…Bei dem geringen Stundenlohn von ca. 11 € sei dem Bf auch nicht das Ausmaß der Steuerhinterziehung derart bewusst gewesen. Zudem habe die Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen das Ermessen zu üben. Der Vertreter der belangten Behörde brachte ergänzend vor, dass noch ein Finanzstrafverfahren wegen…
…Zweifels an der Richtigkeit der Angaben des Wasserzählers geboten ist. Dies bedeutet, dass die Überprüfung des Wasserzählers von Amts wegen im Ermessen steht. …" Weiters wurde hierzu in Abschnitt 5 des Vorhaltes ausgeführt: "Eine Situation, dass sachverhaltsmäßig kein Verbrauch vorliegt und der Wasserzähler trotzdem eine…
…die Bezeichnung der Umstände,(Abs.1) auf die der Antrag gestützt wird (§ 303 Abs.2 BAO) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, durch Verordnung die für die Ermessensübung bedeutsamen Umstände zu bestimmen. (§ 303 Abs.3 BAO) Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben mit allen gesetzlich vorgesehenen Mitteln und Möglichkeiten" beizumessen. Gründe für ein Absehen von der Geltendmachung der Haftung als Ausfluss des Ermessens lagen im gegenständlichen Fall nicht vor, sodass das Finanzamt…
… 18 Abs. 1 Z 2 KBGG seien im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses beide (Ehe)Partner zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liege es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben werde. Im Jahr 2009 seien die für die Rückzahlung…
…dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftung folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist…
…treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Die Geltendmachung der Haftung ist in der Regel ermessenskonform, wenn die betreffende Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist (vgl. VwGH…
…Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Zudem hat die Behörde hat ihre Ermessensübung zu begründen (VwGH 11. 8. 1993, 92/13/0096…
…das Finanzamt erstmalig darauf hin, dass die Festsetzung einer Zwangsstrafe dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde liege. Bei der Ermessensübung seien im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens…
…herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert worden, diesen Betrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Der Bf. moniert die Ermessensüberschreitung der Behörde insofern, als sie den Bf. als Haftenden nur in Anspruch nehmen könne, wenn die Einbringung beim Hauptschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert sei, da diese Voraussetzung…
…Für die Ermessensübung bedarf es daher keiner Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenssituation des Haftungspflichtigen (VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116). Eine allfällige persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben ist im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung nicht zu berücksichtigen (VwGH…
…demzufolge die Bf. ihrer erhöhten Nachweispflicht nicht nachgekommen sei und daher die Steuerbefreiung des § 26 Z 4 EStG 1988 nicht in Anspruch nehmen könne. Die Ermessensentscheidung nach § 20 BAO wurde damit begründet, dass die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem…
…Umsatzsteuer 2014 mit Null festgesetzt, es gab keine Nachforderung (Umsatzsteuerbescheid 2014 betreffend die Bf vom 9. Feber 2016). Dieser antragskonforme Bescheid blieb unbekämpft. Zur Begründung des Ermessens: Die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Bf ist evident. Seit 1.10. 2015 bis 10. 1.2016 (3 Monate…
…Beschwerdeführer gleichermaßen zur Haftung herangezogen werden. Da die in die Haftung einbezogenen Abgabenschuldigkeiten im Schuldenregulierungsverfahren des Beschwerdeführers bereits berücksichtigt worden sind und im Rahmen des bewilligten Zahlungsplanes abgestattet werden, erübrigt sich eine Anpassung im Wege der Ermessensübung (vgl. VwGH 5.7.2004, 2002/14/0123)…
…Die Bf. beanstandete die mangelhafte Begründung des Bescheides vom 18. Jänner 2016 sowie der Beschwerdevorentscheidung. Es sei verabsäumt worden die Gründe für das vom Finanzamt ausgeübte Ermessen dazulegen. Insbesondere sei zu würdigen, dass es sich um eine kurze Fristüberschreitung von einem Monat handle, die Bf…
…im Firmenbuch nicht möglich. Der Bf. hat in der gegenständlichen Beschwerde auch kein Vorbringen erstattet, das bei der Ermessensübung aus seiner Sicht zu berücksichtigen wäre. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…und Möglichkeiten" beizumessen. Das Ermessen umfasst das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens (VwGH 23.1.1997, 95/15/0173, VwGH 24.3.2004, 2001/14/0083). Die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls stellt ein wesentliches Ermessenskriterium dar. Aus dem auf…
…festgestellten Sachverhalt in jedem einzelnen Streitjahr (Umsatzsteuer 2013 iHv. € 9.740,99 und der Körperschaftssteuer 2013 iHv € 12.568,00) deutlich über diesen Betrag hinaus. Im Sinne der genannten Rechtsprechung steht daher die Ermessensübung, wonach die Verfahren Umsatzsteuer 2013 und Körperschaftsteuer 2013 gemäß…
…ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles sei dabei tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessungsentscheidung. Da im Fall der Bf. keine persönliche und keine sachliche Unbilligkeit vorliege, sei ihr Ansuchen abzuweisen gewesen. …
…immer zu schließen, selbst wenn man die verba legalia für grundlegend verkorkst erachtet." Zum Haftungstatbestand wird auf die obigen Ausführungen verwiesen und ist für das Bundesfinanzgericht kein Verstoß des Legalitätsprinzips zu erkennen. c) fehlerhafte Ermessensübung: Die BF bringt durch ihren steuerlichen Vertreter vor, dass eine…