…eingetreten sind. Dies wird insbesondere dann zutreffen, wenn nach Ausstellung des Rückstandsausweises die Abgabenschuld zur Gänze oder zum Teil gestundet wurde. Mit Einwendungen gegen den Entstehungsgrund der Abgabenschuld (Abgabenbescheid) kann die Bf. den Pfändungsbescheid jedoch nicht erfolgreich bekämpfen (vgl. VwGH 25.03.1994, 92/17…
…den Bescheid über Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vom 15.1.2014 auf Grundlage dieser Bestimmung daher zutreffend die Beschwerde vom 16.2.2014 abgewiesen. Die Einwendungen des Bf. richten sich nämlich nicht gegen den Abgabenbescheid vom 15.1.2014, sondern gegen…
…zugrundeliegenden Abgabenbescheide gegeben und somit zunächst ausschließlich über die Beschwerde gegen die Geltendmachung der Haftung abzusprechen sei. Darüber hinaus wurde die Abweisung damit begründet, dass der Bf zwar anlässlich einer persönlichen Vorsprache angegeben habe, die Geschäftsführerfunktion rein formal ausgeübt zu haben, dass dieser Umstand den…
…dass im Falle des Vorliegens eines Abgabenanspruches die über die Haftung entscheidende Abgabenbehörde an den Inhalt des Abgabenbescheides gebunden ist. Daraus folgt, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden können. Die Berufung war…
…Geht nämlich einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Die Umsatzsteuervorauszahlungen für…
…004,72) zu den nunmehr genannten Zahlen (Lohnsteuer 2007 € 57.657,88 und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2007 € 1.004,72) darzulegen. Ebenfalls am 30. August 2013 brachte die Bf. eine Berufung gegen die den gegenständlichen Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenbescheide betreffend Umsatzsteuer 2007 vom…
…Rechtsprechung zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht (VwGH 13.9.2006, 2003/13/0131). Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung sind in…
…Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben könnten daher in diesem Verfahren nicht erfolgreich erhoben werden (VwGH 26.1.1982, 81/14/0083, 81/14/0169; VwGH 13.9.1988, 85/14/0161). Dies sei erst mit der Beschwerde gegen den Abgabenbescheid, welcher an den Abgabepflichtigen…
…eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid vorangegangen ist (z.B. VwGH 27.2.2008, 2005/13/0074 mwN). Sind dagegen Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen, können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid nicht mit Erfolg erhoben werden. Solche Einwendungen sind nicht im…
…eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid vorangegangen ist (z.B. VwGH 27.2.2008, 2005/13/0074 mwN). Sind dagegen Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen, können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid nicht mit Erfolg erhoben werden. Solche Einwendungen sind nicht im…
…mit Festsetzungsbescheid festgesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde lediglich die Höhe der Abgabe aufgrund der Valorisierung des Grundbetrags neu vorgeschrieben und von der Beschwerdeführerin auch nicht in Zweifel gezogen. Die gegenständliche Beschwerde gegen den Abgabenbescheid richtet sich aber inhaltlich gegen die im (rechtskräftigen) Festsetzungsbescheid gemäß …
…dass es für die Beschwerde über den Abgabenanspruch keines gesonderten Schriftsatzes bedürfe (VwGH vom 29.03.2001). Auch sei anzunehmen, dass im Zweifel die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid auch gegen den Abgabenbescheid als erhoben anzusehen sei (VwGH vom 13.09.2006). In inhaltlicher Hinsicht wiederholte…
…werden. Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenschuld gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Vorliegen einer Abgabenschuld Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran…
…des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid einzig und allein die Frage, ob der Bf. zu Recht als Haftender für Abgaben, für deren vorsätzliche Verkürzung er rechtskräftig verurteilt worden ist, herangezogen worden sei, nicht jedoch, ob die vorgeschriebenen Abgaben zu Recht bestünden oder nicht. Einwendungen gegen die…
…nicht aber im Berufungsverfahren gegen die Heranziehung zur Haftung relevant sind (vgl das hg Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0250). Es ist daher legitim, wenn die Behörde ausschließlich über die verfahrensgegenständliche Beschwerde gegen den Haftungsbescheid abspricht. Die Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wurden zuständigkeitshalber…
…dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden können. Beschluss vom 29.4.2021 Das Bundesfinanzgericht wandte sich wie folgt an den Beschwerdeführer: "Auf Grund der derzeit vorliegenden Unterlagen geht das Bundesfinanzgericht derzeit von…
…Abgabenbescheide Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Beschwerde gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen (VwGH 24.02.2004, 99/14/0278). Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen…
…des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides (im vorliegenden Fall des Kraftfahrzeugsteuerbescheides) nicht zu prüfen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bestehen daher auch keine Bedenken, wenn über die Beschwerde gegen einen Säumniszuschlagsbescheid entschieden wird, obwohl über den der Säumniszuschlagsfestsetzung zu Grunde liegenden Abgabenbescheid noch nicht abgesprochen worden…
…Wahrheit Umsätze des Jahres 2016 betreffe, stellt, wie bereits ausgeführt eine Einwendung gegen den Abgabenanspruch dar, die im Haftungsverfahren infolge der Bindungswirkung an den Abgabenbescheid (hier Umsatzsteuerbescheid 2017) im Hinblick auf § 248 BAO nicht mit Erfolg erhoben werden kann, weshalb es auch nicht darauf ankommt…
…diesen Beschwerden ausschließlich Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit des zugrunde liegenden Sicherstellungsauftrages erhoben werden. Mit derartigen Einwendungen wären auch die Leistungsverbote nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpfbar gewesen, da Einwendungen gegen den Abgabenanspruch oder gegen die Höhe der Abgabe mit Rechtsmittel gegen den Abgabenbescheid (bzw…