…des tatsächlichen Jahresbruttogehaltes 2013 iHv € 190.906,70 mit 4/5 gem. § 124b Z 68 lit. c wieder hinzugerechnet (Fünftelung 2014-2017)", wurde. Grund für diese Buchungsmaßnahmen bildete die am 18.12.2013 zwischen der Bf. und ihrem Geschäftsführer Ing. VN NN abgeschlossene Vereinbarung…
…Schreiben vom 28.08.2025 Gebrauch gemacht hat. Inhaltlich wird ergänzt, dass die beschwerderelevanten offenen Siebentelbeträge keine Vorgruppenverluste seien und diese bei Umgründungen als "zeitlich aufgeschobener Aufwand" - vergleichbar der Fünftelung bei der Geltendmachung von Abfertigungszahlungen (§ 124b Z 68 lit. c EStG) und nicht als Verlustvortrag…
…Bf. herangezogene Vergleich der offenen Siebentel-Abschreibungen mit offenen Fünftel aufgrund der Verteilung von " Altbeständen" betreffend pauschale Rückstellungen - die Bf. spricht von Fünftelung bei der Geltendmachung von Abfertigungszahlungen - (§ 124b Z 372 lit b EStG) nicht zielführend. 3.1.4.5. Nach VwGH 14.10.2010…
…Abs. 2 Z 2 dEStG sieht seit 1999 (StEnt 1999/2000/2002) wie auch in Österreich die begünstigte Besteuerung solcher Entschädigungen in Form einer Progressionsglättung vor (Fünftelung der Einkünfte und Verfünffachung der darauf entfallenden Einkommensteuer). Auch in Deutschland liegt der Zweck dieser Bestimmung darin, die…
…Abs. 2 Z 2 dEStG sieht seit 1999 (StEnt 1999/2000/2002) wie auch in Österreich die begünstigte Besteuerung solcher Entschädigungen in Form einer Progressionsglättung vor (Fünftelung der Einkünfte und Verfünffachung der darauf entfallenden Einkommensteuer). Auch in Deutschland liegt der Zweck dieser Bestimmung darin, die…
…Abs. 2 Z 2 dEStG sieht seit 1999 (StEntlG 1999/2000/2002) wie auch in Österreich die begünstigte Besteuerung solcher Entschädigungen in Form einer Progressionsglättung vor (Fünftelung der Einkünfte und Verfünffachung der darauf entfallenden Einkommensteuer). Auch in Deutschland liegt der Zweck dieser Bestimmung darin, die…