…Staatsanwaltschaft Wien tatsächlich (eine Kopie des Beschlusses wurde vom Beschwerdeführer dem Bundesfinanzgericht nicht übermittelt) einen Einstellungsbeschluss nach § 190 Z 2 StPO und nicht nach § 202 Abs. 1 FinStrG getroffen, hätte sie zwar im Rahmen der ihr vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung, aber entgegen den Intentionen der…
…Zeitpunkt der Tatverwirklichungen, wonach es der Beschuldigte als wahrscheinlich vorhersehbar eingestuft hätte, dass er durch seine Straftaten auch eine Steuerpflicht ausgelöst hat und Verkürzungen an Einkommensteuer bewirkt hätte, nicht gegeben war. Mangels Vorliegen der für eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG geforderten…
…des Zustellnachweises. Daraus geht hervor, dass der Beschwerdeführer den Einstellungsbescheid am 2.4.2026 persönlich übernommen hat. Gem § 152 Abs 3 FinStrG ist eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG nur zulässig, wenn über Anträge, die…
…aber eine lediglich grob fahrlässige Unterlassung einer Anzeige nach § 121a BAO nicht strafbar. Es war somit spruchgemäß vorzugehen. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG aufgrund der insoweit sicheren Beweislage bereits im Vorverfahren vor Einberufung…
… 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das BAWAG-P.S.K.Konto des Finanzamtes zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden…
…und gewolltes Zusammenwirken der ehemaligen Ehegatten schließen lässt, noch Indizien für die Verletzung von Sorgfaltspflichten, die allenfalls auf ein grob fahrlässiges Verhalten schließen hätten lassen, aus dem gesamten Akteninhalt ableitbar sind, war, da die subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG oder eine…
…werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Straf-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Ein Ansuchen um…
…einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu subsumieren wäre, liegt daher nicht vor. 9.3. Zur Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend November 2014: Es ist wahrscheinlich, dass A als eingetragener handelsrechtlicher Geschäftsführer auch zumindest mitverantwortlich dafür gewesen wäre, dass bei der B-GmbH…
…bei der Vollmacht nicht nur für die "Abgabensache", sondern auch für das anschließende allfällige Finanzstrafverfahren zu berufen, sodass zusammengefasst die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG nicht vorliegen und der Beschwerde daher stattzugeben war. Zur Unzulässigkeit der Revision…
…Die Beschwerde vom 5. Mai 2025 wird infolge der gemäß § 124 Abs. 1 letzter Satz FinStrG eingetretenen Gegenstandslosigkeit zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Begründung Zu Spruchpunkt I (Zurückweisung) Die…
…Eine ebenfalls gegebenenfalls für die Erzielung der strafaufhebenden Wirkung zu entrichtende Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG wurde nicht festgesetzt. Zudem hat sich im Zuge der Prüfung ergeben, dass die Besteuerungsgrundlagen für die sie betreffenden Monate in der Selbstanzeige nicht richtig offengelegt wurden. Strafbemessung: Die…
…elektronische Einreichung der Steuererklärung für die Umsatzsteuer 2019 am 9.3.2021 vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten Abgabenverkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von 20.706,10 Euro zu bewirken versucht und dadurch ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG begangen…
…worden seien. Dabei wäre der Bf aufgefallen, dass die Subfirmen nicht über das Personal verfügten, das für die Auftragserfüllung erforderlich gewesen wäre. Mit E-Mail vom 25.01.2019 übermittelte die Bf folgende Unterlagen: 1. Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt vom 10.08.2018, wobei…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 23.März 2010 hat das Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer Mag. XY der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig…
…Die Beschwerde vom 5. Mai 2025 wird infolge der gemäß § 124 Abs. 1 letzter Satz FinStrG eingetretenen Gegenstandslosigkeit zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Begründung Zu Spruchpunkt I (Zurückweisung) Die…
…Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Klagenfurt 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxx, ehem. Geschäftsführer, ehem. wohnhaft in Österreich in XXX, vertreten durch Mag. Alexander Jelly, Rechtsanwalt, Postgasse 2/1, 9500 Villach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt…
…sondern für gewiss gehalten und hierdurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Dafür wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,--verhängt, die Ersatzfreiheitsstrafe wurde mit 1 Monat und die Kosten des Verfahren mit €…
…Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. E (kurz GmbH; StNr. XY ), vorsätzlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag jeweils 2009 bis 2011 im Gesamtbetrag von € 21. 459,37 nicht spätestens am fünften Tag nach…
…und der beiden Zeugen gemacht. Vollständigkeitshalber sei ergänzt, dass der aus 4 Personen bestehende Finanzstrafsenat nach § 131 FinStrG nach eine Beratung abzustimmen hat und nach § 131 Abs. 3 FinStrG zu jedem Beschluss eines Senates mehr als die Hälfte der Stimmen erforderlich ist. Ein Dirimierungsrecht des…
…Finanzstrafgesetzes (FinStrG), und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung…