…die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die Erstattung oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden." Voraussetzung…
…Abgaben entrichtet hat, vom Zollschuldner oder von den Personen, die seine Rechte und Pflichten übernommen haben, zu stellen. Der Antrag auf Erstattung oder Erlass kann auch vom Stellvertreter der im vorstehenden Unterabsatz erwähnten Personen gestellt werden. Das Zollamt verkannte offensichtlich im angefochtenen Bescheid, dass der…
…ein Antrag auf Erstattung oder Erlass gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK in seiner Begründung auf einen besonderen Fall schließen lässt, der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt und wenn u.a. die Abgaben…
…Antrag der Bf. vom 23. Dezember 2004 auf Erlass der Abgaben gem. Art. 239 ZK. Die Bf. begründet diesen Antrag wie folgt (auszugsweise Wiedergabe): „1. Voraussetzungen der Erstattung nach Art. 239 ZK Gemäß Art. 239 ZK werden Einfuhrabgaben erlassen oder erstattet, wenn entweder einer der…
…nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Artikel 878 ZK-DVO: (1) Der Antrag auf Erstattung oder Erlass der…
…die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist (vgl VwGH 28.02.2019, Ra 2019/16/0048). Gleichzeitig besteht die Möglichkeit dieses Gesamtschuldners, seine Gutgläubigkeit und den Vertrauensschutz durch einen Antrag nach Art 239 ZK und § 83 ZollR-DG auf Erlass der Umsatzsteuerschuld oder auf Erstattung der allenfalls…
…Mitteilung dieser Abgabenschuld (Art. 221 ZK) an einen Gesamtschuldner (§ 71a ZollR-DG) vorgesehen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit dieses Gesamtschuldners, seine Gutgläubigkeit und den Vertrauensschutz durch einen Antrag nach Art. 239 ZK und § 83 ZollR-DG auf Erlass der Einfuhrumsatzsteuerschuld oder auf Erstattung der allenfalls bereits…
…Erstattung oder Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben stellen. Allerdings kann ein erneuter Antrag rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig sein, wenn die zu seiner Begründung vorgebrachten Gründe bereits Gegenstand eines Erstattungs- oder Erlassverfahren waren, über das die Zollbehörde unanfechtbar entschieden hat (Deimel in Hübschmann Hepp Spitaler, Abgabenordnung…
…vollständiger Befreiung von diesen Abgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Ware ohne zollamtliche Überwachung wiederausgeführt worden ist, sofern nachgewiesen wird, dass die nach dem Zollkodex vorgesehenen sachlichen Voraussetzungen für die Erstattung oder den Erlass der betreffenden Einfuhrabgaben zum Zeitpunkt der Wiederausfuhr erfüllt gewesen wären…
…werden." Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Abs. 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag (Art. 239 Abs. 2 ZK). Art. 899 ZK-DVO bestimmt Folgendes: "(1) Stellt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239 Absatz 2…
…vorbehalten; beizuschaffende Abgabenakte Nr. ***2011***, ***2011/010***, ***2011/011*** und ***2011/012***. II. Besondere Umstände Neben den allgemeinen Voraussetzungen (nämlich Fehlen von betrügerischer Absicht oder offensichtlicher Fahrlässigkeit) liegen im vorliegenden Fall auch besondere Umstände vor, die die Erstattung / Erlass der vorgeschriebenen Abgaben rechtfertigen. 1. Solche…
…Antrag auf Erstattung der vorgeschriebenen Abgaben nach Art. 239 ZK ein. Das Zollamt wies diesen Antrag mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 4. Juni 2016, Zahl: 000, ab. Gemäß Art. 899 ZK-DVO sei eine Voraussetzung für den Erlass oder die Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß…
…werden." Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Abs. 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag (Art. 239 Abs. 2 ZK). Art. 899 ZK-DVO bestimmt Folgendes: "(1) Stellt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239 Absatz 2…
…Abgabenakte Nr. ***100000/00000/2011/010***, ***100000/00000/2011/011*** und ***100000/00000/2011/012***. II. Besondere Umstände Neben den allgemeinen Voraussetzungen (nämlich Fehlen von betrügerischer Absicht oder offensichtlicher Fahrlässigkeit) liegen im vorliegenden Fall auch besondere Umstände vor, die die Erstattung / Erlass der vorgeschriebenen Abgaben…
…zur Entrichtung vorgeschriebenen Abgaben. Da es sich bei den genannten als Bescheid bezeichneten Erledigungen um keine buchmäßige Erfassung und Mitteilung von Eingangsabgaben, sondern lediglich um eine Zahlungsaufforderung handelt, liegen den angefochtenen Bescheiden gemäß Art. 117 UZK keine einem Erlass oder einer Erstattung zugänglichen Eingangsabgaben zu…
…vollständiger Befreiung von diesen Abgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Ware ohne zollamtliche Überwachung wiederausgeführt worden ist, sofern nachgewiesen wird, dass die nach dem Zollkodex vorgesehenen sachlichen Voraussetzungen für die Erstattung oder den Erlass der betreffenden Einfuhrabgaben zum Zeitpunkt der Wiederausfuhr erfüllt gewesen wären…
…der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Art. 899 ZK-DVO: (1) Stellt die Entscheidungszollbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass…
…Erstattung oder den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben hingegen, hat Österreich diesen Gesetzesbegriff in § 83 ZollR-DG legal definiert (vgl Erläuternde Bemerkungen zu Regierungsvorlage Nr. 916, XX. GP). Demnach liegt ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der…
…werden." Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Abs. 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag (Art. 239 Abs. 2 ZK). Art. 899 ZK-DVO bestimmt Folgendes: "(1) Stellt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239 Absatz 2…
…ist festzuhalten, dass Gegenstand des Verfahrens weder ein Antrag auf Erstattung oder Erlass der Abgaben noch ein Billigkeitsantrag ist, sondern ein Nacherhebungsbescheid gemäß Artikel 220 ZK. Konkret handelt es sich Im verfahrensgegenständlichen Fall um die Nacherhebung von Antidumpingzöllen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 384/96…