…Abs. 3 würden also als vorrangiges Unionsrecht nur die nationalen Regelungen über die sachlichen Voraussetzungen der AdV durch die Zollbehörden und durch die Finanzgerichte verdrängen. Aussagen zum Verfahren enthalte Art. 244 ZK nur insoweit, als die AdV nur bei einer "angefochtenen" Entscheidung zulässig sei. Im…
…Entscheidung in der Hauptsache lediglich "überschlägig zu prüfen" (UFS 14.4.2010, ZRV/0210-Z3K/09; Witte, ZK6, Art. 244 Rz 17). Die Verordnungsbestimmung des Art. 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Nach dieser Bestimmung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Vollziehung der Entscheidung der Zollbehörden…
…in dieser Entscheidung zunächst festgehalten, dass der Umstand, dass der Beteiligte in gutem Glauben gehandelt hat, für sich alleine noch keinen besonderen Umstand im Sinne von Artikel 239 ZK darstellt (Rz. 23). Weiters stellte die Kommission fest, dass dem Beteiligten seitens der britischen Zollbehörden für…
…auf die Abfertigungspraxis anderer Zollbehörden, die auch noch im Jänner 2009 bei Verzollungen gleicher Produkte die Zolltarifnummer 2101 akzeptierten. Beantragt wurde die ersatzlose Aufhebung der nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Abgabenvorschreibung, in eventu die Zurückverweisung der Abgabensache an das Zollamt zur neuerlichen Entscheidung und die Abhaltung…
…20, 21). Im vorliegenden Fall kann von einem solchen lang dauernden verfehlten Agieren der Behörde nicht gesprochen werden. Es wurden zwar Dokumente aus dem Jahr 2007 genannt, in denen die Zollbehörden noch die Tarifnummer 2101 nannten, aber schon anfangs 2008, als diese Importe stark zunahmen…
…Entscheidung in der Hauptsache lediglich "überschlägig zu prüfen" (UFS 14.4.2010, ZRV/0210-Z3K/09; Witte, ZK6, Art. 244 Rz 17). Die Verordnungsbestimmung des Art. 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Nach dieser Bestimmung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Vollziehung der Entscheidung der Zollbehörden…
…danach unmittelbar betroffen, wenn die Entscheidung ihre Belange berührt, ohne dass es noch weiterer Maßnahmen bedarf (vgl. Rüsken in Dorsch, Zollrecht, Art. 44 UZK, Rz. 36). Auch Dritte können von einer Entscheidung der Zollbehörden unmittelbar betroffen sein. Im vorliegenden Fall spricht alles dafür, den Bf…
…Tatbestände nicht ableiten. Die von der Beschwerdeführerin angesprochene Bestimmung des Art. 900 Abs. 1 Buchstabe e ZK-DVO lautet: "Die Einfuhrabgaben werden erstattet oder erlassen, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrabgaben von den Zollbehörden festgestellt wird, dass eine unter…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ein Irrtum der Zollbehörde nicht ableiten. Da im gegenständlichen Beschwerdeverfahren keine Rechtsfragen aufgeworfen worden sind, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukommt, ist eine Revision nicht zulässig. Aus den dargestellten Erwägungen war spruchgemäß zu entscheiden…
…in der Entscheidung genannte Durchführungsverordnung (EU) Nr. 311/2013 sei für die verfahrensgegenständliche Einfuhrabfertigung (noch) nicht anzuwenden. Es sei auch erst im Herbst 2011 darauf hingewiesen worden, dass Untersuchungen im Gange seien. Es sei auch gemäß Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK von der…
…so können die Zollbehörden erst entscheiden, die in Frage stehenden Abgaben zu erstatten oder zu erlassen, wenn das nach den Artikeln 906 bis 909 eingeleitete Verfahren abgeschlossen ist. § 83 ZollR-DG: Im Falle einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den…
…die sich aus Umständen ergeben, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Ist Artikel 905 Absatz 2 zweiter Anstrich anwendbar, so können die Zollbehörden erst entscheiden, die in Frage stehenden Abgaben zu erstatten oder zu erlassen, wenn das nach den…
…EU:C:1999:95, Rn 21 und 22 "Trans-Ex-Import"). Soweit die Beschwerdeführerin das Vorliegen eines besonderen Falles darin erblickt, dass sie sich auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) der niederländischen Zollbehörden verlassen habe dürfe, ist ihr entgegen zu halten, dass diese Auskunft erst im…
…die Ermittlungsergebnisse der Zollbehörden. Beschwerdeführern wird durch einen Verweis auf eine ständige Judikatur des VwGH, dass die einer Tat näheren Ausführungen erfahrungsgemäß auch der Wahrheit näher sind, das weitere Vorbringen nicht abgeschnitten, wenn das Bundesfinanzgericht geradezu verpflichtet ist, seine Entscheidung gegenüber der Entscheidung der Abgabenbehörde…
…Gesichtspunkte [...], die bei der Entscheidung darüber, ob Abgaben nacherhoben werden oder nicht, Berücksichtigung finden" müssen (…). Ginge man davon aus, dass die verfahrensgegenständlichen Waren nicht in die TARIC-Position 7019 4000 99 einzureihen wären, gründe die seinerzeitige Einfuhrabgabenerhebung auf einem irrtümlichen Fehlverhalten der zuständigen Zollbehörde…
…Gesichtspunkte [...], die bei der Entscheidung darüber, ob Abgaben nacherhoben werden oder nicht, Berücksichtigung finden" müssen (…). Ginge man davon aus, dass die verfahrensgegenständlichen Waren nicht in die TARIC-Position 7019 4000 99 einzureihen wären, gründe die seinerzeitige Einfuhrabgabenerhebung auf einem irrtümlichen Fehlverhalten der zuständigen Zollbehörde…
…Tatbestände nicht ableiten. Die von der Beschwerdeführerin angesprochene Bestimmung des Art. 900 Abs. 1 Buchstabe e ZK-DVO lautet: "Die Einfuhrabgaben werden erstattet oder erlassen, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrabgaben von den Zollbehörden festgestellt wird, dass eine unter…
…in der Entscheidung genannte Durchführungsverordnung (EU) Nr. 311/2013 sei für die verfahrensgegenständliche Einfuhrabfertigung (noch) nicht anzuwenden. Es sei auch erst im Herbst 2011 darauf hingewiesen worden, dass Untersuchungen im Gange seien. Es sei auch gemäß Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK von der…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Irrtum der Zollbehörde ableiten. Da im gegenständlichen Beschwerdeverfahren keine Rechtsfragen aufgeworfen worden sind, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukommt, ist eine Revision nicht zulässig. Aus den dargestellten Erwägungen war spruchgemäß zu entscheiden…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Irrtum der Zollbehörde nicht ableiten. Da im gegenständlichen Beschwerdeverfahren keine Rechtsfragen aufgeworfen worden sind, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukommt, ist eine Revision nicht zulässig. Aus den dargestellten Erwägungen war spruchgemäß zu entscheiden…