…Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. ... Werbungskosten sind auch: | [...] | 6. | Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: | | a) | Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs…
…arbeitgebereigenen Kfz für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte vorzulegen und anderseits darzulegen, welche konkreten Kosten er im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des Firmenfahrzeugs an den Arbeitgeber geleistet hatte. Bereits damals war der Bf eine Übermittlung von Unterlagen schuldig geblieben und hatte stattdessen auf seine…
…ob Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort gekürzt umd den Anteil der dabei auf Kundenbesuche entfiel beruflich oder privat veranlasst sind. Die Antwort darauf gibt § 4 Abs. 1 Sachbezugswerteverordnung mit den Worten: "nicht beruflich veranlasste einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte". Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…Formulare nicht korrekt ausgefüllt und übermittle daher in der Anlage die richtigen Formulare. Nach diesen Angaben würde sie die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mehr als elfmal pro Monat zurücklegen und daher das kleine Pendlerpauschale iHv EUR 2.016,00 pa und den Pendlereuro iHv…
…und Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte der Bf. Die Dienstgeberin errechnete die Gesamtkosten für Anschaffung und Betrieb des Kfz (Miete Parkplatz, Versicherung, laufende Kosten, Kfz-Steuer, Reparaturen, Abschreibung und sonstige Kosten) für die Monate März bis Dezember 2020 mit EUR 6.742,53 und wies…
…cit. sind die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten. Gemäß Z 9 leg. cit. können Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe mit den Beträgen des § 26 Z 4 EStG als Werbungskosten…
…übergeben und mit 4.7.2016 wurde die Nutzungsüberlassung durch Rückgabe beendet. Es ist daher als erwiesen, dass das Fahrzeug nach der Nutzungsübergabe nach Österreich, wo der Bf. unbestritten seinen Hauptwohnsitz hat, eingebracht wurde und von ihm für die beruflichen Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte…
…Bauleiter sei es seine Aufgabe gewesen, die Arbeiten zu kontrollieren und die Qualität zu sichern. Diesbezüglich verwies der Vertreter des Finanzamtes darauf, dass Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten würden. Weiters brachte der Beschwerdeführer vor, dass er in seiner Wohnung ein…
…Österreich, wo der Bf unbestritten seinen Hauptwohnsitz hat, eingebracht und von ihm fortan - wie auch von ihm festgehalten - für seine Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte benutzt wurde. Nach seinen Angaben wurde weder ein Fahrtenbuch geführt noch gab es mangels Durchführung von Dienstreisen entsprechende Reisekostenabrechnungen. Bei…
…die Bf., wie von ihr im Schriftsatz vom 15. April 2020 ins Treffen geführt, sämtliche inländische Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und sonstige Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. zu Fuß absolvieren würde, kann das Bundesfinanzgericht mangels Vorlage entsprechender Nachweise nicht als erwiesen annehmen. Das Vorliegen…
…eingebracht und von ihm fortan - wie auch von ihm festgehalten-für seine Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte benutzt wurde. Nach seinen Angaben wurde kein Fahrtenbuch geführt. Aus den vorhandenen Reisekostenabrechnungen ergaben sich die beruflich gefahrenen Kilometer. Dass aufgrund der Fahrten von seinem österreichischen Wohnsitz zum…
…habe. Mittels Vorhaltes vom 09.11.2022 durch das Bundesfinanzgericht (BFG) wurde der Bf aufgefordert darzulegen, ob ihm das arbeitgebereigene Kfz auch für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zur Verfügung stand und allenfalls schriftliche diesbezügliche Vereinbarungen dem BFG vorzulegen. Weiters wurde der Bf aufgefordert darzulegen…
…Firma Z in E und benützt für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte das eigene Kfz, da an Samstagen kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist. Die Entfernung zwischen dem Wohnort zum ersten Arbeitsort S beträgt 43 km, die Entfernung zwischen Wohnort und zweitem Arbeitsort E 34…
…dass eine Schätzung der Fahrtenkosten in Höhe von 1.462,80 Euro (das entspricht den Kosten der Monatskarten für die Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort für den Zeitraum Jänner bis November 2009 iHv 6 x 163,50 Euro plus 5 x 169,50 Euro unter…
…anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: (…) 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten…
…06 anzuerkennen, dies entspricht einem Drittel der beantragten Kosten. Laut Fahrtenbuch wurde festgestellt, dass dieses auch Fahrten zu den laut Dienstgeber bestätigten Arbeitsorten enthielt. Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Falls die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist bzw. die…
…sie aufgrund der gegebenen Einkaufsmöglichkeiten am Wohn- und Dienstort, sowie der ärztlichen Versorgung am Wohnort Besorgungen zu Fuß oder per Fahrrad erledigte. Die Negativfeststellung in Bezug auf Fahrten zum Dienstort basieren auf den - von der belangten Behörde unwidersprochen gebliebenen - Angaben der Bf.. Die Feststellungen in…
…und den jährlich 170 Tagen verbleibenden Tagen anstatt der verfügbaren jährlichen Arbeitstagen abzüglich Abwesenheiten wie Dienstreisen, wird folgendes entgegengehalten: Wie der Bf. "aus den jährlich verfügbaren Arbeitstagen von ca 220 Tagen" auf die jährlich 170 verbleibenden Tage für die Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort in…
…Wohn- und dem Arbeitsort aber auch für Privatfahrten erfolgte nicht im Arbeitsvertrag vom 6.9.2006 sondern mit einer als "Benützung des Geschäftswagens FL xxx" bezeichneten Vereinbarung vom 18.12.2006, worin dem Bf. gestattet wurde, das Fahrzeug für Geschäftsfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…es somit nicht. Die Schätzung der beruflich veranlassten Fahrten lautet somit: a. Kürzung der verzeichneten Kilometer um jene Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort (vgl. dazu die Ausführungen in der rechtlichen Beurteilung, wonach diese durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind) bzw. Fahrten mit dem Reiseweg "Wohnort"…