• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
Im Zuge der Betriebsprüfung sei erstmals festgestellt worden, dass Fremdleistungsaufwand des Subunternehmers S-GmbH aufwandwirksam geltend gemacht wurde. Die Bf. konnte allerdings keine ausreichenden Nachweise erbringen, dass die Leistungen auch tatsächlich durch die S-GmbH erbracht wurden. Vielmehr seien zur Leistungsbeziehung zur rechnungsausstellenden S-GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass sich prinzipiell abzugsfähiger Vermögenseinsatz beim Steuerpflichtigen nur dann gewinnmindernd auswirkt, wenn die damit korrespondierenden Einnahmen bei seinem Geschäftspartner erfasst werden kann, um so (inländische) Steuerausfälle zu verhindern. Durch Nennung des Empfängers des Zahlungsflusses wird es der Behörde möglich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Susanne Haim und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gisela Praschl, Leopold Pichlbauer und Dr. Karl Penninger in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb2, Adr3, über die Beschwerde vom 28.11.2014 gegen den Bescheid…
3.2.2.1. Nicht einmal die Behörde zieht - zu Recht - das Bestehen einer Leistungsbeziehung zu den (damaligen) Subunternehmern in Zweifel. Es habe also Leistungsbeziehungen dorthin aus dem alleinigen Grund gegeben, die Kundenaufträge ordnungsgemäß durchführen zu können und die Auftraggeber solcherart zufrieden zu stellen. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, über die Beschwerde vom 26. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. September 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu…
***9*** ***2*** und ***1*** ***2*** hielten ihre Angaben vor dem Finanzamt im Ermittlungsverfahren aufrecht und bestritten jeweils eine Betrugshandlung im Zusammenhang mit der Beantragung der Familienbeihilfe für die gemeinsame Tochter ***5***. Von ***1*** ***2*** namhaft gemachte Zeugen (insbesondere Nachbarn) sagten aus, dass die Tochter beim…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, unvertreten, aufgrund der Bescheidbeschwerde vom 5. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 07. Juli 2010, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen T, (Bf.) vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5 Tür 252, DG, 1020 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
In weiterer Folge hat das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs - nicht das Organ - im Schreiben vom 06.07.2018 ausgeführt, dass ich zu Aufzeichnungen verpflichtet bin, da ich mehrheitlich seit Dezember 2014 an der (ehemaligen) ***6*** GmbH beteiligt bin und daraus im steuerlichen Sinne Einkünfte aus…
Auch der Umstand, dass sich der Sohn nicht mehr erinnern konnte, warum bzw. wie es zum Wechsel der Steuererklärungen (von Einkommensteuererklärung hin zu Arbeitnehmerveranlagung) im Jahr 2010 und den damit im Zusammenhang stehenden Umstand, dass in weiterer Folge weder Kapitaleinkünfte erklärt respektive Kapitalertragssteuer beantragt wurde…
Wenn angeführt wird, dass der durch die Hinzurechnung der Abgabenbehörde für das Jahr 2016 festgestellte Gesamtnettoumsatz iHv € 1.387.576,00 eine durchgehende Lokalauslastung von 108 % entsprechen würde (100 % max Gesamtjahresumsatz € 1.285.350), wird ua auf die positiven Auswirkungen des 5-wöchigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11.03.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz…
Nicht berücksichtigt werden jedoch Abgänge in Form von Barbehebungen vom Konto der ***Offshore1***, deren Nachweise ***M*** dem Bf. nach Prüfungsabschluss zur Verfügung gestellt haben soll (vgl. Eingabe vom 31.07.2014). Nach den aktenkundigen Zahlungsbestätigungen (Beschwerdeverfahren und BVE Teil 3, Seiten 1214ff) dürfte es sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des Bf., vertreten durch Dr. Richard Benda, Dr. Christoph Benda und Mag. Stefan Benda, Rechtsanwälte in 8010 Graz, Pestalozzistraße 3, vom 06.10.2011 gegen die Bescheide des…