…Veranlagung 2012 anwendbar geblieben sei. Der Verwaltungsgerichtshof sei in seiner Judikatur zur Anlassfallregelung davon ausgegangen, dass die Besserstellung im Anlassfall im Sinn der "Ergreiferprämie" keine unbillige Ungleichbehandlung darstelle. Das Ergebnis der Anlassfallregelung im gegenständlichen Fall könne vom Gesetzgeber nicht gewollt sein, da den Beschwerdeführer eine…
…c BAO: Es wird begehrt, nach ex-tunc-Aufhebung der bezeichneten Gesetzesstellen die Einkommensteuer 2019 für beide volljährigen Kinder unter Berücksichtigung des Familienbonus Plus je Kind je Monat mit EUR 125,00 zu bemessen (Ergreiferprämie bei Anlasswirkung). Daher sei die Bescheidbeschwerde unmittelbar dem BFG vorzulegen…
…Beschwerdeführer die Möglichkeit einzuräumen, eine weitere Erkenntnisbeschwerde zu erheben und damit in den allfälligen Genuss der sogenannten "Ergreiferprämie" zu gelangen. Was schließlich den Antrag des Beschwerdeführers auf Zustellung der Entscheidung in meinPostkorb bei oesterreich.gv.at betrifft ist ihm bekannt zu geben, dass die entsprechenden…
…dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Geltendmachung seiner Parteieninteressen zu geben. Die belangte Behörde versuche durch die Aussetzung eine "Bescheidbeschwerde" an den VfGH bzw die Ergreiferprämie im Falle des Obsiegens zu verhindern. In eventu stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens betreffend die Einkommensteuerbescheide 2015…
…den Anlassfall, welcher per definitionem auch vor der Aufhebung des Gesetzes verwirklicht wurde, wird von dieser Rechtswirkung ausgenommen. Allen anderen vor der Aufhebung verwirklichten Fällen wird diese "Ergreiferprämie" nach der Grundentscheidung des Verfassungsgesetzgebers verwehrt, sie sind nach altem Recht zu behandeln (vgl. Holoubek / Lang, Das…
…den Anlassfall, welcher per definitionem auch vor der Aufhebung des Gesetzes verwirklicht wurde, wird von dieser Rechtswirkung ausgenommen. Allen anderen vor der Aufhebung verwirklichten Fällen wird diese „Ergreiferprämie“ nach der Grundentscheidung des Verfassungsgesetzgebers verwehrt, sie sind nach altem Recht zu behandeln (vgl. Holoubek/Lang, Das…
…den Anlassfall, welcher per definitionem auch vor der Aufhebung des Gesetzes verwirklicht wurde, wird von dieser Rechtswirkung ausgenommen. Allen anderen vor der Aufhebung verwirklichten Fällen wird diese "Ergreiferprämie" nach der Grundentscheidung des Verfassungsgesetzgebers verwehrt, sie sind nach altem Recht zu behandeln (vgl. Holoubek / Lang, Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 18.12.2009 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 14.8…