…Abs 1 DBA das alleinige Besteuerungsrecht zukommt, oder ob die Erwerbsklausel gemäß Art 19 Abs 4 DBA als lex specialis greift und der Ruhebezug daher gemäß Artikel 18 DBA Italien nur im Ansässigkeitsstaat Österreich einer Besteuerung zuzuführen ist. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen betreffend den inländischen…
…der Artikel 18, 19 sowie 23 des DBA-Italien ausgeführt: „Der Anwendungsbereich des Artikel 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die „Erwerbsklausel“ des Absatzes 4 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Ruhebezügen nicht…
…oder gewerbliche. Sie ist nicht einnahmenorientiert. Die Erwerbsklausel des DBA kommt nicht zur Anwendung. 17.11.2014 Mündliche Verhandlung Konkretisierung Tätigkeitsbereich ***5*** und Geschäftsleiterin (Beschwerdeführerin), Anhörung ***2***sräte ***5*** 18.02.2015 Antrag des BFG Feldkirch auf Aufhebung der VO BGBl II Nr. 450/2013…
…P*** erfolgt. Es handle sich daher unzweifelhaft um eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das DBA-Schweiz enthalte keine dem Art. 19 Abs. 3 OECD-MA nachgebildete "Erwerbsklausel". In einer österreichisch-schweizerischen Verständigung sei daher in wörtlicher Auslegung des Abkommens vereinbart worden, dass Art. 19…
…19 Abs. 2 DBA-Liechtenstein (Erwerbsklausel) handeln, würde in Liechtenstein seitens der Steuerverwaltung lediglich der regelmäßige Quellensteuerabzug iHv 4% vorgenommen und keine ordentliche Steuerveranlagung bei der Gemeinde Vaduz durchgeführt und auch keine Versicherung in der zweiten Säule bei der liechtensteinischen Pensionskasse für das Staatspersonal erfolgen…
…natürliche Person durch einen der dort angeführten öffentlichen Rechtsträger für einem solchen gegenüber erbrachte Dienste. Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Art. 19 DBA-Deutschland sind nach der Erwerbsklausel des Art. 19 Abs. 3 DBA-Deutschland lediglich Vergütungen und Ruhegehälter für im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erbrachte Dienste…
…15 Abs. 4 auch für Vergütungen für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeiten eines der Vertragsstaaten oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden ("Erwerbsklausel"). Die Auslegung des im Beschwerdefall im Vordergrund stehenden Begriffes "Ausübung öffentlicher Funktionen" in Art. 19 Abs. 1 DBA hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache des Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling vom 7.9.2011 betreffend Abweisung des Antrags vom 27.5.2011 auf Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) zu Recht erkannt: Der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf, Straße, PLZ, gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 2.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in den Beschwerdesachen Bf., gegen den Bescheid vom 22.9.2009 (Berichtigung gem § 293 BAO des Bescheids vom 4.6.2008) des ffff betreffend Differenzzahlung bezüglich Familienbeihilfe für Mai 2006 bis Dezember 2006 sowie gegen den Bescheid vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, über die Beschwerde vom 3.10.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.09.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 werden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 13.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 beschlossen: Der Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…