…Zollamt unter Hinweis auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2a und 6 sowie den Erläuterungen zur KN zu den Unterpositionen 8528 7111 bis 8528 7119 aus, dass es sich bei den in Rede stehenden Waren laut Zentralstelle wohl um Baugruppen…
…Wirkstoff, um eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung gegen eine spezifische Krankheit oder ein spezifisches Leiden zu erzielen, sind ausgeschlossen (Position 3003 oder 3004)." Die Erläuterungen zur KN zu Kapitel 22, RZ 02.1 lauten: "Hierher gehören auch - sofern sie nicht Arzneiwaren sind - Anregungsmittel (Tonika), die…
…Zollamt unter Hinweis auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2a und 6 sowie den Erläuterungen zur KN zu den Unterpositionen 8528 7111 bis 8528 7119 aus, dass es sich bei den in Rede stehenden Waren laut Zentralstelle für Verbindliche Zollauskünfte…
…geeignet; der bloße Gebrauch durch einen Tierarzt lässt aber noch nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich deswegen auch um ein Arzneimittel handelt: Die Erläuterungen zur KN verweisen auf die Notwendigkeit eines Wirkstoffs zur Verhütung oder Behandlung von spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptomen…
…teilweise in einem anderen, z.B. in einem fotomechanischen Verfahren hergestellt sind, von dieser Position ausgeschlossen (vgl. Baldasty/Fasching/Praschak, Erläuterungen zur KN IV, 9701, 1, zitiert in VwGH vom 21.03.2018, Ro 2015/13/0010 ). Im Übrigen wird die Ansicht, dass auf Kunstfotografien…
…Die Kombinierte Nomenklatur fußt bekanntermaßen auf dem „Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren“ und ist seit 1.1.1988 auch Teil der Rechtsordnung der Union. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sind die Erläuterungen zur KN sind ein wesentliches…
…Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH 09.12.1997, C-143/96; EuGH 19.05.1994, C-11/93). Die maßgeblichen Erläuterungen zur KN…
…C-670/19). Ebenso ist es ständige Rechtsprechung des EuGH, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (so…
…das Fahrzeug nicht über eine Lenkstange mit zwei Griffen, sondern über ein Lenkrad verfüge. Es sei daher nach dem Wortlaut der Erläuterungen zur KN zwingend in die Position 8703 einzureihen und somit als steuerbar zu behandeln. Die Frage, ob das Fahrzeug als "Ackerschlepper und Forstschlepper…
…in die Warennummer 2007 9950 90 sei erst nach dem 2.6.2012 zulässig, weil zu diesem Zeitpunkt ein irreführender Absatz bei Code 2007 der von der Europäischen Kommission erlassenen Erläuterungen zur KN gestrichen worden sei, der bezüglich Fruchtpürees auf den Code 2008 verwiesen habe…
…Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind (Position 2008)." Im Vertrauen auf die Anwendbarkeit der Erläuterungen zur Position der Position 2007 (KN) seien die Waren über einen längeren Zeitraum in gutgläubigem Handeln in die Position 2008 eingereiht worden…
…Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind (Position 2008)." Im Vertrauen auf die Anwendbarkeit der Erläuterungen zur Position der Position 2007 (KN) seien die Waren über einen längeren Zeitraum in gutgläubigem Handeln in die Position 2008 eingereiht worden…
…Einreihung als Zugmaschine erforderlichen Lenkstange mit zwei Griffen ist daher nicht gegeben. Die Beschwerdeführerin bringt im Übrigen vor, dass die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Erläuterungen zur KN nicht rechtsverbindlich seien. Dies ergebe "sich schon insbesondere daraus, dass auch andere als T5 (Zugmaschine) typisierte Fahrzeuge…
…wenn sich das Fahrzeug in seinem Originalzustand befindet, älter als 30 Jahre ist und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entspricht (siehe wiederum obige Erläuterungen zur KN zur Unterposition 9705 0000 in der hier anzuwendenden Fassung). Von einem Sammlungsstück nach 9705 ist dann auszugehen…
…hinaus auch aus den Erläuterungen zur KN. Diese stellen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (vgl. EuGH 6.11.1997, C-201/96, Rn 17). Bezogen auf den Anlassfall stellen sie zu Kapitel 30 der KN klar…
…wenn sich das Fahrzeug in seinem Originalzustand befindet, älter als 30 Jahre ist und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entspricht (siehe wiederum obige Erläuterungen zur KN zur Unterposition 9705 0000 in der hier anzuwendenden Fassung). Zusätzlich muss das KFZ einen wichtigen Schritt in…
…Kapitel 95; Erläuterungen zum HS zu Kapitel 95, Allgemeines, insbesondere 1. und 2. Absatz; Erläuterungen zum HS zu Position 9503, lit. D, sowie "Teile und Zubehör"; Erläuterungen zur KN zu Unterposition 9503 0075 und 9503 0079." Im Feld 8 (Warenbeschreibung) der o.a. vZTA vom…
…andererseits durch die falsche Gewichtung der angeführten Kriterien die Auslegungshilfe falsch angewandt worden. Die zolltarifarische Einstufung des gegenständlichen Kraftfahrzeuges sei irrig erfolgt, weil die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen seien, jedoch keine normative Kraft besitzen würden…
…L 85, S. 6). 2. Prüfungsschritt - das charakterbestimmende Merkmal einer Warenzusammenstellung Für die Ermittlung des wesentlichen Bestandteils einer Warenzusammenstellung würden sich die Erläuterungen KN AV 3 (HS) als hilfreich erweisen, dort fände sich in RZ 19.1. die folgende Aussage: "Das Merkmal, das den Charakter…
…in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu ihren Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind. Die von der Kommission ausgearbeiteten Erläuterungen zur KN sind ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Hilfsmittel für die Auslegung…