…mit Beschluss vom 5.6.2018 der Grunderwerbsteuertatbestand nach § 1 Abs. 1 GrEStG erfüllt worden sei. Durch das am 26.7.2018 errichtete Erbteilungsübereinkommen sei der Tatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG neuerlich erfüllt worden. Inwieweit eine Aufteilung der Liegenschaftsanteile vor Einantwortung möglich gewesen wäre…
…dass, aufgrund des o.a. Erbteilungsübereinkommens, ob den erblichen 17/52 Anteilen des Erblassers an der nachlassgegenständlichen Liegenschaft zzz die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu 529/2600 Anteilen für einen Bruder der Bf. und die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu 321/2600 für die Schwester der Bf…
…1/6, sowie seiner Mutter zu 1/3 und seiner drei Geschwister zu jeweils 1/6, eine bedingte Erbanantrittserklärung ab. Mit Erbteilungsübereinkommen vom 23.06.2009 erklärte eine Schwester des Bf. nichts aus dem Nachlass erhalten zu wollen, und auf sämtliche Ansprüche zu verzichten, obwohl…
…A.A. , schlossen die Erben (der Bf. war berechtigt die Verlassenschaft nach seiner Mutter alleine zu vertreten ) am 23.06.2009 ein Erbteilungsübereinkommen ab. Darin erklärte eine Schwester des Bf. nichts aus dem Nachlass erhalten zu wollen und auf sämtliche Ansprüche zu verzichten, obwohl sie…
…Anders als der Bf. verzichtete der Bruder ausdrücklich auf eine grundbücherliche Sicherstellung des eingeräumten Wohnungsgebrauchsrechtes. Abschließend erteilten die Parteien ihre Bewilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes der Tochter bzw. Schwester auf der erblasserischen Liegenschaftshälfte sowie der Dienstbarkeit und des Belastungs- und Veräußerungsverbotes des Beschwerdeführers auf der…
…gesamten Aktiva. Die Nachlass-Passiva wurden mit insgesamt € 8.246,04 festgestellt. Der rechnerische Erbteil der erbl. Töchter wurde mit jeweils € 83.120,00 (aufgerundet) ermittelt. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde am 29.01.2016 ein Erbübereinkommen abgeschlossen: Demnach übernahm die erbl. Witwe…
…mehr nötig gewesen. Richtig ist, dass es sich bei einem Verlassenschaftsverfahren um ein Außerstreitverfahren handelt, allerdings sind der Bw/Bf und seine Gattin mangels Erbeneigenschaft nicht in die Erbteilung involviert, vielmehr stellten die Sparbücher eine Schenkung unter Lebenden dar, da sie noch zu Lebzeiten der…
…ist. Mit dem Testament vom 4. November 2002 ernannte der Erblasser den Bf. und MITERBIN zu gleichen Teilen zu Erben und verfügte letztwilig auszugsweise weiters: „Hinsichtlich der Erbteilung, ohne der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichszahlung ordne ich an: 1. Meine Tochter MITERBIN hat nachstehendes Vermögen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 20. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. Juni 2012 betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
…Nachlasses als Erben aufgrund des Gesetzes berufen und haben eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Der Erblasser war auch Eigentümer der Liegenschaften ***7*** und ***8*** je KG ***9***. Der rechnerische Erbteil der erbl. Töchter beträgt aufgerundet jeweils € 83.120, --. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde laut Protokoll…
…Nachlasses als Erben aufgrund des Gesetzes berufen und haben eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Der Erblasser war auch Eigentümer der Liegenschaften ***7*** und ***8*** je KG ***9***. Der rechnerische Erbteil der erbl. Töchter beträgt aufgerundet jeweils € 83.120, --. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde laut Protokoll…
…Feber 2017 brachte Bf über FinanzOnline die Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung 2016 elektronisch ein. Bei einer persönlichen Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes des Bf mit seiner Gattin am 12. April 2017 legte Bf den Erbteilsakt des Amtsnotariates Buchs vom 3. März 2017 vor. Am 24…
…Bewilligung von Raten in Höhe von monatlich € 600,00 und verwies dazu auf das Schreiben vom 8.3.2017. Im Zusammenhang mit dem Erbteil aus einer Verlassenschaft sei vom namentlich genannten Notar mitgeteilt worden, dass der dem Bf. zustehende Erbteil nach wie vor erliege…
…Bf.) die Berücksichtigung von Begräbniskosten iHv 14.813,65 als außergewöhnliche Belastung. Über Vorhalt des Finanzamtes gab der Bf. bekannt, dass die erbliche Witwe des am xxxx verstorbenen A laut Erbteilsübereinkommen verpflichtet gewesen sei, der mj. Tochter B den Betrag von 64.337,80 Euro…
…als Erbe nach ***1*** Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag iHv insgesamt 1.877,60 Euro zurück. Der Bf sei nach dem Beschluss über das Erbteilungsübereinkommen vom 22.6.2022 allein verfügungsberechtigt. Dagegen erhob der Bf mit Schriftsatz vom 13.2.2023 fristgerecht Beschwerde. Begründend führte er aus…
…abgegeben haben, eingeantwortet. Aufgrund des Erbteilungsübereinkommens vom 5.8.2014 erwarb der Bf die Liegenschaft EZ YZ Grundbuch C. Am 28.10.2014 wurde die Grunderwerbsteuer vom Notar selbstberechnet. Beim Parteienvertreter fand eine abgabenbehördliche Prüfung der Selbstberechnung statt. Dabei wurde vom Prüfer festgestellt, dass für…
…19.7.2011 betreffend die verstorbene Frau K vor. Aus diesem Beschluss ergibt sich, dass aufgrund von bedingten Erbserklärungen nach einem Testament nach Maßgabe des Erbteilungsübereinkommens vom 26.5.2011 der Nachlass der Schwester der Bf. (7/9) der Bf. (1/9) und deren Neffen …
…In der Begründung wurde ausgeführt, auf Grund des Punktes 3. des Erbteilungsübereinkommens des Abhandlungsprotokolles (aufgenommen am Datum) des ***** würden die Zinsen aus dem Zivilverfahren je zu einem Drittel der Bf, ihrer Schwester ****** und ihrer Mutter ******* zugerechnet. Mit Schriftsatz vom 14. November 2013 hat der gewillkürte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2013 gegen den Feststellungsbescheid des ***FA*** vom 25. September 2013, ***2***, betreffend Zurechnungsfortschreibung § 21 (4) BewG 1955 zu Recht…