…cellophanumhüllten, etikettierten, weißen Kunststoffdose mit weißem Schraubverschluss und Innenversiegelung zu 180 Kapseln; kein Ergänzungslebensmittel, beschrieben. Die Einreihung als Arzneimittel in die Position 3004 der Kombinierte Nomenklatur (kurz: KN) wurde - mit den Allgemeinen Vorschriften (kurz: AV) für die Auslegung der KN (AV) 1 und 6; - damit…
…in einer cellophanumhüllten, etikettierten, weißen Kunststoffdose mit weißem Schraubverschluss und Innenversiegelung zu 180 Kapseln; kein Ergänzungslebensmittel. Die Einreihung in diese Nummer wurde in der VZTA (Feld 9) - mit den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN (AV) 1 und 6; - damit, dass Anmerkung 1, lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14.05.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…