…Gläubiger – bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits – an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH 24.10.2000, 95/14/0090). Festgehalten wird, dass ein entsprechender Liquiditätsstatus nicht vorgelegt wurde. Im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bf…
…Lohnabgaben abgeführt worden sein sollen. Aus dem gegenständlichen Bescheid ist nämlich nicht ersichtlich, auf welche Lohnsteuern welcher Dienstnehmer sich der Bescheid tatsachlich bezieht. Faktum ist, dass die Dienstnehmer auch im gegenständlichen Zeitraum schon nicht mehr lohnbefriedigt wurden, sodass auch insoweit kein Haftungspotenzial besteht. Hinzu kommt…
…anteilsmäßig auch zur Abstattung der Abgabenschuldigkeiten herangezogen, kann von einer die Haftung auslösenden Benachteiligung des Abgabengläubigers ausgegangen werden. Die Haftung erfährt dann eine Einschränkung auf den Benachteiligungsbetrag, wenn der Haftende den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre…
…2001/16/0291). Unbestritten lagen die Fälligkeitstage der zugrunde liegenden Umsatzsteuervorauszahlungszeiträume im Zeitraum der Geschäftsführung und teilweise auch davor und es wäre am Bf. gelegen, das Nichtvorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung bezogen auf die einzelnen Fälligkeitstage glaubhaft zu machen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es…
…die Überprüfung der Ermessensausübung bei der Haftungsinanspruchnahme des Bf. vor dem obig genannten Hintergrund beantragt. Im Vorlagebericht vom 30. September 2016 führte das Finanzamt in seiner Stellungnahme zum Haftungsbescheid aus, es sei eine Einschränkung der Haftungsinanspruchnahme auf jene Selbstbemessungsabgaben erfolgt, welche im Zeitraum der aufrechten…
…eine Einschränkung auf den Benachteiligungsbetrag nur dann erfolgt, wenn der Haftende den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Ein Gleichbehandlungsnachweis wurde nicht vorgelegt. Die Ausführungen in der Beschwerde und im Vorlageantrag schildern zwar die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit sowie…
…daher aus eigener Wahrnehmung keine Angaben über den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im haftungsrelevanten Zeitraum (vor allem von Dezember 2015 bis Februar 2016) machen. Die Schreiben lassen nicht erkennen, dass bzw. inwieweit die Erkrankung die Ausübung der Geschäftsführertätigkeit unmöglich gemacht hätte. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I…
…wonach auch der Sanierungsverwalter auf sämtliche Ansprüche gegen den Bf. verzichtet habe. Dies nicht zuletzt deshalb, da der Bf. sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich wie auch finanzstrafrechtlich und letztlich auch abgabenseitig sich nichts zuschulden habe kommen lassen. Gleiches gelte für die im Zeitraum 1-6…
…von den verbliebenen uneinbringlichen Abgabenrückständen der primärschuldnerischen [Gesellschaft] in der Höhe von € 97.846,83 eine Einschränkung auf den haftungsrelevanten Zeitraum des Geschäftsführers erfolgte. Somit ergab sich eine Haftungssumme von € 32.551,57." Gegen diesen Bescheid wandte sich der Beschwerdeführer durch seinen rechtsanwaltlichen…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgaben im Gesamtbetrag von EUR 22.774,45 eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in EURO | Umsatzsteuer | 3/08 | 58,18 | Lohnsteuer | 4/08 |…
…Abgabenrückstände der Gesellschaft. In einer Gesamtbetrachtung der ermessensrelevanten Umstände erschien daher eine Einschränkung der Haftung auf 10 % der verbleibenden Abgabenschuldigkeiten als sachgerecht. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde in folgendem betragsmäßigen Umfang teilweise stattgebend zu erledigen. | Abgabenart | Zeitraum…
…Das BFG stimmt der Einschränkung der Haftung auf jene Abgaben, die im Zeitraum seiner Geschäftsführertätigkeit von November 2010 bis April 2011 angefallen sind, zu, da durchaus nachvollziehbar ist, dass der BF mit der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit "geködert" worden ist und die tatsächlichen Machthaber damit das…
…die im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des ***24*** ausgestellt wurden, wurde zu Protokoll gegeben, dass er derartige Rechnungen nie ausgestellt habe, diese Rechnungen nicht kenne und diese sich auch grafisch von den Rechnungen unterscheiden, die er ausgestellt habe. Auch die auf den Rechnungen ersichtliche Unterschrift sei…
…den Zeitraum Juli 2014 folgende Angaben: [Grafik] Unklar ist, wie man zu Gesamtverbindlichkeiten aus "L& L, FA, Gehälter" von € 151.342,26 gelangt, wenn an davon aus geht, dass "L& L" für "Lieferungen und Leistungen steht und sich auf die Aufstellung der Gläubiger…
…in der Höhe von 136,80 € (siehe Bescheid vom 16.03.2016) waren hingegen im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit der Bf. zu entrichten und bleiben daher haftungsrelevant. Der Haftungsbetrag der Anspruchszinsen 2014 beläuft sich daher auf 136,80 €. 11. Aussetzung der Einhebung der Körperschaftsteuer…
…den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Eine solche Einschränkung lag gemäß dem Vorbringen des Bf. vor. Dieses Vorbringen kann den Bf. somit nicht exkulpieren…
…eine Geschäftsführertätigkeit ausgeübt. Vielmehr sei er stets einfacher Arbeiter gewesen, welcher auf die diversen Einsatzorte und Baustellen von seinem Chef, Herrn T., gesandt worden sei und nach dessen Anordnungen er die jeweiligen Arbeiten vor Ort durchzuführen gehabt habe. Es verhalte sich auch so, dass der…
…Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und Abs. 2 und des § 16 leg. cit., selbst zu berechnen habe. Der Unternehmer habe eine sich ergebene Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Für folgende Zeiträume - siehe Haftungsbescheid…
…den Zeitraum 2016 bis 2018 und führte aus, dass im Zuge des Haftungsverfahrens nicht alle Bescheide von festgesetzten Abgaben übermittelt worden seien. Da dieser Fehler nicht sanierbar sei, verringere sich der gegenständliche Haftungsbetrag von € 75.189,03 um € 16.704,39 auf nunmehr…
…Juli 2017 jeweils zwei Spielapparate. Da die Glücksspielautomatenabgabe erstmals spätestens einen Tag vor Beginn des Haltens und in der Folge jeweils bis zum Letzten eines Monats für den Folgemonat zu entrichten ist, wurden die im Haftungsbescheid angeführten Glücksspielautomatenabgaben jedenfalls im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bf…