…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (BF) brachte elektronisch für das Jahr 2018 einen Vorsteuererstattungsantrag ein. Sie führt für die AG driving-events (Fahrsicherheitstrainings) in Österreich durch und damit im Zusammenhang fallen Vorsteuern an (für Hotel, Verpflegung…
…Daher komme das Abzugsverbot nicht zum Tragen, da bei dieser weder geschäftliche Kontakte geknüpft noch Geschäftsfreunde bewirtet wurden, sondern ausschließlich Arbeitnehmer teilnahmen. Auch bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Fahrsicherheitstraining (Rechnung Nr. 20) und einer Teambildungsmaßnahme (Rechnung Nr. 22) sei der Ausschluss der Abziehbarkeit…
…bezahlt sowie das monatliche Taschengeld iHv. € 80,00 übernommen. Weiters habe sie für den Führerschein € 1.200,00 bezahlt und Fahrstunden und das Fahrsicherheitstraining übernommen. Um € 2.500,00 habe sie ihrem Sohn ein Auto gekauft. Für ihre neue gemeinsame Wohnung habe…
…und X11 als Betriebsausgaben geltend gemacht. Die Fahrzeuge wurden nicht betrieblich verwendet. Unterpunkt 12) Von der BF wurde im Jahr 2015 Aufwendungen für ein Fahrsicherheitstraining des Ö in Höhe von € 2.544,34 brutto als Betriebsausgaben geltend gemacht. Ein Zusammenhang mit dem Betrieb der…
…Einladungen zu Kulturveranstaltungen (UFS 16.03.2007, RV/0519-W/07), Einladungen zu Fahrsicherheitstrainings im Rahmen von Produktpräsentationen (UFS 22.04.2003, RV/0472- G/02) oder Einladungen zur Schi-WM in Schladming (BFG vom 13.07.2016, RV/2101033/2016) eine Repräsentationskomponente erblickt und…
…92 zur vergleichbaren deutschen Rechtslage), Einladungen zu Kulturveranstaltungen (UFS 16.03.2007, RV/0519-W/07) oder Einladungen zu Fahrsicherheitstrainings im Rahmen von Produktpräsentationen (UFS 22.04.2003, RV/0472-G/02) eine Repräsentationskomponente erblickt und die Abzugsfähigkeit verneint. Auch etwa die Einladung zum Besuch…
…Einladungen zu Kulturveranstaltungen (UFS 16.3.2007, RV/0519-W/07) oder Einladungen zu Fahrsicherheitstrainings im Rahmen von Produktpräsentationen (UFS 22.04.2003, RV/0472-G/02) eine Repräsentationskomponente erblickt und die Abzugsfähigkeit verneint. Wenn es nach der Rechtsprechung Einladungen zu mehrmals jährlich stattfindenden gesellschaftlichen…
…a) Kosten für einen ÖAMTC-Fahrsicherheitstrainingskurs am 17.11.2006 in Höhe von € 101,00. b) Kosten für ein Hernstein-Seminar über Work-Life-Balance im April 2007 in Höhe von € 2.201 ‚00. Sowohl der ÖAMTC-Fahrsicherheitstrainingskurs als auch das Seminar über…
…00 (lt. Rechnung vom 19.04.2007) werden dementsprechend nicht anerkannt. Zusammen mit Tz. 4 a (unverändert anzusetzende Kosten für ÖAMTC-Fahrsicherheitstrainingskurs iHv € 101,00) errechnen sich nicht anzuerkennenden Betriebsausgaben von € 2.201,00. Demzufolge ergeben sich folgende Änderungen (vgl. BP-Bericht, "Änderung…