…seine Rechtspersönlichkeit jedoch erst mit Eintragung ihrer Beendigung. § 30 Abs. 6 Vereinsgesetz 2002 regelt die sogenannte Nachabwicklung. Stellt sich nach Beendigung des Vereines im Sinne des § 27 Vereinsgesetz heraus, dass (noch weitere) Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, so ist eine Abwicklung nachträglich vorzunehmen. Für die Zeit der…
…abwickelbaren Vermögen zu führen, sodass mit der Löschung im Firmenbuch die GmbH als vollbeendigt anzusehen ist. Infolge Wegfalls der Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin ist das Beschwerdeverfahren einzustellen. Eine Zustellung der Entscheidung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben. Zur Bestellung eines…
…abwickelbaren Vermögen zu führen, sodass mit der Löschung im Firmenbuch die GmbH als vollbeendigt anzusehen ist. Infolge Wegfalls der Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin ist das Beschwerdeverfahren einzustellen. Eine Zustellung der Entscheidung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben. Zur Bestellung eines…
…und ist durch die Vollbeendigung der ehemaligen Bf infolge Löschung im FB auch das Vollmachtsverhältnis (einschließlich der Zustellvollmacht) zwangsläufig erloschen. Da das Beschwerdeverfahren nach dem "Wegfall der Rechtspersönlichkeit" der Bf nicht fortgeführt werden kann, ist es nach der Rsp des VwGH (VwGH 20.9.2023…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit Erkenntnis vom 28.10.2014, 2014/13/2014 hat der VwGH ausgesprochen, dass bei Wegfall der Rechtspersönlichkeit eine Zustellung im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben kann. Graz…
…zunächst nicht berücksichtigt wurde, so ist ihre Rechtspersönlichkeit eben noch nicht erloschen. Kommt nachträgliches Vermögen hervor, ist von einer Identität und Kontinuität des Rechtsträgers auszugehen, weshalb auch eine notwendig werdende Nachtragsliquidation keine neue, sondern eine Fortsetzung der bisherigen Liquidation ist (Haberer/Zehetner, a.a.O…
…beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als unzulässig geworden zurückzuweisen und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Eine Zustellung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben…
…beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als gegenstandslos zu erklären und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Eine Zustellung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben…
…die Entscheidung über Beschwerden dem Senat obliegt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beschwerde unter sinngemäßer Anwendung des § 278 Abs. 1 lit. b BAO als gegenstandslos zu erklären, wenn es zu einem Wegfall der Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden Partei kommt. Die Löschung einer Gesellschaft aus…
…272 Abs. 4 BAO dem Berichterstatter und kann gemäß § 274 Abs. 3 Z 2 BAO von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Eine Zustellung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben. Zur Bestellung eines Kurators gemäß § 82 Abs. 2…
…amtswegig gelöschten GmbH vom Erlöschen der Parteifähigkeit auszugehen ist und wie in einem solchen Fall zu entscheiden ist, wurde in Anlehnung an die hierzu ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) beurteilt. Daher war die Unzulässigkeit der Revision auszusprechen.…
…1 VwGG, in denen es zum "Wegfall der Rechtspersönlichkeit" der beschwerdeführenden Gesellschaft kommt, die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen ist. Da mangels Abwicklungsbedarf kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben ist, war die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Beschwerdeverfahren…
…beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als gegenstandslos zu erklären und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Eine Zustellung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben…
…und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Im Fall einer Gegenstandsloserklärung kann gemäß § 274 Abs. 3 Z 2 BAO von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Eine Zustellung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben. Zur Bestellung eines Kurators gemäß § 82 Abs…
…6.2007, 2006/16/0220). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) kann das Verfahren nach dem Wegfall der Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden Partei nicht fortgeführt werden. Im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit kann eine Zustellung unterbleiben, zumal zur…
…dass bei Wegfall der Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden (revisionswerbenden) Partei in sinngemäßer Anwendung des § 256 Abs. 3 bzw § 261 Abs. 1 BAO das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos zu erklären ist (vgl. auch VwGH vom 6.12.2011, 2007/15/0034). Bei der gegebenen Sach- und…
…beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als gegenstandslos zu erklären und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Eine Zustellung an die Beschwerdeführerin kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben…
…1 VwGG, in denen es zum "Wegfall der Rechtspersönlichkeit" der beschwerdeführenden Partei kommt. In diesen Fällen ist die Revision (Beschwerde) "als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen." - Eine Zustellung an die Bf. kann im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit unterbleiben. Sohin ist…
…1024 ABGB kraft Gesetzes erloschen ist (vgl. Perner in Kletecka/Schauer, ABGB-ON1.02 § 1024 Rz 1 f. mwN). Das Beschwerdeverfahren ist durch das Verwaltungsgericht mittels Beschluss einzustellen (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Auch wenn in den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung die Einstellung…
…Wegfall der Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden Partei kommt. Zur Bestellung eines Kurators gemäß § 82 Abs. 2 BAO besteht in einem solchen Fall kein Anlaß (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Eine Zustellung an die Bf. hat daher im Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit…