…Grundbuches unter der Tagebuchzahl ***TZ2*** des Bezirksgerichts Nr ***2*** ***Ort3*** abrufbaren Unterlagen. Die obigen Sachverhaltsfeststellungen können somit gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen angenommen werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. 3.1.1. Zeitpunkt der Verwirklichung eines Erwerbstatbestandes/Entstehen der Steuerschuld…
…des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt, wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald…
…des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt, wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald…
…Übertragung des Eigentumsrechtes, dagegen nicht für die Gültigkeit der obligatorischen Verpflichtung aus dem Kaufvertrag (VwGH 27.9.1995, 93/16/0047). Dass die Urkunde keine Regelung über die Einverleibung enthält, ist für die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht maßgeblich (VwGH 3.10.1996, 95/16/0288…
…des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld in dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung des Eigentumsrechtes erwirbt, wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald…
…Übertragung des Eigentumsrechtes, dagegen nicht für die Gültigkeit der obligatorischen Verpflichtung aus dem Kaufvertrag (VwGH 27.9.1995, 93/16/0047). Dass die Urkunde keine Regelung über die Einverleibung enthält, ist für die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht maßgeblich (VwGH 3.10.1996, 95/16/0288…
…8 Tz 93), sondern hier lediglich die Darstellung der Abläufe im FinanzOnlinesystem veranschaulicht. Die Selbstberechnung muss der Parteienvertreter bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats, gerechnet ab Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld, über FinanzOnline durchführen. Nach Eingabe der allgemeinen Daten vergibt FinanzOnline pro Vertrag einen Ordnungsbegriff, die Erfassungsnummer…
…der auf den dem Einantwortungsbeschluss unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt (hier somit zum 1.1.2013) festgestellt worden ist (vgl. VwGH 28.1.1993, 91/16/0114; VwGH 8.9.2010, 2009/16/0017). Einheitswertfeststellungen zu Stichtagen nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld haben daher keine…
…96/16/0133; 19. 9. 2001, 2001/16/0402). Maßgebend sind die Feststellungen im Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld (VwGH 19. 12. 1966, 1178/66). Da ein Gebäude ein einheitlicher Baukörper ist, kann an einzelnen Teilen eines Gebäudes kein selbständiges wirtschaftliches Eigentum begründet werden (vgl…
…der Parteien über Ware und Preis zustande kommt. Eine solche Einigung kann schriftlich, mündlich oder konkludent erfolgen (vgl. VwGH 27.2.1995, 94/16/0136; VwGH 25.6.1981, 1257/80). So schließt das Fehlen einer Urkunde über eine erfolgte Willenseinigung die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld…
…entsteht. Die Unterscheidung zwischen Verpflichtungsgeschäft (Begründung des Übereignungsanspruches) und Erfüllungsgeschäft (Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber in das Grundbuch) ist eine Besonderheit des Grunderwerbsteuerrechtes. Dass die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht von der Zustimmung der nach § 364 c ABGB Begünstigten abhängt, ist eine spezielle Rechtsfrage. Der…
…Übertragung des Eigentumsrechtes, dagegen nicht für die Gültigkeit der obligatorischen Verpflichtung aus dem Kaufvertrag. Eine (lediglich) die Eigentumsübertragung betreffende Abrede (zB Übereignung erst bei "vollständiger Kaufpreiszahlung") ist keine "Bedingung" in dem Sinne, dass dadurch die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld bis zum Bedingungseintritt hinausgeschoben wird, weil anstelle…
…Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld ohne Bedeutung ist, sondern auch für die Gesamtrechtsnachfoge im Sinne des § 19 BAO, welche erst mit der Eintragung der Verschmelzung bei der aufnehmenden Gesellschaft eintritt. Die zivilrechtliche Bedeutung des Verschmelzungsstichtages entfaltet sich allein auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Im Übrigen ist der…
…wie es bei einer Selbstberechnung der GreSt üblich ist. Anstatt einer Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer erfolgte eine Anzeige des Vertrages beim FA ohne Hinweis auf eine Zustellvollmacht und ohne Hinweis auf eine fehlende grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Dadurch erfolgte noch vor dem Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld (die grundverkehrsbehördliche Genehmigung…
…Die Grunderwerbsteuerschuld würde daher erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Bestandverhältnisses, also bei tatsächlichem Übergang des Eigentums am Gebäude entstehen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird eingewendet, dass lediglich der dreifache Einheitswert der im Jahr 2004 errichteten Neubauteile des Betriebsgebäudes heranzuziehen wäre. Das Finanzamt ersuchte daraufhin…
…Die Grunderwerbsteuerschuld würde daher erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Bestandverhältnisses, also bei tatsächlichem Übergang des Eigentums am Gebäude entstehen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird eingewendet, dass lediglich der dreifache Einheitswert der im Jahr 2004 errichteten Neubauteile des Betriebsgebäudes heranzuziehen wäre. Das Finanzamt ersuchte daraufhin…
…werden können, wozu noch kommt, dass es sich um Fälle handelt, in denen sich die Beziehung zum Steuerschuldner auf die Depotzugehörigkeit des Wertpapieres im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht beschränkt. Im Gegensatz zu § 30 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2000 müssen gemäß § 10 Abs. 2…
…werden können, wozu noch kommt, dass es sich um Fälle handelt, in denen sich die Beziehung zum Steuerschuldner auf die Depotzugehörigkeit des Wertpapieres im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht beschränkt. Im Gegensatz zu § 30 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2000 müssen gemäß § 10 Abs. 2…
…Rechtslage und Erwägungen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge und andere Rechtgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Die Steuerschuld entsteht gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang…
…dass die Grunderwerbsteuerschuld mit Abschluss des Kauf- und Bauträgervertrages am 29.4.2021 entstanden ist (dieses Datum wird auch in der Abgabenerklärung als Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld genannt) und wäre somit der Erwerbsvorgang bis zum 15.6.2021 beim FA anzuzeigen gewesen bzw hat…