IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gerlinde Andritsch, Völkendorfer Straße 16, 9500 Villach, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2019 gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2012 des ***FA*** vom 12. November…
…für nichtwirtschaftliche oder umgekehrt, sollte angesichts des angesprochenen Neutralitätsgrundsatzes zu keinen unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen führen. Für das Erreichen des wiederholt angesprochenen Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer ist die dargelegte "Einlagenentstrickung" oder Einlagenentsteuerung notwendig: Ein zunächst für nicht wirtschaftliche Zwecke genutzter Gegenstand (bzw. als solcher beurteilter…
Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Richterin über die Beschwerde Bf., adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 19.5.2011, betreffend Einkommensteuer 2006 , StNr. 00000 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weitergeltende Berufung des MMag. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 4.9.2013 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch vp Steuerberatung FlexCo, Gerbe 1135, 6863 Egg, über die Beschwerden vom 28. April 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29. März 2023…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Europa Treuhand WP & Steuerber. GesmbH, Europaplatz 4, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 25. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals des Finanzamtes Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus WTH GmbH , St Veitg 8, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 16. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch, die Richterin Dr. Edith Stefan, die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Martin Saringer sowie die Beisitzerin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberatung***, über die Beschwerde vom 14. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die als Beschwerde weitergeltende Berufung der A B Datenverarbeitungs OEG, Adresse, Rechtsnachfolgerin BCA EDV-Beratung GmbH, ebendort, vertreten durch Roland Wagerer, Steuerberater, 1220 Wien, Pappelweg 1/10, vom 12…
Am selben Tag richtete Herr Z.Z. für sich und die Rechtsnachfolger, an C.C. das folgende notarielle Abtretungsanbot, Notar-Geschäftszahl 2592: "Mit Annahme dieses Anbots tritt Herr Z.Z. den Vertragsgegenstand an Herrn C. ab und übernimmt Herr C. den Vertragsgegenstand in sein Alleineigentum…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache BF, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und StB GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 25.09.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
Die Bf. besteht aus zwölf Spielbankbetrieben. Gemäß § 28 Abs. 2 GSpG wird die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe gebildet: - aus den Jahresbruttospieleinnahmen eines jeden Spielbankbetriebes - werden Ausspielungen über Glücksspielautomaten durchgeführt, wird von den Jahresbruttospieleinnahmen aus Glücksspielautomaten eines jeden Spielbankbetriebes die gesetzliche Umsatzsteuer abgezogen - Die Jahresbruttospieleinnahmen beziehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., X-Weg, X., vertreten durch Mag. Claudia Höbinger, Anton Linder-Weg 2, 9900 Lienz gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 09.10.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 30.11.2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 17.11.2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R, in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch V I) über die Beschwerde vom 02.11.2011 gegen den Bescheid- Sicherstellungsauftrag des FA Kirchdorf Perg Steyr vom 30.09.2011 II) über die Beschwerde vom…
, Rechtliches Gutachten, 13). Der IP-Adresse komme eine Schlüsselrolle zu, aber ihr als rechtliche Gutachterin fehle die Sachkenntnis, sie habe die Annahmen vom Auftraggeber übernommen und mit ihm abgestimmt, und gehe daher von diesen Grundannahmen aus. (*RECHTSGUTACHTERIN*, Rechtliches Gutachten, 13-14). Der Betreiber des Servers…