…Studienort, handelt, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde keine Rolle spielt (vgl VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114; VwGH 20.12.2016, Ra 2014/15/0011). Individuelle Wartezeiten vor oder nach Antritt der Fahrten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort…
…Gemeinden existiere, das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen könne. In diese Zeitspanne seien Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimat- oder im Studienort nicht einzurechnen. Laut Fahrplan der Bahn betrage die Fahrzeit der meisten Züge, die zwischen Abfahrtshaltestelle und B verkehren, nicht mehr…
…1986, Zl. B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege, sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. VwGH 16.6.1986, Zl. 85/12/0247). Auch wenn mit 1.9.2017 (BGBl I Nr…
…sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Studienortes sind hingegen zu berücksichtigen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist bei der Berechnung der Wegzeiten lediglich auf die Gemeinden abzustellen, an denen die Fahrten mit…
…Haltestellen der Wohnsitzgemeinde und der Ausbildungsgemeinde (§ 2 Abs 1 V 624/1995) zu ermitteln. Fahrten im Wohnort und im Studienort seien nicht einzurechnen (VwGH 85/12/0247). Die Fahrzeit müsse in beide Richtungen mehr als 1 Stunde betragen, um von einer Überschreitung des Einzugsbereichs sprechen…
…Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.06.1986, 85/12/0247). Die (pauschalen) Kosten für die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes der Bf. in ***6*** würden daher keine…
…daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Studienortes sind hingegen zu berücksichtigen. Die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zwischen dem Wohnort und dem Studienort Graz bzw. retour betragen…
…BGBl Nr 305 idF des Bundesgesetzes BGBl I Nr 50/2016, anzuwenden. Wegstrecken im Wohnort oder im Studienort (auch Fußwege und individuelle Wartezeiten vor oder nach Antritt der Fahrten) spielen keine Rolle. Zur Ermittlung der Mindestwegzeit nach § 2 der Verordnung (von mehr als je einer…
…2004, RV/0500-I/03; BFG 24.3.2014, RV/2100391/2013). Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Rz 72). Demzufolge sind Gehzeiten von der Wohnung zur Haltestelle in St. Radegund…
…2004, RV/0500-I/03; BFG 24.3.2014, RV/2100391/2013). Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Rz 72). Demzufolge sind Gehzeiten von der Wohnung zur Haltestelle in St. Radegund…
…1 VO-externe Berufsausbildung aufgrund der Fahrzeit für die tägliche Hin- und Rückfahrt die Ausbildungsstätte als im Einzugsbereich der Wohngemeinde gelegen gilt. Nach der Rsp des Verwaltungsgerichtshofes sind dabei Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort nicht einzurechnen (vgl VwGH 27.8.2008…
…die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Bei der Bestimmung der Fahrzeit ist nur auf die Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort abzustellen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247…
…angetreten bzw. beendet wird. Es ist somit lediglich auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Studienort abzustellen. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85…
…km und die Fahrzeit zwischen den Bahnhöfen der beiden Orte weniger als eine Stunde betrage. Es werde weder auf individuelle Unterrichtszeiten Rücksicht genommen noch würden Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16. Juni 1986, 85/12/0247) eingerechnet werden. Der Bf…
…beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002…
…Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 im Einzugsbereich des Studienortes ***2***. Der Routenplaner des ***14*** weist eine Fahrtzeit vom Wohnort ins Zentrum von ***2*** (beispielsweise Haltestelle ***12***) von 38 Minuten aus. Nicht einzurechnen sind Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH…
…zwischen Wohnort und der innerhalb von 80 km liegenden Ausbildungsstätte beträgt und bei der Berechnung der Fahrzeit Fußwege, Wartezeiten sowie Fahrten im Wohnort und am Studienort nicht einzubeziehen sind. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung des FA abgewiesen. In ihrer Beschwerde vom 25.08.2016 sowie…
…sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. 6. In seinem Vorlageantrag vom 17.07.2017 beantragte der Bf durch seinen steuerlichen Vertreter die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, die Entscheidung durch den gesamten…
…Verweis in § 2 Abs.1 der VO auf die Grundsätze des § 26 Abs.3 StudFG nur die Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort/Ausbildungsort erheblich. Nicht einzurechnen sind also Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimat- oder Studienort (vgl. VwGH 27.8.2008, 2006/15…
…vom Studienort unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels keineswegs mehr zumutbar ist. Es kommt damit nur auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Studienort an. Bei der Ausmittelung der Wegzeiten sind daher - ohne Begrenzung - Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort nicht…