…einer solch missglückten Legistik wohl nur am Sinn und Zweck des Gesetzes orientieren, den die Einkommensteuerrichtlinien in Rz 3860i wie folgt beschreiben: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses ist eine Entförderung bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt, indem bei Abbau der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt".…
…Berufung abzuweisen gewesen. In seinem Vorlageantrag vom 7. März 2013 führte der steuerliche Vertreter aus, der Förderung des Eigenkapitalzuwachses werde eine „Entförderung“ bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies solle in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine…
…zuzüglich „betriebsnotwendiger“ Einlagen und abzüglich Entnahmen. Veräußerungs- und Übergangsgewinne bleiben außer Ansatz. …. Nachversteuerung Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung…
…des Gewinnes, soweit in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird, soll eine "Entförderung" bei späterem Ausscheiden zur Seite gestellt werden. Der Freibetrag für investierte Gewinne ist insoweit gewinnerhöhend anzusetzen und zwar im Jahr des Ausscheidens oder Verbringens in einen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes. Bei Wertpapieren…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…war, die nachhaltige Stärkung des Eigenkapitals für Unternehmen steuerlich zu fördern. Daher auch die mehrjährige Betrachtung der Entwicklung des Eigenkapitals und die sogenannte "Entförderung" bei späteren höheren Entnahmen sowie einem damit verbundenen Eigenkapitalabfall. Die Grenze für die Begünstigung wurde bei € 100.000 eingezogen. Die…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…Eigenkapitalbildung von Unternehmungen. Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII.GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im…
…Art. 39 Z 7 der ergangenen EB zur RV (59 der Beilagen XXII. GP) führt zum Punkt "Nachversteuerung" Folgendes aus: "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus…
…vom 16.1.2013) geteilt. Der UFS stützt seine Rechtsansicht auf den Gesetzeswortlaut und die Gesetzesmaterialien. 4.2.) Die Gesetzesmaterialien führen zur Nachversteuerung aber Folgendes aus: „Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine „Entförderung“ bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt…