…Besprechung mit den dafür Verantwortlichen: Erschwernis- und Schmutzzulagen (mit Ausnahme der in der Pathologie beschäftigten Dienstnehmer) sind ab 1.1.2015 steuerpflichtig abzurechnen. Die Erfordernisse für eine Behandlung gem. § 68 Abs 1 EStG 1988 waren nicht gegeben. Die gewährten Gefahrenzulagen können bei Erfüllung der Voraussetzungen…
…die Beschwerdevorentscheidung einen Vorlageantrag, in welchem er Folgendes ausführte: „In der Begründung wird behauptet, dass die von mir erhaltenen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nicht steuerfrei wären, weil keine Lohnunterlagen des Dienstgebers vorhanden wären. Richtig ist, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 68 EStG iVm…
…2014 veranlagt; dabei unterzog das Finanzamt die ausgewiesenen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen der Besteuerung. In der gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2014 erhobenen Beschwerde (elektronisch eingelangt am 31.8.2015) wandte sich der Bf. - ohne weitere Begründung - gegen die Nichtberücksichtigung der geltend gemachten steuerfreien Zulagen lt. Lohnzettel…
…und 9mal a € 91,00 (für die übrigen Kalendermonate); Beträge jeweils brutto] bezogen hat. Diese Zulagenabrechnung durch den Arbeitgeber erfolgte entsprechend einer zu einer von der AS zur steuerlich (begünstigten) Behandlung der an ihre Arbeitnehmer ausbezahlten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sachverhaltsbezogenen Anfrage erteilten Auskunft…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deswegen gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deswegen gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein…
…Angemessenheit der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, die an eine Dienstnehmerin ausbezahlt wurde, und ob die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel als Aufwendungen für Werkverkehr steuerfrei sind oder als Vergütungen des Arbeitgebers steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Diesen Fragen ging folgendes Verwaltungsgeschehen voraus: Beim Beschwerdeführer (Bf), der als Zahnarzt…
…wurde vom Beschwerdeführer selbst und von seiner Ehegattin (auch) für nicht durch die Arztpraxis veranlasste Fahrten verwendet. III) Gefahrenzulage (Infektionszulage) 1) Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein…
…Erschwernis- und Nachtzulagen ist Folgendes zu sagen: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 in der im Beschwerdejahr geltenden Fassung (BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. I Nr. 53/2013) sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten…
…Familienheimfahrten und für doppelte Haushaltsführung abgegolten, es sei denn, der Arbeitnehmer beantragt ihre Berücksichtigung im Rahmen der Veranlagung; in diesem Fall steht die Steuerbefreiung nicht zu. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und…
…Beträgen zuzüglich der in der GPLA-Prüfung für diese Zeiträume nicht als lohnsteuerfrei anerkannten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen für Herrn ***1***, Frau ***2***, Herrn ***3*** und Herrn ***4*** iHv insgesamt Euro 18.852,33. Die auf die Zurechnung aus den genannten Zulagen entfallende Kommunalsteuer (gem. …
…beiden Parteien vorgelegten Unterlagen und den Aussagen der Zeuginnen ***AN1*** und ***AN2***. Er ist unstrittig. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Betreffend Gefahrenzulage: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten…
…Erschwernis - und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen…
…1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 ist unter einer Gefahrenzulage jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer…
…eine Schmutz - Erschwernis - Gefahrenzulage für 50 Minuten gefahrene Unterrichtseinheit von € 2,92 zusteht. Der Prüfer hat die Auffassung vertreten, dass beim Fahrunterricht am Motorrad aus steuerlicher Sicht lediglich eine Gefahrenkomponente gegeben sei und die laut Kollektivvertrag zustehende SEG Zulage nur zu einem Drittel steuerfrei…
…Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. ... (3) Soweit Zulagen und Zuschläge durch Abs. 1 und 2 nicht erfaßt werden, sind sie nach dem Tarif zu versteuern. ... (5) Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, im Vergleich zu den allgemein…
…und die Sachverhaltsangaben, welche für das Bundesfinanzgericht durchaus plausibel erscheinen, nicht in Zweifel ziehen. Vom Finanzamt wurde den Angaben substantiell nichts entgegengesetzt, weshalb diese der gegenständlichen Entscheidung zu Grunde zu legen sind. 3) Rechtslage: Nach § 68 Abs 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen…
…folgt: (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. ... (3) Soweit Zulagen und Zuschläge durch Abs. 1 und 2 nicht erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu…