf.) begehrt die Anerkennung der auswärtigen Berufsausbildung ihres Sohnes und bringt insbesondere vor, dass da die Fahrzeit nicht unter einer Stunde zwischen Wohnort und Studienort zu bewältigen sei und das Studium nicht am Bahnhof…
…26 Studienförderungsgesetz 1992 werde für die Berechnung der Fahrzeit die Wegstrecke zwischen Wohnort und Studienort, nicht aber die tatsächliche Fahrzeit zwischen der eigenen Wohnung und der jeweiligen Ausbildungsstätte zugrunde gelegt. Es seien daher die Fahrzeiten mit innerörtlichen Verkehrsmitteln im Heimatort oder im Studienort (z.B…
…unter Hinweis auf das Studienförderungsgesetz somit auf Fahrten zwischen Wohnort und Studienort und nicht auf Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ab. Es ist somit nicht die tatsächliche gesamte Fahrzeit maßgeblich sondern in einer standardisierten Betrachtungsweise die Fahrzeit zwischen den Gemeinden mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel…
…die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden heranzuziehen, an denen die Fahrt mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel üblicherweise angetreten bzw. beendet wird (vgl. JAKOM, Einkommensteuergesetz Kommentar, 12. Aufl., § 34 Tz 79 und die dortigen Judikatur- und Literaturhinweise). Fußwege, Fahrten am Wohnort und am Studienort…
…die Fahrzeit zwischen dem Bahnhof Böheimkirchen und Wien Westbahnhof berücksichtigt. Aus den oben zitierten Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich, dass der Gerichtshof insbesondere aus dem Verweis auf § 26 Abs. 3 StudFG 1992 ableitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die…
…geringe Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsort Wohnort_1 ist dies auch nicht anzunehmen: Nicht in die Fahrtzeit einzurechnen sind nämlich nach der Rsp. Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Zwischen Wohnort_1 und Wohnort_2…
…die Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsort abstellt, sind im Geltungsbereich dieser Verordnung (diese gilt bereits seit 1.9.1995) zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen der Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen…
…Fahrtzeit von je mehr als einer Stunde erforderlich ist, damit die besuchte Schule als nicht im Einzugsbereich gelegen gilt. Wie den o.a. Fahrplänen bzw. Fahrplanauskünften zu entnehmen ist, bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen dem Wohnort Wo und dem Studienort Graz, wobei die benötigte Fahrzeit zwischen…
…unzumutbar langen Fahrzeit von Wohnort bzw. Ausbildungsort auszugehen sei und nicht von Haus/Wohnung bzw. Ausbildungsstätte, sei nicht die Gesamtfahrzeit vom Haus/von der Wohnung in C. bis zum Studienort der Söhne in Wien maßgebend, sondern die Fahrzeit zwischen den beiden Gemeinden (C. und Wien…
… 30.9.2004, 2004/16/0061). Aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes ist es erwiesen, dass die Entfernung zwischen Wohnort und Schulort etwa 29 Kilometer beträgt. Die Fahrzeit des Regionalbusses E*** beträgt laut der mit Fahrplänen untermauerten Auskunft des Bf. ca. 50 Minuten (siehe auch https…
…Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsort beträgt weniger als 60 Minuten. Mit Bescheid vom 6.7.2022 wurde die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2022 und Folgejahre iHv € 6.453,00 festgesetzt. 2. Beweiswürdigung Gem § 167 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und…
…Wohnort zur Universität beträgt 71 km. Vom Wohnsitz bis zum Bahnhof in ***3*** beträgt die Wegstrecke über die schnellste Route 2,9 km. Der Weg mit öffentlichen Verkehrsmittel würde laut Google Maps ca. 33min betragen. Die Fahrzeit mit dem Zug zwischen dem Bahnhof ***3*** und…
…Studienort in ***7*** unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt, ist der Bf. aus den nachstehende angeführten Gründen nicht gelungen: § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl 1995/624 idF BGBl II 2018/37 stellt nämlich auf die Fahrzeit zwischen Wohnort…