…für Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen somit dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.06.1992, 91/16/0045…
…ergibt sich aus den Feststellungen im Einantwortungsbeschluss. Dabei handelt es sich um eine Vorfrage iSd § 116 BAO und die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Da im Einantwortungsbeschluss der Enkelsohn der Verstorbenen als Erbe…
…FAG wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 02.06.2016 als unbegründet ab. Der Bf. stellte daraufhin mit Schriftsatz vom 20.06.2016 den Vorlageantrag. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Abgabenbehörden sind an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (vgl. VwGH 25.06.992…
…den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. 2. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde. Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität iSd 116 BAO gebunden (vgl. Ritz, BAO5, § 19…
…für Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen somit dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.06.1992, 91/16/0045…
…gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz 11). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020, und VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist…
…ergibt sich aus den Feststellungen im Einantwortungsbeschluss. Dabei handelt es sich um eine Vorfrage iSd § 116 BAO und die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Da im Einantwortungsbeschluss der Enkelsohn der Verstorbenen als Erbe…
…entstandene Abgabenschulden gehen ebenso über wie z.B. Haftungsschulden. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde (Vorfrage im Sinne des § 116, Bindung der Abgabenbehörde an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität, VwGH vom 25. Juni 1992, ZI. 91/16/0045). Der Beschwerdeführerin…
…entstandene Abgabenschulden gehen ebenso über wie z.B. Haftungsschulden. Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde (Vorfrage im Sinne des § 116, Bindung der Abgabenbehörde an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität, VwGH vom 25. Juni 1992, Zl. 91/16/0045). Dem Beschwerdeführer…
…Parteienmaxime) beruhen (Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.6.1992, 91/16/0045; VwGH 16.12.1993…
…des Erblassers zu gleichen Teilen nach Köpfen (Art 9 Abs 2 sErbG). rechtlich folgt: Wer Erbe ist, ergibt sich aus den Feststellungen in der Einantwortungsurkunde (Vorfrage iSd § 116, Bindung der Abgabenbehörde an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität, VwGH 25.6.1992, 91/16/0045, Ritz…
…keine Vertretung durch einen steuerlichen Vertreter oder einen Masseverwalter gegeben ist, kann eine Erledigung des Bundesfinanzgerichts im gegenständlichen Verfahren nicht mehr wirksam zugestellt werden. - Gesamtrechtsnachfolge ehemGesin und ehemGes Das Bundesfinanzgericht ist an die Beschlüsse der Verlassenschaftsgerichte hinsichtlich der Erbenqualität als Beurteilung einer Vorfrage gebunden. Gemäß …
…im Sinne von § 116 Abs 1 BAO und demnach vom Bundesfinanzgericht nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen. Jedoch ist das Gericht an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.6.1992, 91/16/0045…
…und Forderungen eo ipso, ohne dass es weiterer Übertragungsakte bedarf (VwGH vom 28. Februar 2014, 2013/16/0174 ). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020; VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 ). Die Abgabenbehörde ist…
…Eigentum und Forderungen eo ipso, ohne dass es weiterer Übertragungsakte bedarf (VwGH vom 28. Februar 2014, 2013/16/0174 ). Die Abgabenbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020; VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 ). Die Abgabenbehörde…
…Parteienmaxime) beruhen ( Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität, VwGH 25.6.1992, 91/16/0045; VwGH 16.12.1993…
…Punkt 2.11. a). Die Finanzbehörden sind nicht berufen, die Erbenqualität selbständig zu beurteilen (aaO Punkt 2.11. b). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erbschaftsklage zwar eine Leistungsklage aber zwischen den Forderungsprätendenten über die bessere Qualität des Erbrechtes endgültig entscheidet (SZ 44/158; RIS…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23.4.2008, ErfNr. 101.945/2004 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…