…gilt auch eine berichtigte Voranmeldung, sofern sie bis zu dem im ersten Satz angegebenen Tag eingereicht wird. Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Die Vorauszahlung und der Überschuss sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung. Ein vorangemeldeter Überschuss ist gutzuschreiben…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit den angefochtenen Bescheiden setzte die belangte Behörde die Einkommen- und Umsatzsteuer für das Jahr 2012 wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen im Schätzungswege fest. Als Tag der Fälligkeit wurde im Spruch des Einkommensteuerbescheids 2012 der 11. Oktober 2013 genannt. Laut dem Spruch…
… 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. (2) Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages." Nach § 210 Abs. 1 erster Satz BAO werden Abgaben unbeschadet der in Abgabenvorschriften getroffenen…
…9. November 2012 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt; somit ist die Gebührenschuld am 9. November 2012 entstanden und war in diesem Zeitpunkt die Gebühr auch bereits fällig. Wird eine Abgabe nicht spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet, sondern erst später, so ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH…
…sei. Dazu teile die belangte Behörde mit, dass der Fälligkeitstag der E-VZ 07-09/2010 der 16.8.2010 sei. Mit Buchungsdatum 25.8.2010 sei die E-VZ 07-09/ 2010 in Höhe von Euro 14.286 am Steuerkonto des Bf belastet worden…
…Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Berufungen werden daher ab 1. Jänner 2014 als (Bescheid-) Beschwerden bezeichnet. Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß Abs. 2 beträgt…
… Die ersten zwei Ratenzahlungen, die noch in die Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers fielen, wurden entrichtet. Folgende Abgaben wurden zu den nachstehenden Fälligkeitstagen von der Primärschuldnerin nicht entrichtet: [Grafik] Die Körperschaftsteuer 2019 wurde mit dem beigefügten Bescheid vom 7. Mai 2021 erstmalig festgesetzt. Die oben genannten…
…04/2022 in der Höhe von 61.384,50 Euro und Lohnsteuer 05/2022 in der Höhe von 12.525,23 Euro nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurden. In der gegen diesen Bescheid am 21.07.2022 eingebrachten Beschwerde wird ausgeführt: "Mein Mandant hat die…
…Frage der Fälligkeit übertragbare Erkenntnis des VwGH vom 30. Juni 1976, 0191/75, mwN). Da dies jedenfalls vor dem 28. Februar 2019, dem Tag an dem der Beschwerdeführer einen (Teil)Betrag an Gebühren entrichtet hat, der Fall war, wurde die Gebühr bei Fälligkeit nicht vorschriftsmäßig…
…im Beschwerdeverfahren ist, ob Voraussetzung der Fälligkeit einer Abgabe (hier: Wiener Gebrauchsabgabe) und damit der Vorschreibung eines Säumniszuschlages das Zugehen einer (jährlichen) Vorschreibung ist. Laut Vorbringen des Bf sei die Lastschriftanzeige vom 4.12.2015 über 424,51 Euro bei ihm nicht eingegangen, im Bescheid…
…Abgabenentrichtung sei. Die grundsätzliche Regelung des § 217 Abs. 1 BAO mache den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages alleine davon abhängig, dass eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien daher vom Gesetzgeber im Anwendungsbereich des §…
…§ 21 UStG am 15. Februar 2016 fällig. Die Entrichtung der Umsatzsteuer 2015 bis zum Fälligkeitstag 15. Februar 2016 ist nicht erfolgt. Aufgrund der verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuer 2015 war gem. § 217 BAO ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 299,40 vorzuschreiben. Die grundsätzliche Regelung…
…Beschwerde als unbegründet ab. Eingangs verwies es auf § 217 Abs. 1 BAO. Werde eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, trete mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht gemäß § 217 Abs. 4 BAO hinausgeschoben werde…
… 217 Abs. 1 BAO den Eintritt der Verpflichtung allein davon abhängig macht, dass eine Abgabe spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Allerdings könne die Bundesabgabenordnung nicht einzelne Insolvenzordnungen derogieren. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung würden alle bedingten und betagten Forderungen fällig werden. Es trete ein Zinsenstopp…
…Dezember 2008, habe der Bf als Geschäftsführer erstmalig Kenntnis gehabt, dass bei der GmbH eine Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose vorgelegen sei. Mit Fälligstellung habe der Bf gewusst, dass er sämtliche andrängenden Gläubiger nicht mehr zum Fälligkeitszeitpunkt bedienen könne. § 69 Abs. 2 IO normiere, dass, wenn…
…Sonderzahlungen (im angefochtenen Haftungsbescheid als Lohnsteuer 12/2008 und Dienstgeberbeitrag 12/2008 bezeichnet, wodurch für die auf die Sonderzahlung entfallenden Lohnabgaben auf dem Abgabenkonto automatisch der unzutreffende Fälligkeitstag 15.1.2009 ausgewiesen wurde). Die im Zuge der GPLA nachgeforderten Lohnabgaben 2008 waren zwischen 15.2…
…A ist schuldig, sie hat im Amtsbereich des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg als Abgabepflichtige vorsätzlich betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2014 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 66.400,00 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49…
…auf Grund der Festsetzung der Umsatzsteuer keine vom § 21 Abs. 1 UStG 1994 abweichende Fälligkeit begründet werde und die festgesetzten Abgabenschuldigkeiten nicht fristgerecht entrichtet wurden und daher die Säumniszuschlagspflicht gegeben sei, als unbegründet ab. Mit Telefaxeingabe vom 28. März 2013 gaben die rechtsfreundlichen Vertreter bekannt…
…ist die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates (Fälligkeitstag) an die Gemeinde zu entrichten. Erweist sich die Selbstberechnung des Unternehmers als nicht richtig oder wird die selbstberechnete Kommunalsteuer nicht oder nicht vollständig entrichtet, hat gem…
…Dem Bf. sei als zur Vertretung der Gesellschaft nach außen befugtes Organ die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der GmbH oblegen. Sofern die Gesellschaft bereits zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Abgaben nicht mehr über ausreichend liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, werde der…