…Abs. 10 (d.h. nach Tarif) zu besteuern. Strittig ist: Liegen die Einkünfte der Partnerin des Beschwerdeführers im Streitjahr unter dem Grenzbetrag von € 6.000? Ausgangspunkt für die Ermittlung des Grenzbetrages des (Ehe-)Partners ist zunächst der Gesamtbetrag seiner Einkünfte gemäß § 2 Abs. 2…
… 106 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Einkunftsgrenze für den (Ehe-)Partner 6.000,00 €. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrags von 6.000,00 € ist der Gesamtbetrag der Einkünfte iSd § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich bestimmter steuerfreier Einkünfte sowie sonderbesteuerter Einkünfte…
…gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - nicht für die Ermittlung der Einkommensgrenze zu berücksichtigen sind. Nicht als steuerfreie Einkünfte gelten jedoch solche, die bloß aufgrund gesonderter Tarifvorschriften bei der Veranlagung nicht zu berücksichtigen sind. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind daher bei der Ermittlung des Grenzbetrags die gemäß …
…auf sonstige Bezüge) erhalten hat. Die steuerpflichtigen Einkünfte betrugen demnach insgesamt 6.388,14 Euro. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie (zB sonstige Einkünfte gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur…
…auf die maßgebliche Rechtslage zur Ermittlung des Grenzbetrages betreffend die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages hinwies, legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (BFG-Akt AS 22. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht stellt auf Grundlage des dargestellten Verfahrensablaufes und der…
…zu berücksichtigen sind. Das Bundesfinanzgericht hat mehrfach festgestellt, dass bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die gemäß § 67 EStG 1988 mit festen Steuersätzen zu versteuernden sonstigen Bezüge bei der Ermittlung des Grenzbetrags einzubeziehen sind (BFG 09.07.2014, RV/7101915/2014; 18.03.2016, RV/2101199…
…zu." Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages in Höhe von 6.000,- Euro ist der Gesamtbetrag der Einkünfte iSd § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich bestimmter steuerfreier Einkünfte sowie sonderbesteuerter Einkünfte (Jakom/Kanduth-Kristen EStG 2020, § 33 Rz 57). In den Grenzbetrag einzubeziehen sind neben…
…steuerfreie Bezüge im Rahmen einer Auslandstätigkeit, etc.) bei der Ermittlung des Grenzbetrages außer Ansatz. Zur ertragsteuerlichen Behandlung eines im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gewährten Schuldnachlasses ist Folgendes festzuhalten: Ein sich aus einem Schuldnachlass ergebender Gewinn wird gemäß § 36 EStG 1988 aus dem Grunde begünstigt besteuert…
…€ an steuerfreien Einkünften verblieben. Unter Berücksichtigung der steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 1.057,58 € errechnete sich daher insgesamt folgender Betrag, der als Grenzbetrag für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988…
…hat. Gemäß Jakom4 EStG-Kommentar §33 Rz. 27 S 1310) sind bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Ermittlung des Grenzbetrages die gemäß § 67 mit festen Steuersätzen zu versteuernden sonstigen Bezüge einzubeziehen. Der UFS hat mehrmals festgestellt, dass mit festen Steuersätzen zu versteuernde Bezüge…
…definiert. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrags von 6.000,00 Euro ist der Gesamtbetrag der Einkünfte iSd. § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich bestimmter steuerfreier Einkünfte sowie sonderbesteuerter Einkünfte (vgl. Kanduth-Kristen in Jahreskommentar EStG14, § 33 Rz 57). In den Grenzbetrag von 6.000…
…Partner keine oder gleich hohe Einkünfte im Sinne der Z 1, steht der Absetzbetrag dem haushaltsführenden (Ehe-)Partner zu." Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages von 6.000 € ist der Gesamtbetrag der Einkünfte iSd § 2 Abs 2 bis 4 EStG im gesamten Kalenderjahr zuzüglich…
…Kinder im Sinne des § 106 Abs 1 EStG1988 gelten Kinder, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehepartner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988 zusteht. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages des Ehepartners ist…
…210,96 Euro bezogen hat. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages von 6.000 Euro ist grundsätzlich der Gesamtbetrag der Einkünfte iSd § 2 Abs 2 bis 4 EStG 1988 im gesamten Kalenderjahr. In den Grenzbetrag einzubeziehen sind neben den in die Veranlagung aufzunehmenden Einkünften unter…
…auf Grund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte sind in diese Grenzen mit einzubeziehen. Andere steuerfreie Einkünfte (wie zB das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld) sind nicht zu berücksichtigen. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages von 6.000 € ist der Gesamtbetrag der Einkünfte iSd § 2 Abs…
…steuerfreie Einkünfte gelten solche, die bloß aufgrund gesonderter Tarifvorschriften bei der Veranlagung nicht zu berücksichtigen sind. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind daher bei der Ermittlung des Grenzbetrags die gemäß § 67 EStG mit festen Steuersätzen zu versteuernden sonstigen Bezüge grundsätzlich einzubeziehen. Es bleiben jedoch sonstige…
…10.000,00 überschritten werden, würde ab dem Kalenderjahr 2013 nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen sein, um den der Grenzbetrag überschritten wurde. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bleibt das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf…
…Ergebnis, dass nur die verbleibenden „steuerfeien“ Einkünfte der Ehegattin des Bf iHv € 5.988,35 (= Wochengeldbezüge) für die Ermittlung des AVAB-Grenzbetrages heranzuziehen sind und diese der Höhe nach - unter € 6.000,00 liegend - für den AVAB nicht schädlich sind. 2.2…
…nicht dauernd getrennt leben. Voraussetzung für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages ist, dass der Ehepartner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt. Maßgeblich für die Ermittlung des Grenzbetrages von 6.000 Euro ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs…
…im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG 1988 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt. Maßgebend für die Ermittlung des gesetzlich vorausgesetzten Grenzbetrages von…