…Diese Vorschrift sei mit dem Kollektivvertrag des metallverarbeitenden Gewerbes gegeben, sodass auch ab dem Folgemonat Dienstreisen vorliegen würden. Dass sowohl das Pendlerpauschale für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte und zusätzliches Kilometergeld für die Dienstreisen zustehe, ergebe sich auch aus der Rz 709 LStR 2002 idF vom…
…gemachten Kilometer spricht. Die zu berücksichtigenden Fahrtkosten errechnen sich daher wie folgt: | bisher geltend gemachte Kilometer | 14.337 | - Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte | 1.664 | - Sicherheitsabschlag | 500 | zu berücksichtigende Kilometer | 12.173 Multipliziert man die 12.173 km mit…
…und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 02.08.1995, 93/13/0099). Bei den Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte in ***Ort*** liegt - wie auch die Abgabenbehörde zutreffend festgestellt hat - keine beruflich veranlasste Reise vor, weshalb ein Verpflegungsmehraufwand hierfür nicht geltend gemacht werden kann. Im…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z…
…1988) vorliegt, gibt es eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, diese ist einheitlich und das Bundesfinanzgericht ist davon nicht abgewichen. Gleiches gilt für die Frage nach der Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 23. November 2017
…Y Universität in Dienstort vorgenommen. Somit lagen im konkreten Fall keine Dienstreisen vor, sondern - wie unter Punkt 1 Fahrtkosten bereits festgestellt - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Aufgrund des Nichtvorliegens einer Dienstreise kann auch nicht von einem erhöhten Verpflegungsaufwand ausgegangen werden, weshalb aus diesem Titel kein…
…führt die Streichung des Pendlerpauschales für arbeitgebereigene KFZ zu einem verfassungsrechtlich problematischen Ergebnis, weil die Korrektur damit nur die unechten Privatfahrten (beruflich veranlasste Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte), nicht aber die echten Privatfahrten (Strecken ohne Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis) erfasst." Das Finanzamt hat die Beschwerde in Befolgung…
…GP), dass durch die geschätzten Pendlerpauschalbeträge vor allem die laufenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte abgegolten werden sollten, die wiederum laut obigen Ausführungen vom Sachbezug gar nicht abgedeckt sind. So war das Pendlerpauschale in regelmäßigen Abständen auch immer wieder unter Berufung auf…
…GP), dass durch die geschätzten Pendlerpauschalbeträge vor allem die laufenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte abgegolten werden sollten, die wiederum laut obigen Ausführungen vom Sachbezug gar nicht abgedeckt sind. So war das Pendlerpauschale in regelmäßigen Abständen auch immer wieder unter Berufung auf…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z…
…die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Werbungskosten sind nach dessen Z 6 auch: Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs 5 Z…
…Berufungsvorentscheidung vom 24. Juni 2013 wies das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr die Berufung als unbegründet ab. In der Begründung wurde ausgeführt: „Laut Ihrer vorgelegten Jahresübersicht der gefahrenen Kilometer handelt es sich um Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte. Diese Fahrten sind bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Zusätzliche Kilometergelder…
…€ zu kürzen. Diesbezüglich kann dem Antrag von Herrn Bf aus Sicht der Abgabenbehörde stattgegeben werden. Jedoch bittet die Abgabenbehörde um Abzug eines Anteils für privat zurückgelegte Fahrtstrecken (zusätzlich zu den bekanntgegeben Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung) im Ausmaß zwischen 20% bis 30%. Der Grund dafür…
…Angabe der Bf. im Ausdruck des Pendlerrechners) ist es nach der Lebenserfahrung als wahrscheinlicher anzusehen, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter der Woche wohl eher ausnahmsweise erfolgten und nicht beinahe regelmäßig zumindest einmal innerhalb einer Arbeitswoche. Auch wenn zu sehen ist, dass der…
…kürzen, wenn der Arbeitnehmer die Treibstoffkosten selbst trägt. Durch das Pendlerpauschale sollten hingegen vor allem die laufenden Aufwendungen, insbesondere Treibstoffkosten, die im Zusammenhang mit den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte anfallen, abgegolten werden. Dazu wird auf das bereits angeführte Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 30. Juni 2014, RV…
…BGBl. I Nr. 103/2019, BGBl. I Nr. 96/2020) auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: "a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit. b bis…
…8.394,52) des Sachbezuges auf Familienheimfahrten. Würde die Privatkilometerleistung z. B. auch hinsichtlich der Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung erhöht, wird der Anteil der Familienheimfahrten am Sachbezug noch immer so hoch sein, dass jedenfalls die vom Gesetz für Familienheimfahrten maximal abzugsfähigen € 3.672,00…
…366/2012 ist für den Fall, dass für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5 % (für Jahre bis inklusive 2015) bzw. 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten des…
…Datum 7.5. eine Wochenkarte um 15 Euro für 7.-13.5. vorhanden. Bei 5 Werktagen und jedenfalls 10 Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und einem FH-Termin bleibt auch hier eine Anerkennung von 10 % (zur Berechnung siehe schon oben zu 9.). 21. Parkgebühren, vgl. schon oben…
…verwendeten, sogar bei einer Verwendung des Kfz zu 80% für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung (Fall 1) noch von einer Zurechnung des Fahrzeugs an den ausländischen Arbeitgeber auszugehen. Im konkreten Fall liege aber bloß eine 26%-ige Privatverwendung vor. Weiters führte die steuerliche Vertreterin aus, die…