…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Beurteilung, ob Fahrtaufwendungen im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes der Bf. als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, folgte das Bundesfinanzgericht der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur…
…Bf. auch nicht aufgezeigt, um welche Arbeitskleidung es sich handeln würde. Ein Abzug dieser beantragten Aufwendungen als Werbungskosten kommt damit nicht in Betracht. 6. Was die beantragten Fahrtaufwendungen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sogenannter "Drittaufwand" nicht steuerlich abzugsfähig ist. Von…
…16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Die Bf ersucht um Berücksichtigung der geltend gemachten Fahrtaufwendungen als Werbungskosten mit der Begründung, es handle…
…die Aufwendungen für Fahrten zu seinem Hauptwohnsitz in ***4*** als auch nach ***1*** zu seinem Dienstort Anspruch auf Werbungskosten hat. Strittig ist die Höhe der zu gewährenden Fahrtaufwendungen als Werbungskosten. Familienheimfahrten: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…Einnahmen. Werbungskosten sind grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen. Als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen sind jedoch über Verlangen der Abgabenbehörde gemäß §§ 138 und 161 BAO nachzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen (VwGH 22.12.2011, 2008/15/0164). Fahrtaufwendungen sind…
…1 Z 11 EStG 1988), sind Werbungskosten. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem…
…Fahrtkosten für beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (lt. LStR bei Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im…
…verheiratete Bf im Jahr 2023 monatlich zwei bis drei Fahrten zum Familienwohnsitz. Er bewegte sich damit innerhalb des von der höchstgerichtlichen Judikatur vorgegebenen Rahmens. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind stets in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei - bis zu einer Fahrleistung von 30.000 km…
…2006/15/0024, wonach beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen sind, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt). Hinsichtlich der geltend…
…Pendlerpauschale s abgegolten sind (Ansicht des Finanzamtes) oder ob durch diesen Schulbesuch in L kein Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist (Ansicht des Bw.). Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG als Werbungskosten anzusetzen…
…er hat zwei Dienstverhältnisse und bezieht daraus jeweils nichtselbständige Einkünfte . Dem Antrag des Bf., die Fahrtaufwendungen (Kilometergelder) für die Benützung des PKWS für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte in C in den Monaten Jänner bis September 2011 als Werbungskosten anzuerkennen, steht der klare Wortlaut des …
…im Streitjahr und damit im Zusammenhang über die Höhe der als Fahrtkosten (Kilometergelder) zu berücksichtigen Werbungskosten. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets…
…Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten; es muss nicht das billigste Verkehrsmittel oder die billigste Klasse gewählt werden, doch müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Bezahlt der Dienstgeber dem Dienstnehmer eine teurere Beförderungsmöglichkeit als nach…
…1 EStG 1988 abzugsfähige Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten in diesem Sinne sind daher auch Fahrtkosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Fahrtaufwendungen sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen…
…496 km x 0,42 € pro Einsatz) im Zusammenhang mit Fahrten mit dem Privat-Pkw nach TT und retour als Werbungskosten abzugsfähig sind, ist Folgendes zu sagen: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen…
…15/0088, VwSlg. 8716/F). So hat derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw. betriebliche Sphäre…
…1.7.2016, rdb.at), § 16 Rz 135]. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Fahrtaufwendungen sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich stets in der tatsächlichen Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen (vgl. VwGH 28.2.2008, 2005/15/0074). Kann die tatsächliche…
…festgestellten Sachverhalt folgendes: Die Berücksichtigung von Pauschalsätzen als Werbungskosten im Zusammenhang mit Reisen ist nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG nur für Verpflegungsmehraufwand und Unterkunft vorgesehen. Fahrtaufwendungen sind nur in der tatsächlich angefallenen Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen (VwGH 27.8.2008…
…war, ist die Berücksichtigung von Tagesgeldern als Werbungskosten schon aus diesem Grund nicht möglich. Unabhängig vom Vorliegen einer Reise im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 können jedoch beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen vorliegen. Diese sind stets in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzusetzen…
…trennbare, allenfalls über eine vernachlässigbare Geringfügigkeit hinausgehende berufliche Nutzung des Internets wurde somit nicht aufgezeigt. c) Fahrtkosten Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Fahrtaufwendungen sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich stets in der tatsächlichen Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen (vgl. VwGH…