…dass von der Bf. "im Jahr 2010 keine Umsätze erzielt wurden." Auf Grund der eingangs zitierten Bestimmung der Erstattungsverordnung ist die Erstattung von Vorsteuern (im vorliegenden Fall: 3.511,95 Euro) an nicht im Inland ansässige Unternehmer, die im Erstattungszeitraum keine Umsätze im Sinne des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***1***, sowie ***2***, die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch FISCHER Steuerberatung GmbH, Gonzagagasse 15, 2. Stock, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Mai 2016, 30. Mai…
…Nr. 279/1995 in der für die Entscheidung wesentlichen Fassung BGBl. II Nr. 389/2010 („Erstattungsverordnung“), wurde „ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen“. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung ist die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im…
…Bezugnehmend auf die übersandten Rechnungen ist m.E. zu schließen, dass die abgerechneten Leistungen Inlandslieferungen – steuerbare und steuerpflichtige Umsätze – sind, was zur Folge hat, dass die Erstattungsverordnung (§ 1 Abs. 1 Z 1 VO) voraussichtlich nicht anwendbar ist. Die ausschließliche Ausführung von Umsätzen iSd. § 1 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinYMCA in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.03.2013, mit welchem die Nichtveranlagung der Umsatzsteuer 2011 festgestellt wurde, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Deutschland gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 26.06.2012 betreffend die Erstattung der…
…der Begründung, dass für die in der Beschwerde vorgelegten Rechnungen nie ein gültiger Vorsteuererstattungsantrag eingebracht worden sei unter Anführung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen, und weiter: "Gemäß § 3 der Erstattungsverordnung gilt der Erstattungsantrag aber nur dann als vorgelegt, wenn er alle Merkmale in Art. 8, 9…
… Abs. 1 Z 1 UStG 1994 im Inland erbracht, welche der Anwendung der Erstattungsverordnung im Wege stehen. Die Bf. ist zur Umsatzsteuer zu veranlagen, um die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen zu können. Die Beschwerden waren daher spruchgemäß abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…in dem ausgeführt wurde, dass eine Veranlagung für das Jahr 2015 mangels an Umsätzen nicht erfolgen könne. Die Vorsteuern seien aufgrund der zwingend anzuwendenden Erstattungsverordnung (§ 1 VO BGBl. 279/1995) im Vorsteuererstattungsverfahren zu beantragen. Rechtzeitig wurde am 13.10.2017 Beschwerde erhoben und auf die…
…in dem ausgeführt wurde, dass eine Veranlagung für das Jahr 2014 mangels an Umsätzen nicht erfolgen könne. Die Vorsteuern seien aufgrund der zwingend anzuwendenden Erstattungsverordnung (§ 1 VO BGBl. 279/1995) im Vorsteuererstattungsverfahren zu beantragen. Innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist wurde am 16.08.2016 Beschwerde erhoben und…
…dass nach § 3 Abs. 1 letzter Satz der Erstattungsverordnung die Rechnung im Original vorzulegen sei, was nicht geschehen sei. In der Beschwerde vom 07.11.2017 brachte der BF durch seine steuerliche Vertretung vor, dass dem Antrag auf Erstattung die Originalrechnung beigelegt worden sei. Mit…
…Die Rechtssache wurde aufgrund des Beschlusses des Geschäftsverteilungsausschusses vom 03.05.2017 nach Pensionierung der bisher zuständigen Richterin an die nunmehr zuständige Gerichtsabteilung zugeteilt. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (BF), eine nicht in Österreich ansässige Gesellschaft, welche die Voraussetzungen der Erstattungsverordnung BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit 6.5.2015 brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) eine Unternehmerin mit Sitz in Deutschland auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erstattung der Vorsteuer für ausländische Unternehmer ein. Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die Erstattungsverordnung BGBl. Nr…
…BGBl. Nr. 279/1995 in der entscheidungswesentlichen Fassung BGBl. II Nr. 16/2021 (in der Folge: Erstattungsverordnung) bestimmt: Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren Berechtigte Unternehmer § 1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer, das sind solche, die im…
…BGBl. Nr. 279/1995 in der entscheidungswesentlichen Fassung BGBl. II Nr. 158/2014 (in der Folge: Erstattungsverordnung) bestimmt: Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren Berechtigte Unternehmer § 1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer, das sind solche, die im…
…die den Anforderungen des § 11 Abs. 2 UStG 1994 entsprechen, automatisch als Original im Sinne der Erstattungsverordnung zu werten - siehe dazu auch BFG 4.9.2017, RV/2100645/2015. Mit Vorhalt vom 14. Februar 2024 ersuchte das Finanzamt um Erläuterung, warum die "Flugzeug-Betankungen" nicht…
…Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 389/2010 (in der Folge: Erstattungsverordnung), hat die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer, das sind solche, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, abweichend von den §…
…in Österreich (umsatzsteuerpflichtige Leistungen mit Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) fielen ebenfalls unter § 1 Abs. 1 Z.3 der bereits erwähnten Erstattungsverordnung. Aufgrund der geltenden Rechtslage und Judikatur sei eine Verpflichtung der Anwendung des Vorsteuererstattungsverfahrens gegeben. In ihrem Vorlageantrag replizierte die Bf. u.a…
…verfassungs)gesetzlichen Vorgaben. 1. Verstoß gegen das Assoziierungsabkommen Gemäß Art 9 des Assoziierungsabkommens, VO EWG 2760/72 sei jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Die Erstattungsverordnung bzw. das UStG 1994 behandle österreichische bzw. EU-Transportunternehmer und türkische Transportunternehmer unterschiedlich, wofür es keine sachliche Rechtfertigung…
…Satz der VO 279/1995 idF BGBl 16/2021 entspreche nicht den (verfassungs)gesetzlichen Vorgaben. Verstoß gegen das Assoziierungsabkommen Gemäß Art 9 des Assoziierungsabkommens VO EWG 2760/72 sei jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Die Erstattungsverordnung bzw. das UStG 1994 behandle österreichische bzw…