…2 UStG Gebrauch gemacht wurde. Die Beschwerdeführerin (Bf) ist in den Verfahren als Anmelderin und indirekter Vertreter der Warenempfängerin aufgetreten. Die Mitteilungen über die jeweilige buchmäßige Erfassung wurden der Bf gemäß § 55 Abs.4 ZollR-DG zugestellt. Mit Bescheid Spruchpunkt I. des Zollamtes Wien vom…
…2931/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) aufgehoben. Den Vorschriften betreffend Erstattung und Erlass der Einfuhrabgaben nach Art. 116 ff. UZK kommt keine Rückwirkung zu. Bezüglich der Erstattung von Einfuhrabgaben handelt es sich um Vorschriften des materiellen…
…vom 18. April 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 22. März 2016, Zahl ***1***, betreffend Erlass von Eingangsabgaben nach der am 20. Juni 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…so treffen gemäß Art. 78 Abs. 3 ZK die Zollbehörden unter Beachtung der gegebenenfalls erlassenen Vorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um den Fall unter Berücksichtigung der ihnen bekannten neuen Umstände zu regeln. Die Beschwerdeführerin hat durch entsprechende Codierung in den Anmeldungen erklärt, Frau ***2*** indirekt zu…
…Euro fest. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass dem Beschwerdeführer im Zuge des Konkursverfahrens Betriebsschulden in der Höhe von 2.044.620,38 Euro erlassen worden seien. Derartige Schulderlässe stellten betriebliche Einnahmen dar und sei die Einkommensteuer in diesem Zusammenhang nach der Maßgabe des §…
…116 Abs 1 lit c iVm Art. 119 Abs 1 ZK werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge erstattet oder erlassen, sofern der der ursprünglich mitgeteilten Zollschuld entsprechende Betrag aufgrund eines Irrtums der zuständigen Behörden einem niedrigeren als dem zu entrichtenden Betrag entsprach und die folgenden Voraussetzungen erfüllt…
…2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 21. September 2021, Zahl: ***1***, betreffend Erlass von Einfuhrabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. März 2023 in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…über die Beschwerde vom 17. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels (nunmehr Zollamt Österreich) vom 27. September 2017, Zahl ***1***, betreffend Erlass bzw. Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer und der Abgabenerhöhung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird…
…Januar 2017, Zahl ***1***, teilte das Zollamt der Beschwerdeführerin zu drei näher bezeichneten Zollanmeldungen die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 119.178,79 mit und setzte gleichzeitig Verzugszinsen gemäß § 114 UZK in Höhe von € 1.880,35 fest, weil die…
…2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 13. Mai 2013, Zahl ******/****/2013, betreffend Erlass von Einfuhrabgaben und der Abgabenerhöhung nach Art. 239 Zollkodex, zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, als der Beschwerdeführerin die zu den in der Beilage unter…
…8.2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 30.7.2008, Zahl: AAA/0, betreffend Erlass/Erstattung einer Abgabenschuld gemäß Art. 239 ZK zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Dezember 2013, Zl. 100000/52965/8/2007, betreffend den Erlass von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…Dornbirn, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 14.01.2014, Zl. 2/2014, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Erlass gem. Art. 239 ZK zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Zl. a. betreffend Erlass der Einfuhrabgabe Zoll zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 20.2.2012 wurden beim Zollamt Klagenfurt Villach unter der CRN…
…Villach vom 07.04.2014, Zl. a., betreffend Erlass der Einfuhrabgabe Zoll zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 11. Mai 2012 wurden beim Zollamt…
…Zlen. e. und f. , unter Erfassung des endgültigen Antidumpingzolles von 36,10 % (zu Zl. e. mit 495,74 Euro und zu Zl. f. mit 3.642,28 Euro) die Abgaben neu berechnet und zur Zahlung festgesetzt und die Differenzbeträge der zu hoch angesetzten Sicherheitsleistung gutgeschrieben…
…gegen den Bescheid des Zollamt Wien vom 31.01.2014, Zl. a betreffend Erlass einer Abgabenschuld zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien…
… 174 ff. InsO, geltend gemacht werden. Der Erlass eines Steuerbescheides für Verbindlichkeiten, welche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind, gegen mich in meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter ist unzulässig und nach ständiger Rechtsprechung des Deutschen Bundesfinanzhofes nichtig. Vorliegend gilt ausschließlich deutsches Insolvenzrecht." Das Finanzamt…
…Jahren verstoße klar gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, weshalb das Finanzamt die Beschwerde mit Hinweis auf § 262 Abs. 3 BAO ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung an das BFG zur Entscheidung vorlegte. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Am 12. Juni 2025 erließ das Finanzamt unter …
…Letztlich ist die in der Beschwerdevorentscheidung angeführte Kontonummer jene des (damals) Finanzamtes Innsbruck. Auf Grund dieser nach außen in Erscheinung tretenden Umstände ist offensichtlich, welches Finanzamt die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat und kann hier nicht mit einem einfachen Schreibfehler iSd § 293 BAO argumentiert werden. Ebenso wie …